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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Bulgariens
Der
Europäische Rat von Kopenhagen stellte für die Bewerberländer im Juni 1993 die folgenden
politischen Beitrittskriterien auf: ,,institutionelle Stabilität als Garantie für die
demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz
von Minderheiten ``.
In ihrer Stellungnahme von 1997 zum Antrag Bulgariens auf Beitritt zur Europäischen Union
gelangte die Kommission zu folgendem Schluss:
,,Bulgarien verfügt über demokratische Institutionen, deren Stabilität mittlerweile gesichert
zu sein scheint. Diese Institutionen müssen dadurch gestärkt werden, dass das
Rechtsstaatlichkeitsprinzip auf allen Ebenen des Staatsapparats besser beachtet wird. Die
Wahlen sind frei und fair und haben 1994 und 1997 zu einem Mehrheitswechsel geführt.
Die Wahrung der Grundrechte weist noch Lücken auf, auch wenn die aus den Wahlen vom April 1997
hervorgegangene neue Regierung eine Reihe von Reformen angekündigt hat, die in die richtige
Richtung gehen. Deshalb müssen die Bemühungen um die Korruptionsbekämpfung, eine bessere
Arbeitsweise der Justiz und den Schutz der Grundfreiheiten angesichts noch zu häufiger
Übergriffe der Polizei und des Geheimdienstes fortgesetzt werden.
Zwar scheint die türkische Minderheit mittlerweile gut integriert zu sein, für die Roma ist
dies jedoch nicht der Fall.
Die aktuelle Besserung der Lage infolge des Amtsantritts der neuen Regierung lässt hoffen, dass
Bulgarien auf dem Wege ist, die politischen Bedingungen des Europäischen Rats von Kopenhagen zu
erfüllen``.
In ihrem Regelmäßigen Bericht von 2001 stellte die Kommission Folgendes fest:
,,In ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Bulgarien die
politischen Kriterien erfüllt. Seitdem hat Bulgarien beträchtliche Fortschritte bei der
Festigung und Vertiefung der institutionellen Stabilität erzielt, die eine demokratische und
rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz der
Minderheiten garantiert. Die Anstrengungen des zurückliegenden Jahres zielten in dieselbe
Richtung. Bulgarien erfüllt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.
Seit dem vergangenen Jahr wurde die Reform der öffentlichen Verwaltung weiter vorangetrieben.
Viele Bedienstete haben inzwischen den Beamtenstatus, und es gibt einen Verhaltenskodex für
Beamte. Das Gesetz über den Zugang zu staatlichen Informationen ist ein wichtiger Fortschritt,
aber es muss noch eindeutiger formuliert werden, damit seine wirksame Anwendung gewährleistet
ist. Es sind noch weitere Schritte nötig, um eine effiziente, transparente und
rechenschaftspflichtige öffentliche Verwaltung zu gewährleisten.
Eine wichtige Entwicklung ist die Annahme der Strategie zur Justizreform und der Strategie zur
Korruptionsbekämpfung durch die Regierung. Nun steht Bulgarien vor der Herausforderung, diese
Strategien in die Praxis umzusetzen. Das Justizsystem ist nach wie vor schwach entwickelt, und
es gibt keinen Grund, von der Einschätzung des vergangenen Jahres abzuweichen, dass die
Entwicklung einer starken, unabhängigen, wirksam und professionell arbeitenden Justiz, die
Rechtsstaatlichkeit und eine effektive Beteiligung am Binnenmarkt garantiert, noch erhebliche
Anstrengungen erfordert. Die Korruption bietet weiter großen Anlass zur Sorge. Die wirksame
Durchsetzung der rechtlichen Rahmenvorschriften ist eine Herausforderung, und der Korruptions-
bekämpfung ist mehr Bedeutung beizumessen.
Durch Schulungen der Polizei zum Thema Menschenrechte wurden gewisse Fortschritte erzielt, und
es wurden Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels ergriffen. Das Verhalten der Polizei
bietet aber nach wie vor Anlass zur Sorge, vor allem angesichts von Beschwerden über Fälle von
Misshandlungen.
Es wurden eine Kinderschutzbehörde und ein nationaler Rat für den Kinderschutz (mit beratender
Funktion) geschaffen. Allerdings sind noch weitere Anstrengungen nötig, bis die
Kinderschutzbehörde ihre Arbeit aufnehmen kann. Was die Kinderfürsorge angeht, so hat sich die
Anzahl der Kinder in Heimen nicht nennenswert geändert. Anlass zur Sorge geben die schlechten
Bedingungen in Heimen für geistig behinderte Kinder.
Die soziale Diskriminierung der Roma ist immer noch weit verbreitet. Den politischen
Erklärungen der Regierung, diesen Problemen abhelfen zu wollen, sind immer noch keine konkreten
Maßnahmen gefolgt. Als positiv ist zu vermelden, dass im Rahmen von Projekten nichtstaatlicher
Organisationen damit begonnen wurde, die ethnische Trennung an von Roma besuchten Schulen zu
überwinden.
Bei den Bemühungen im Hinblick auf die Priorität der Beitrittspartnerschaft, mit der
Durchführung des Roma-Rahmenprogramms zu beginnen und den Nationalen Rat für ethnische und
demographische Angelegenheiten zu stärken, waren kaum weitere Fortschritte zu verzeichnen.
Was die sonstigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in diesem Zusammenhang angeht, so
machte Bulgarien Fortschritte bei der Umsetzung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst. Die
ebenfalls als vorrangig erachtete Stärkung der Justiz steht jedoch noch aus``.
Im folgenden Abschnitt werden die Entwicklungen in Bulgarien anhand der politischen Kriterien
von Kopenhagen bewertet; dabei wird auch darauf eingegangen, wie Exekutive und Judikative des
Landes allgemein funktionieren. Diese Entwicklungen wirken sich in vielerlei Hinsicht direkt auf
die Fähigkeit Bulgariens aus, den gemeinschaftlichen Besitzstand zu übernehmen, insbesondere im
Bereich Justiz und Inneres. Näheres zum letztgenannten Aspekt enthalten die entsprechenden
Ausführungen (Kapitel 24 - Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres) in Teil B.3.1 dieses
Berichts.
© Europäische Kommission -- 2003-03-29
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