![]() |
|
|||||||||||||
|
|
Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensKorruptionsbekämpfungWie bereits im Vorjahresbericht festgestellt, wurde im Oktober 2001 eine nationale Strategie zur Bekämpfung der Korruption angenommen. In dieser Hinsicht sind weitere gute Fortschritte zu verzeichnen, denn im Februar 2002 verabschiedete der Ministerrat einen Aktionsplan zur Umsetzung dieser Strategie. Der Aktionsplan gilt für den Zeitraum 2002-2003; er legt fest, wer für die einzelnen Maßnahmen und die diesbezüglichen Fristen zuständig ist. Außerdem wurde ein Ausschuss unter Vorsitz des Justizministers gebildet, der die Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen koordinieren soll. Nun geht es darum, diesen Prozess in Gang zu halten und die volle Umsetzung des Programms sicherzustellen.Zwar ist es der Regierung und der Zivilgesellschaft gelungen, das Thema Korruptionsbekämpfung ganz oben auf die öffentliche Tagesordnung zu setzen, außerdem wurde mit der nationalen Korruptionsbekämpfungsstrategie und dem Aktionsplan ein beachtlicher Schritt nach vorn getan, Umfragen weisen aber darauf hin, dass die Korruption dennoch ein ernstes Problem bleibt. Gleichwohl hat sich die Rangfolge Bulgariens im internationalen Vergleich verbessert. Die Öffentlichkeit hält die Korruption noch immer für eines der Besorgnis erregendsten Probleme, mit denen das Land konfrontiert ist. Die hohe Korruptionsrate wird auf Faktoren wie niedrige Gehälter, mangelhafte Rechtsvorschriften, Nichtvorhandensein transparenter administrativer Kontrollen und mangelhaftes Funktionieren des Justizsystems zurückgeführt. Zollbedienstete, Beschäftigte im Umfeld des Justizsystems, Steuerbeamte, Parlamentsabgeordnete, Polizisten und Ministerialbeamte werden zu den korruptesten Berufsgruppen gezählt. Es herrscht darüber hinaus die Ansicht, dass die Korruption sich negativ auf das Geschäftsumfeld und das Investitionsklima und folglich auf die Wirtschaftsentwicklung auswirkt. Die allgemeine Strategie stellt auf die Schaffung institutioneller und gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Bekämpfung und Verhinderung von Korruption ab, beispielsweise durch Verbesserung der Finanz- und Steuerkontrollen, Reform der Zollbehörde, bestimmte Maßnahmen im Innenministerium, Verbesserung der Funktionsweise von Behörden auf lokaler Ebene, größere Transparenz bei der Parteienfinanzierung und Stärkung der Rolle des Parlaments bei der Korruptionsbekämpfung. Sie beinhaltet auch Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen für das Justizsystem und die Wirtschaft; dies alles unter dem gemeinsamen Gesichtspunkt größerer Transparenz und einfacherer Verfahren. Die meisten Aspekte werden im Aktionsplan weiterverfolgt. Die Regierung hat sich ernsthaft um die Einbeziehung von nichtstaatlichen Organisationen (NGO) und Geldgebern bei der Ausarbeitung der Strategie und des Aktionsplans bemüht; diese Akteure werden auch an der Umsetzung beteiligt sein. Die bedeutende Rolle der NGO ist zu begrüßen. Die Maßnahmen zielen sowohl auf Vorbeugung als auch auf Bekämpfung der Korruption. Zu einigen wichtigen Aspekten der Strategie, z. B. Dezentralisierung, besseres staatliches Handeln auf lokaler Ebene und Schaffung besserer Instrumente zur Parteienfinanzierung, liegen allerdings noch keine konkreten Informationen bezüglich etwaiger Maßnahmen und Fristen vor. Ebenso wenig sind Fortschritte bei dem Gesetzentwurf über die Immunität von Abgeordneten zu verzeichnen, der Bestandteil der Strategie ist. Wie bereits erwähnt wird die Korruption im Polizeiwesen als Problem angesehen. EU-Bürger, die mit dem Auto in oder durch Bulgarien unterwegs waren, haben auf Bestechungsfälle in der Verkehrs- und Grenzpolizei hingewiesen. Das Innenministerium hat ein internes Programm zur Korruptionsbekämpfung ausgearbeitet und einen Verhaltenskodex für die Polizei entworfen; darüber hinaus wurden dem Innenministerium in den letzten sechs Monaten 150 Korruptionsfälle gemeldet, davon wurden 40 Fälle an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, 73 Fälle wurden disziplinarisch geahndet. Die Regierung hat die Verbesserung der Zollverwaltung zu einer der obersten Prioritäten bei Kampf gegen die Korruption ernannt. Die Fachabteilung für Korruptionsbekämpfung im Nationalen Amt zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurde verstärkt; dabei wurde die Zahl der Mitarbeiter im operativen Dienst verdoppelt. Eine Reihe von Gesetzen wurde erlassen oder novelliert, die zur Korruptionsbekämpfung beitragen dürften. Im April 2002 wurde das Gesetz über das öffentliche Auftragswesen geändert. Die Änderungen am Privatisierungsgesetz, die unter anderem zu transparenteren Verfahren führen sollen, zeigen erste Wirkung. Nach Überprüfung der Zulassungsverfahren hat die Regierung beschlossen, einige Verfahren abzuschaffen und andere zu vereinfachen. Im September 2002 wurden Gesetzesänderungen verabschiedet, mit denen präzisere Vorschriften im Hinblick auf Korruption und organisiertes Verbrechen in das Strafgesetzbuch eingeführt werden (siehe Kapitel 24 - Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres). Korruption in örtlichen Stellen zentraler Einrichtungen (z. B. den Aufsichtsbehörden) gilt ebenfalls als Problem. Öffentlich-private Beratungsgremien mit Beteiligung lokaler Gebietskörperschaften und nichtstaatlicher Organisationen (NGO) wurden in einigen Städten eingerichtet, um die Korruptionsbekämpfungsarbeit vor Ort zu fördern. Wie bereits im Abschnitt über die Exekutive erwähnt, geben das Gesetz über den öffentlichen Dienst und das Gesetz über die öffentliche Verwaltung die allgemeinen Wertmaßstäbe für die öffentliche Verwaltung vor; außerdem existiert ein nicht verbindlicher Verhaltenskodex. Aufgrund des Gesetzes über die Offenlegung der Vermögensverhältnisse von Personen in staatlichen Führungspositionen vom Mai 2000 müssen Parlamentsabgeordnete, Minister, hohe Richter und Justizbeamte, Bezirksgouverneure usw. jährlich ihre Vermögensverhältnisse offen legen. Der Präsident des Nationalen Rechnungsprüfungs- amtes führt ein Register. Es besteht allerdings Bedarf nach wirksamen Überwachungs- möglichkeiten und Sanktionen bei Zuwiderhandlung. Das Institut für staatliche Verwaltung bietet inzwischen einen Fortbildungskurs an mit dem Titel ,Verhütung von Korruption - Risiken und Herausforderungen für die öffentliche Verwaltung`. Bulgarien hat im November 2001 das Übereinkommen des Europarates über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten, außerdem das Strafrechtsübereinkommen über Korruption ratifiziert; darüber hinaus ist es dem OECD-Übereinkommen zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Beamter im Rahmen internationaler Wirtschaftsabkommen beigetreten. Das Zivilrechtsüberein- kommen des Europarats gegen die Korruption wurde zwar unterzeichnet, ist aber noch nicht ratifiziert. Bulgarien beteiligt sich auch weiterhin an der Überwachung von Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen der OECD-Arbeitsgruppe ,Bestechungen bei internationalen Handelsgeschäften` und ist Mitglied der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats (siehe Kapitel 24 - Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres). Bulgarien war im September 2001 das Ziel einer Expertenmission von GRECO. Ein Gutachten wurde im Mai 2002 angenommen und anschließend veröffentlicht. Das GRECO-Gutachten hält fest, dass Bulgarien bisher mehr Fortschritte bei der Verabschiedung von Rechtsvorschriften als bei deren Um- und Durchsetzung erzielt habe. Das Justizsystem müsse überprüft und die Funktionen seiner Teilbereiche verdeutlicht werden. Die Strafverfahren seien langwierig, und verglichen mit dem vermuteten Ausmaß der Korruption seien nur relativ wenige Korruptionsfälle strafrechtlich sanktioniert worden. In den Schlussfolgerungen unterbreitet das GRECO-Gutachten Bulgarien vierzehn gezielte Empfehlungen. Die meisten werden in dem im Februar 2002 verabschiedeten Aktionsplan aufgegriffen. Bulgarien wird dringend geraten, diesen Empfehlungen in angemessener Weise nachzukommen. Zwar wurde der Rahmen für die Korruptionsbekämpfung geschaffen, es sind aber noch praktische Schritte zur vollständigen Durchsetzung nötig. Es ist nach wie vor schwierig, ein vollständiges und objektives Bild von der Lage m Land zu zeichnen und klare Informationen über die Ermittlung, Verfolgung und Verurteilung von Korruptionsfällen zu erhalten. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
| Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | |
||