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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Bulgariens

2.1. Einleitung

In ihrer Stellungnahme von 1997 zum Antrag Bulgariens auf Beitritt zur Europäischen Union gelangt die Kommission zu folgender Schlussfolgerung:

,,Bulgariens Fortschritt beim Aufbau einer Marktwirtschaft ist durch das Fehlen einer Verpflichtung zu einer marktwirtschaftlich ausgerichteten Politik begrenzt worden. Es wäre mittelfristig nicht in der Lage, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten``.

In ihrem Regelmäßigen Bericht 2001 stellte die Kommission Folgendes fest:

Bulgarien wird bald über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügen. Die bulgarische Wirtschaft dürfte in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union mittelfristig standzuhalten, sofern die Reform fortgesetzt und die Anstrengungen zur Beseitigung noch bestehender Schwierigkeiten intensiviert werden``.

Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung in Bulgarien seit Veröffentlichung der Stellungnahme ließ sich die Kommission von den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 1993 in Kopenhagen leiten, wonach die Mitgliedschaft in der Union Folgendes voraussetzt:

  • eine funktionierende Marktwirtschaft,
  • die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.
In der nachstehenden Analyse folgte die Kommission der gleichen Methode wie bei ihrer Stellungnahme und den Regelmäßigen Berichten der Vorjahre. Bei der Analyse im diesjährigen Regelmäßigen Bericht wird eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen seit Abfassung der Stellungnahme durchgeführt.
© Europäische Kommission -- 2003-03-29

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