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Schutz gegen LänderrisikenEin Investor kann eine Direktinvestition in einem osteuropäischen Staat durch eine Investitionsgarantie gegen Länderrisiken schützen. Investitionsgarantien werden von den sämtlichen Industriestaaten und der Weltbanktochter Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) angeboten. Eine Investitionsgarantie deckt wirtschaftliche Verluste aufgrund politischer Risiken wie Verstaatlichung, Enteignung, Krieg, Vertragsbruch durch staatliche Stellen, Zahlungsverbote oder Unmöglichkeit der Konvertierung der Inlandswährung ab. Wenngleich der Investor nicht alle Länderrisiken, wie beispielsweise eine unerwartete Abwertung der Inlandswährung oder eine Steuererhöhung abdecken kann, verbessert sich durch diese in entscheidendem Maße die Sicherheit des politischen Investitionsumfeldes und folglich die Kalkulationsgrundlage einer Investitionsentscheidung.7 Aus diesem Grunde wird von privaten Geschäftsbanken im Rahmen einer Projektfinanzierung in Osteuropa häufig eine Investitionsgarantie gefordert. Der Investor tritt dabei die Ansprüche aus der Deckung zur Besicherung des aufgenommenen Kredits an die Geschäftsbank ab8. Eine in den GUS-Staaten vorgenommene Direktinvestition sollte auf alle Fälle durch eine Garantie gegen politische Risiken geschützt werden. Darüber hinaus ist ein Kapitalschutz auch in den politisch stabileren Beitrittsstaaten zweckmäßig, wenn Investitionen in politisch und volkswirtschaftlich sensiblen Sektoren - wie dem Finanz-, Medien-, Energie- und Infrastrukturbereich - geplant sind. Da für Investitionen in diesen Bereichen zahlreiche staatliche Genehmigungen erforderlich sind, ist der Projektträger in hohem Maße von der Einhaltung rechtsbeständiger Zusagen staatlicher Stellen abhängig, deren Bruch eine schwerwiegende Gefahr für den wirtschaftlichen Erfolg einer Investition darstellt. Durch eine Bundes- oder MIGA-Garantie können auch diese Risiken abgedeckt werden. Über die PwC Deutsche Revision AG, welche die Antragsstellung bearbeitet, werden vom Bund Investitionsgarantien gewährt9. Die MIGA-Garantien werden direkt von der Weltbanktochter angeboten. Beide Alternativen decken dieselben politischen Risiken in den osteuropäischen Staaten ab. Der Bund und die MIGA gewähren Garantien für Beteiligungen an ausländischen Unternehmen, Kapitalausstattungen von ausländischen Niederlassungen und Betriebsstätten deutscher Unternehmen sowie an ausländische Unternehmen erteilte beteiligungsähnliche Darlehen. Darüber hinaus können über den Bund auch Beträge Gegenstand der Garantie sein, die für einen bestimmten Zeitraum auf garantierte Beteiligungen und beteiligungsähnliche Darlehen als Gewinnanteile ausgeschüttet werden oder als Zinsen zu leisten sind. Die Kosten der beiden genannten Garantien sind unterschiedlich hoch. Das Garantieentgelt für eine Bundesgarantie beträgt unabhängig vom Umfang der Deckung 0,5 % p.a. Bei einer MIGA-Garantie kann der Umfang der Deckung individuell bestimmt werden. Der Umfang der Deckung beeinflusst maßgeblich die Höhe des Garantieentgeltes. Legt man den gewöhnlichen Deckungsumfang einer Bundesgarantie für die Berechnung des Entgeltes für eine MIGA-Garantie zugrunde, kann dieses bis zu 2 % betragen. Ein Investor sollte daher das Risikoprofil einer Investition genau analysieren, bevor er sich für eine Alternative entscheidet. In der Regel wird für einen deutschen Investor die Inanspruchnahme einer Investitionsgarantie durch den Bund kostengünstiger sein. Ein Weiterer Unterschied zwischen beiden Alternativen besteht in der Höhe der maximalen Deckung. Der maximale Deckungsbetrag einer MIGA-Garantie ist nach oben beschränkt und beträgt 200 Mio. USD. Der Deckungsbetrag einer Investitionsgarantie durch den Bund ist nicht begrenzt. Des weiteren schränkt die MIGA ihre maximale Länderdeckungssumme auf 620 Mio. USD ein, während im Gegensatz dazu für Investitionsgarantien des Bundes keine Länderplafonds wirksam sind. Ein weiterer Vorteil der Bundesinvestitionsgarantie liegt in der einfacheren Antragstellung. Die Antragstellung für eine MIGA-Garantie muss in englischer Sprache erfolgen und wird in der Zentrale in Washington bearbeitet. Die Antragsbearbeitung der Bundesinvestitionsgarantien erfolgt bei der PwC Deutsche Revision AG, Hamburg. Niederlassungen befinden sich in allen größeren Städten der Bundesrepublik Deutschland. Die politischen Risiken größerer Investitionsvorhaben, insbesondere im Bereich der Infrastruktur werden in der Regel von verschiedenen Investitionsversicherern, so unter anderem auch der MIGA, abgesichert. Rechtswidrige Handlungen des Gastlandes werden durch die Projektteilnahme beider Garantiegeber unwahrscheinlicher. In diesen Fällen sind Kooperationsmaßnahmen notwendige Voraussetzung, um in kritischen Situationen gemeinsam vorgehen zu können. Die Allianz mehrerer politisch starker Partner erhöht im Falle einer krisenhaften Entwicklung die Wahrscheinlichkeit, die Behörden im Gastland zum Einlenken bzw. Nachgeben bewegen zu können. Die Prüfung der Risikobeschränkung sollte bereits im Rahmen der Projektplanung erfolgen, da für bereits realisierte Investitionen keine nachträgliche Garantieübernahme möglich ist. Die politischen Risiken in einem Anlageland Osteuropas sollten bei jedem Investitionsvorhaben genau analysiert werden. Wenn es sich bei dem Anlageland in Osteuropa nicht um einen EU-Bewerberstaat handelt, sollte die Direktinvestition durch eine Garantie gegen politische Risiken geschützt werden. Diese Alternative ist insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen nutzbringend, deren politischer Einfluss gering ist. Von einer Investitionsgarantie kann gegebenenfalls dann abgesehen werden, wenn sich eine politisch mächtige Finanzinstitution wie die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die Europäische Investitionsbank oder die International Finance Corporation an der Finanzierung der Investition beteiligen. Aufgrund ihrer politischen Stellung bieten diese Institutionen einen faktischen Schutzschirm (,,Umbrella``). Die politischen Risiken größerer Investitionsvorhaben, insbesondere im Infrastrukturbereich werden in der Regel von verschiedenen Investitionsversicherern, so unter anderem auch der MIGA abgesichert. Rechtswidrige Handlungen des Gastlandes werden durch die Projektteilnahme beider Garantiegeber unwahrscheinlicher. In diesen Fällen sind Kooperationsmaßnahmen notwendige Voraussetzung, um in kritischen Situationen gemeinsam vorgehen zu können. Die Allianz mehrerer politisch starker Partner erhöht im Falle einer krisenhaften Entwicklung die Wahrscheinlichkeit, die Behörden im Gastland zum Einlenken bewegen zu können. Die Prüfung der Risikobeschränkung sollte bereits im Rahmen der Projektplanung erfolgen, da für bereits realisierte Investitionen keine nachträgliche Garantieübernahme möglich ist. Die politischen Risiken in einem Anlageland Osteuropas sollten bei jedem Investitionsvorhaben genau analysiert werden. Wenn es sich bei dem Anlageland in Osteuropa nicht um einen EU-Bewerberstaat handelt, sollte die Direktinvestition durch eine Garantie gegen politische Risiken geschützt werden. Diese Alternative sollten insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen nutzen, deren politischer Einfluss gering ist. Von einer Investitionsgarantie kann gegebenenfalls abgesehen werden, wenn sich eine politisch mächtige Finanzinstitution wie die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die Europäische Investitionsbank oder die International Finance Corporation an der Finanzierung der Investition beteiligen. Aufgrund ihrer politischen Stellung bieten diese Institutionen einen faktischen Schutzschirm (,,Umbrella``) gegen politische Risiken. |
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