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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Bulgariens

1.3. Allgemeine Bewertung

[*]

In ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Bulgarien die politischen Kriterien erfüllt. Seitdem hat Bulgarien beträchtliche Fortschritte bei der Festigung und Vertiefung der institutionellen Stabilität erzielt, die eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz der Minderheiten garantiert. Dies hat sich im letzten Jahr bestätigt. Bulgarien erfüllt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Bei der Umsetzung der Strategie zur Justizreform hat Bulgarien beträchtliche Fortschritte erzielt. So wurden ein Aktionsplan und umfangreiche Änderungen am Justizgesetz beschlossen. Diese müssen jetzt umgesetzt werden, damit sie die Funktionsweise des Systems konkret verbessern. Weiterer Handlungsbedarf besteht noch bei der Struktur des Justizsystems und bei der Immunität.

Auch bei der Bekämpfung der nach wie vor Besorgnis erregenden Korruption waren positive neue Entwicklungen zu beobachten, so z. B. die Annahme eines Aktionsplans zur Umsetzung der nationalen Korruptionsbekämpfungsstrategie. Obwohl die Korruptionsbekämpfung in Bulgarien jetzt hoch auf der Tagesordnung steht, sind weitere gemeinsame Anstrengungen nötig, um die Maßnahmen durchzusetzen.

Einige weitere Fortschritte waren bei der Reform der öffentlichen Verwaltung zu verzeichnen. Die Rechtsgrundlagen wurden überarbeitet, und es wurde eine Strategie zur Modernisierung der Staatsverwaltung verabschiedet. Jetzt wird es erhebliche Anstrengungen erfordern, die Reformen weiterzuentwickeln und durchzuführen und eine effiziente, transparente und kontrollierbare öffentliche Verwaltung zu gewährleisten.

Die Menschenrechte und Grundfreiheiten sind in Bulgarien weiterhin gewahrt. Das Land hat die Rechtsgrundlagen für die Bekämpfung des illegalen Handels, der Korruption sowie des organisierten Verbrechens und im Bereich Asylrecht erheblich verbessert. Dennoch bieten einige Bereiche weiter Anlass zur Sorge. Ein neu erkanntes Problem sind die sehr schlechten Lebensbedingungen von Personen in Heimen, insbesondere von geistig Behinderten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Bulgarien muss sich auch verstärkt um eine Reform des Kinderbetreuungssystems bemühen, damit es den Bedürfnissen der Kinder besser entspricht, und die Anzahl von Kindern in Anstalten reduzieren. Die schlechte Lage von Häftlingen, vor allem in Polizeigewahrsam und während der Untersuchungshaft, muss ebenfalls verbessert werden.

Die jüngsten Änderungen des Strafgesetzbuchs sind ein wichtiger Schritt zur Beseitigung der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung.

Was die Gemeinschaft der Roma angeht, so wurde wenig unternommen, um das Problem der sozialen Diskriminierung zu lösen oder konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der sehr schlechten Lebensbedingungen zu ergreifen. In diesem Zusammenhang würde die Verabschiedung umfassender Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung wichtige Fortschritte bringen.

© Europäische Kommission -- 2003-03-29

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