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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Bulgariens

Einleitung

Der Europäische Rat von Kopenhagen stellte für die Bewerberländer im Juni 1993 die folgenden politischen Beitrittskriterien auf: ,,institutionelle Stabilität als Garantie für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten[*]``.

In ihrer Stellungnahme von 1997 zum Antrag Bulgariens auf Beitritt zur Europäischen Union gelangte die Kommission zu folgendem Schluss:

,,Bulgarien verfügt über demokratische Institutionen, deren Stabilität mittlerweile gesichert zu sein scheint. Diese Institutionen müssen dadurch gestärkt werden, dass das Rechtsstaatlichkeitsprinzip auf allen Ebenen des Staatsapparats besser beachtet wird. Die Wahlen sind frei und fair und haben 1994 und 1997 zu einem Mehrheitswechsel geführt.
Die Wahrung der Grundrechte weist noch Lücken auf, auch wenn die aus den Wahlen vom April 1997 hervorgegangene neue Regierung eine Reihe von Reformen angekündigt hat, die in die richtige Richtung gehen. Deshalb müssen die Bemühungen um die Korruptionsbekämpfung, eine bessere Arbeitsweise der Justiz und den Schutz der Grundfreiheiten angesichts noch zu häufiger Übergriffe der Polizei und des Geheimdienstes fortgesetzt werden.
Zwar scheint die türkische Minderheit mittlerweile gut integriert zu sein, für die Roma ist dies jedoch nicht der Fall.
Die aktuelle Besserung der Lage infolge des Amtsantritts der neuen Regierung lässt hoffen, dass Bulgarien auf dem Wege ist, die politischen Bedingungen des Europäischen Rats von Kopenhagen zu erfüllen``.

In ihrem Regelmäßigen Bericht von 2001 stellte die Kommission Folgendes fest:

,,In ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Bulgarien die politischen Kriterien erfüllt. Seitdem hat Bulgarien beträchtliche Fortschritte bei der Festigung und Vertiefung der institutionellen Stabilität erzielt, die eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz der Minderheiten garantiert. Die Anstrengungen des zurückliegenden Jahres zielten in dieselbe Richtung. Bulgarien erfüllt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.
Seit dem vergangenen Jahr wurde die Reform der öffentlichen Verwaltung weiter vorangetrieben. Viele Bedienstete haben inzwischen den Beamtenstatus, und es gibt einen Verhaltenskodex für Beamte. Das Gesetz über den Zugang zu staatlichen Informationen ist ein wichtiger Fortschritt, aber es muss noch eindeutiger formuliert werden, damit seine wirksame Anwendung gewährleistet ist. Es sind noch weitere Schritte nötig, um eine effiziente, transparente und rechenschaftspflichtige öffentliche Verwaltung zu gewährleisten.
Eine wichtige Entwicklung ist die Annahme der Strategie zur Justizreform und der Strategie zur Korruptionsbekämpfung durch die Regierung. Nun steht Bulgarien vor der Herausforderung, diese Strategien in die Praxis umzusetzen. Das Justizsystem ist nach wie vor schwach entwickelt, und es gibt keinen Grund, von der Einschätzung des vergangenen Jahres abzuweichen, dass die Entwicklung einer starken, unabhängigen, wirksam und professionell arbeitenden Justiz, die Rechtsstaatlichkeit und eine effektive Beteiligung am Binnenmarkt garantiert, noch erhebliche Anstrengungen erfordert. Die Korruption bietet weiter großen Anlass zur Sorge. Die wirksame Durchsetzung der rechtlichen Rahmenvorschriften ist eine Herausforderung, und der Korruptions- bekämpfung ist mehr Bedeutung beizumessen.
Durch Schulungen der Polizei zum Thema Menschenrechte wurden gewisse Fortschritte erzielt, und es wurden Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels ergriffen. Das Verhalten der Polizei bietet aber nach wie vor Anlass zur Sorge, vor allem angesichts von Beschwerden über Fälle von Misshandlungen.
Es wurden eine Kinderschutzbehörde und ein nationaler Rat für den Kinderschutz (mit beratender Funktion) geschaffen. Allerdings sind noch weitere Anstrengungen nötig, bis die Kinderschutzbehörde ihre Arbeit aufnehmen kann. Was die Kinderfürsorge angeht, so hat sich die Anzahl der Kinder in Heimen nicht nennenswert geändert. Anlass zur Sorge geben die schlechten Bedingungen in Heimen für geistig behinderte Kinder.
Die soziale Diskriminierung der Roma ist immer noch weit verbreitet. Den politischen Erklärungen der Regierung, diesen Problemen abhelfen zu wollen, sind immer noch keine konkreten Maßnahmen gefolgt. Als positiv ist zu vermelden, dass im Rahmen von Projekten nichtstaatlicher Organisationen damit begonnen wurde, die ethnische Trennung an von Roma besuchten Schulen zu überwinden.
Bei den Bemühungen im Hinblick auf die Priorität der Beitrittspartnerschaft, mit der Durchführung des Roma-Rahmenprogramms zu beginnen und den Nationalen Rat für ethnische und demographische Angelegenheiten zu stärken, waren kaum weitere Fortschritte zu verzeichnen.
Was die sonstigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in diesem Zusammenhang angeht, so machte Bulgarien Fortschritte bei der Umsetzung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst. Die ebenfalls als vorrangig erachtete Stärkung der Justiz steht jedoch noch aus``.

Im folgenden Abschnitt werden die Entwicklungen in Bulgarien anhand der politischen Kriterien von Kopenhagen bewertet; dabei wird auch darauf eingegangen, wie Exekutive und Judikative des Landes allgemein funktionieren. Diese Entwicklungen wirken sich in vielerlei Hinsicht direkt auf die Fähigkeit Bulgariens aus, den gemeinschaftlichen Besitzstand zu übernehmen, insbesondere im Bereich Justiz und Inneres. Näheres zum letztgenannten Aspekt enthalten die entsprechenden Ausführungen (Kapitel 24 - Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres) in Teil B.3.1 dieses Berichts.

© Europäische Kommission -- 2003-03-29

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