|
|
Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Bulgariens
Das
Parlament setzte seine Arbeit während des vergangenen Jahres in zufrieden stellender Weise fort.
Der Ausschuss für europäische Integration trifft seine Entscheidungen weiter durch Konsens, was
als Zeichen dafür gewertet wird, dass alle im Parlament vertretenen Parteien die
EU-Mitgliedschaft nachdrücklich befürworten. Die Zusammensetzung des Ausschusses spiegelt die
Sitzverteilung im Parlament wider.
Die parlamentarische Verwaltungsstruktur, die für die EU-Integration zuständig ist, wurde im
April 2002 geändert; dabei wurde aus dem ehemaligen Direktorat für europäische Integration und
dem ehemaligen Direktorat für Recht und Gesetzgebung ein neues Direktorat für Gesetzgebung und
Europarecht gebildet. Die neue Struktur soll dafür sorgen, dass die parlamentarischen Ausschüsse
und der Gesetzgebungsprozess mit dem nötigen Fachwissen über EG-Recht gespeist werden, und zwar
in allen Phasen des parlamentarischen Prozesses, nicht nur wenn ein Gesetzentwurf dem Parlament
zum ersten Mal zugeleitet wird, sondern vor allem zwischen der ersten und der zweiten Lesung,
woran es in der Vergangenheit gelegentlich mangelte. Es ist darauf zu achten, dass das neue
Direktorat personell angemessen ausgestattet wird.
© Europäische Kommission -- 2003-03-29
|
|