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Pass |
Visum |
| Deutschland |
Nein |
Nein |
| Österreich |
Nein |
Nein |
| Schweiz |
Nein |
Nein |
Die Einreise nach Bosnien und Herzegowina ist mit einem gültigen Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis oder Eintrag im Reisepass eines Elternteils möglich. Ein Visum wird nicht benötigt.
Bei Einreisen mit dem PKW muss die grüne Versicherungskarte vorgelegt werden, die in ganz Bosnien und Herzegowina gültig ist.
Es besteht eine Registrierungspflicht. Ausländische Staatsangehörige müssen sich 24 Stunden nach Einreise polizeilich melden. In Sarajewo hat dies bei der Ausländerabteilung des Kantonalen Innenministeriums Sarajewo, Zmaja od Bosne 9, 71000 Sarajewo, Tel.: (00387) 33 664.211, Mo-Fr. 8-16 Uhr, zu erfolgen. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel.
Visum
- Erforderlich
- Für Staatsangehörige der Staaten, mit denen Bosnien und Herzegowina keine Visabefreiungs-Abkommen abgeschlossen hat, bzw. für Staatsangehörige der Staaten, die nicht aufgrund des Beschlusses des Ministerrates von Bosnien und Herzegowina berechtigt sind, visafrei nach Bosnien und Herzegowina zu reisen, besteht die Visapflicht.
Seit dem 12. September 2002 können die Staatsangehörigen der Länder, die das Schengen-Abkommen unterzeichnet haben, sowie der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ihren Personalausweis als Reisedokument bei Einreise, Ausreise und Durchreise über das Hoheitsgebiet von Bosnien und Herzegowina benutzen.
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