![]() |
|
|||||||||||||
|
|
Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensBürgerrechte und politische RechteSeit letztem Jahr hat Bulgarien gewisse Fortschritte bei der Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Asyl sowie der Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung des Menschenhandels erzielt. Es bleiben allerdings noch einige Probleme, besonders in Bezug auf polizeiliche Gewaltanwendung, Verhältnisse in Gefängnissen und Zugang zu Prozesskostenhilfe.Im Juni 2002 fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil in der
Rechtssache Anguelova gegen Bulgarien Im Januar 2002 beschloss die Regierung, den Bericht des Europaratsausschusses zur Verhütung von Folter über Bulgarien zu veröffentlichen, der nach einem Besuch im Jahr 1999 erstellt wurde. Wie im letzten Jahr gibt es ernstliche Kritik wegen erniedrigender Behandlung durch die Polizei. Es wurden vor allem Klagen laut über körperliche Misshandlungen von Menschen durch die Polizei bei Verhaftungen und Verhören. Besonders Angehörige der Roma-Gemeinschaft, darunter Minderjährige, sollen dem Risiko derartiger Behandlung ausgesetzt sein. Das Gesetz über den Einsatz von Feuerwaffen bei Verhaftungen muss an internationale Gepflogenheiten hinsichtlich der Anwendung von unmittelbarem Zwang angepasst werden, damit sichergestellt ist, dass die Polizei keine überzogene Handlungsfreiheit besitzt. Übergriffe der Polizei werden nach wie vor nur selten untersucht; die wenigsten Fälle, die tatsächlich vor Gericht kommen, enden mit einer Verurteilung. Es sind weitere Maßnahmen erforderlich, um ein wirksames System zur Verfolgung von polizeilichem Fehlverhalten aufzubauen. Für die Polizei sind noch immer die Militärgerichte statt die Zivilgerichte zuständig. Es haben zwar einige Schulungen in Menschenrechtsfragen stattgefunden, sie müssen aber fortgesetzt werden. Es laufen auch einige Maßnahmen, mit denen erreicht werden soll, dass Minderheiten im Polizeicorps stärker vertreten sind. Im Mai 2002 waren 158 Roma im polizeilichen Dienst. Mit der Hilfe von Spendengeldern wurde in der Stadt Plovdiv in dem von Roma bevölkerten Stadtteil Stolipinovo ein Polizeischulungszentrum eingerichtet. 60 Polizisten mit bulgarischer und Roma-Abstammung wurden für die Arbeit in einem multiethnischen Umfeld ausgebildet. Menschenhandel bleibt ein ernstzunehmendes Problem in Bulgarien, das sowohl Herkunfts-, als auch Durchgangs- und in geringerem Maße Bestimmungsland für Frauen und Mädchen ist, die zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung verkauft werden. Die Regierung bemüht sich jedoch intensiv, dieses Phänomen zu bekämpfen. Sie arbeitet eng mit internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zusammen, um Menschenhandel zu verhindern. Spezialeinheiten, die innerhalb des Nationalen Dienstes für die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Grenzpolizei gezielt zur Bekämpfung dieses Problems eingerichtet wurden, haben Untersuchungen durchgeführt und Verhaftungen vorgenommen, es scheint jedoch nur in wenigen Fälle zu einer Verurteilung gekommen zu sein. Die Rechtsgrundlagen wurden im September 2002 durch die Änderung des Strafgesetzbuchs deutlich verbessert: Definitionen wurden präzisiert und neue Strafbestimmungen für Menschenhandel eingeführt. Berichten zufolge gehören überproportional viele Frauen und Mädchen, die in Bulgarien Opfer des Menschenhandels werden, der Roma-Gemeinschaft an. Die Haftbedingungen in den Gefängnissen und während der Untersuchungshaft, insbesondere in Polizeiwachen, lassen noch immer zu wünschen übrig, dabei sind Berichten zufolge die Bedingungen für Untersuchungshäftlinge weiterhin schlimmer als für Strafgefangene in Gefängnissen. Es sind noch Maßnahmen zu treffen, damit alle Polizeiwachen über die Grundvoraussetzungen verfügen, die im Bericht des Europaratsausschusses zur Verhütung von Folter aufgeführt sind. Einige für die Untersuchungshaft genutzte Einrichtungen wurden zwar verbessert, es müssen aber weitere Anstrengungen unternommen werden. Einige Einrichtungen sind noch immer unterirdisch und sehr wenige haben Bewegungshöfe im Freien. Überfüllung ist nach wie vor ein ernsthaftes Problem. Es fehlen nicht nur finanzielle Mittel, auch mangelhafte Verwaltung und Organisation tragen zu den Problemen bei. Das Justizministerium hat die Haushaltsmittel für die tägliche Lebensmittelversorgung in den Gefängnissen zwar um 20 % erhöht, die Mittel sind aber noch immer sehr niedrig angesetzt. Was die medizinische Versorgung von Gefängnisinsassen anbetrifft, wurde mit dem nationalen Krankenversicherungsfonds ein Abkommen über ärztliche Eingangs- und regelmäßige Folgeuntersuchungen geschlossen. Aus einigen Gefängnissen werden aber noch immer körperliche Misshandlung von Gefängnisinsassen durch das Gefängnispersonal gemeldet. Das Gesetz über den Strafvollzug wurde im Juni 2002 geändert. Damit vergrößert sich die Bandbreite der Häftlinge, die in den offenen Strafvollzug überstellt werden können, außerdem erhalten sie mehr Arbeitsmöglichkeiten. Durch die Änderungen wird erstmalig auch die Anwendung körperlicher Gewalt und sonstiger Mittel zur Bewältigung von Notsituationen und Aufständen geregelt. Mit der Strafrechtsänderung im September wurden ferner Bewährungsstrafen als Strafalternative eingeführt. Die Rechtsgrundlagen für die Einweisung von Jugendlichen in Erziehungsanstalten und Sozialerziehungsinternate wurden noch nicht verbessert. Wie bereits in früheren Berichten festgestellt wurde, müssen die Grundlagen überarbeitet werden, damit gewährleistet ist, dass die Betroffenen einen fairen Prozess erhalten, bevor eine Einweisung erfolgt. Die Rechtsgrundlagen ermöglichen den Bürgern zwar im Großen und Ganzen einen angemessenen Zugang zum Rechtsweg und zu Prozesskostenhilfe, es gibt jedoch erhebliche Probleme mit der Umsetzung und mit der Bereitstellung angemessener Haushaltsmittel. Weder das Justizministerium noch die Justiz führen amtliche Statistiken; Erhebungen deuten allerdings darauf hin, dass die Angeklagten zu 50 % während der Untersuchungsphase und zu 30 % beim eigentlichen Gerichtsverfahren nicht auf Rechtsbeistand zählen können. Die diesbezüglichen Mittel werden dem allgemeinen Justizhaushalt entnommen, der weiterhin sehr knapp bemessen ist. Die Strategie zur Justizreform (siehe Abschnitt über die Judikative) sieht allerdings mittelfristig Verbesserungen vor, die sich aus der Einrichtung eines Nationalen Amts für Prozesskostenhilfe ergeben werden. Im Jahr 2001 nahm die Zahl der Personen zu, die in Bulgarien Asyl beantragten. Das neue Asylgesetz, das im Mai 2002 verabschiedet wurde, verbessert die rechtlichen Rahmenbedingungen erheblich. Die Ziele der Nationalen Flüchtlingsagentur sind klar abgesteckt; allerdings muss ihre verwaltungstechnische Leistungsfähigkeit verbessert werden. Die Zusammenarbeit zwischen der Agentur, den internationalen und den nicht staatlichen Organisationen has sich verbessert. Die Abstimmung zwischen der Agentur und der Grenzpolizei ist jedoch mangelhaft. Es muss sichergestellt werden, dass die Justiz eine angemessene Kontrolle über die Entscheidungen der Grenzpolizei ausübt. Wenn das neue Gesetz vollständig umgesetzt ist, und zwar auf allen Verfahrensstufen, werden Asylanträge von der Flüchtlingsagentur bearbeitet, die an allen Grenzposten vertreten sein wird. Das bulgarische Strafgesetzbuch stellt eine Reihe von Handlungen unter Strafe, die ihren Ursprung in Rassismus und Fremdenfeindlichkeit haben; dazu zählt auch die Anstachelung zum Hass. Wie verlautet, wurden diese Vorschriften jedoch nicht zufriedenstellend umgesetzt; es wird weiterhin über öffentlich zum Ausdruck gebrachten Rassismus und rassistische Gewalttaten gegen Roma berichtet. Die bulgarische Verfassung garantiert die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit, dagegen bleibt Verleumdung ein strafrechtliches Delikt. Mit 3 000-7 000 BGN (etwa 1 500-3 000 EUR) sind die Geldstrafen für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Landes nach wie vor sehr hoch, gemessen an den Geldstrafen für andere Straftaten. Auch wenn dies prinzipiell gerechtfertigt sein könnte, muss bei der Anwendung der Bestimmungen dennoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Recht der Öffentlichkeit auf Informationen beachtet werden. 2001 gab es Verleumdungsprozesse gegen Journalisten, besonders gegen solche, die investigativen Journalismus betrieben. Was die Religionsfreiheit anbetrifft, so wurde ein neues Konfessionsgesetz noch nicht angenommen. Der Vorjahresbericht meldete Bedenken an, dass nicht alle interessierten Kreise gehört worden seien; es ist zu begrüßen, dass die Diskussion kürzlich ausgeweitet wurde. Es muss sichergestellt werden, dass das schließlich verabschiedete Gesetz die internationalen Menschenrechtsstandards ohne Abstriche erfüllt. Der Fortschrittsbericht aus dem Jahr 2001 befasste sich mit der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung durch das bulgarische Strafgesetzbuch. Mit der Änderung des Strafgesetzbuchs im September 2002 wurden die diskriminierenden Bestimmungen abgeschafft: Das Schutzalter, die rechtliche Wertung homosexueller und heterosexueller Prostitution sowie die Strafen für Vergewaltigung wurden angeglichen, außerdem wurden homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit entkriminalisiert. Nichtstaatliche Organisationen (NGO) spielen weiter eine wichtige Rolle. Die Beständigkeit und Nachhaltigkeit ihrer Bemühungen sind ein wichtiges Thema, da sie nur geringe finanzielle Mittel meist aus Spenden erhalten. Der Parlamentarische Ausschuss zu Fragen der Zivilgesellschaft, der im Juli 2001 eingesetzt wurde, berief unverzüglich einen Öffentlichen Beirat aus 21 NGO-Vertretern ein, die von nichtstaatlichen Organisationen in einem öffentlichen Verfahren nominiert wurden. Der Beirat hat die Hauptaufgabe, zwischen den NGO und dem Ausschuss zu vermitteln und Transparenz, Dialog und Partizipation sicherzustellen. Seine Sitzungen sind öffentlich. Die NGO haben ihren Beitrag zu vielen Gesetzesentwürfen geleistet (steuerlichen Rahmenbedingungen für NGO, Ombudsmanngesetz, Strafrechtsänderungen zur Beseitigung von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität usw.). Im April 2002 verabschiedete der Parlamentarische Ausschuss zu Fragen der Zivilgesellschaft eine Charta für die Zusammenarbeit zwischen nichtstaatlichen Organisationen und Behörden, was als bemerkenswerte Leistung zu bezeichnen ist. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
| Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | |
||