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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Bulgariens

a) Vorbemerkung

In der Agenda 2000 erklärte sich die Kommission bereit, dem Europäischen Rat über die Fortschritte der einzelnen Bewerberländer in Mittel- und Osteuropa bei der Beitrittsvorbereitung regelmäßig Bericht zu erstatten und ihre ersten Berichte Ende 1998 vorzulegen.

Der Europäische Rat von Luxemburg beschloss daraufhin:

,,Die Kommission wird dem Rat regelmäßig - erstmals Ende 1998 - für jeden mittel- und osteuropäischen Bewerberstaat einen Bericht, der gegebenenfalls Empfehlungen für die Eröffnung bilateraler Regierungskonferenzen enthalten wird, vorlegen, in dem sie untersucht, welche Fortschritte der betreffende Staat auf dem Weg zum Beitritt unter dem Gesichtspunkt der Kopenhagener Kriterien gemacht hat, und insbesondere wie rasch er den Besitzstand der Union übernimmt. [...] Die Berichte der Kommission dienen als Grundlage für die notwendigen, im Rahmen des Rates zu fassenden Beschlüsse über die Gestaltung der Beitrittsverhandlungen bzw. über ihre Ausdehnung auf weitere Bewerberstaaten. In diesem Zusammenhang wird die Kommission bei der Bewertung der Fähigkeit der Kandidatenländer, die wirtschaftlichen Kriterien zu erfüllen und die sich aus dem Beitritt ergebenden Verpflichtungen zu übernehmen, weiterhin nach der in der Agenda 2000 angewandten Methode verfahren``.

Daraufhin legte die Kommission im Oktober 1998 eine erste Serie der ,,Regelmäßigen Berichte``, im Oktober 1999 eine zweite Serie, im November 2000 eine dritte Serie und im November 2001 eine vierte Serie vor.

In ihrem Erweiterungsstrategiepapier 2001, das die Regelmäßigen Berichte 2001 begleitete, gab die Kommission an, dass sie angesichts des Verhandlungstempos und der bisherigen Fortschritte in der Lage sein dürfte, auf Grundlage ihrer Regelmäßigen Berichte 2002 Empfehlungen abzugeben, welche Kandidaten beitrittsbereit sind. Bei seiner Tagung im Juni 2002 in Sevilla kam der Europäische Rat zu dem Schluss, dass ,,die Kommission im Lichte der regelmäßigen Berichte die entsprechenden Empfehlungen formulieren [muss] ... damit der Europäische Rat auf seiner Tagung im Herbst dieses Jahres eine Entscheidung darüber treffen kann, mit welchen Ländern die Verhandlungen Ende 2002 abgeschlossen werden können``. Die jetzige fünfte Serie der Regelmäßigen Berichte wurde von der Kommission mit Blick auf die Tagung des Europäischen Rates im Herbst 2002 in Brüssel erstellt.

Der vorliegende Regelmäßige Bericht folgt in seiner Gliederung weitgehend den Berichten der Jahre 2000 und 2001. Wie die bisherigen Berichte enthält er:

  • eine Beschreibung der bisherigen Beziehungen zwischen Bulgarien und der Union, vor allem im Rahmen des Assoziationsabkommens;
  • eine Bewertung der Lage nach Maßgabe der 1993 vom Europäischen Rat von Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Minderheitenschutz);
  • eine Bewertung der Lage und der Perspektiven Bulgariens nach Maßgabe der vom Europäischen Rat von Kopenhagen festgelegten wirtschaftlichen Kriterien (funktionierende Marktwirtschaft, Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten);
  • eine Bewertung der Fähigkeit Bulgariens, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen, d. h. den gemeinschaftlichen Besitzstand, also die Verträge, das Sekundärrecht und die sektoralen Politiken, zu übernehmen. Im Einklang mit der ausdrücklichen Forderung der Europäischen Räte von Köln und Helsinki gilt dabei den Sicherheitsstandards im Nuklearbereich besondere Aufmerksamkeit. Es geht hier nicht nur um die Angleichung der Rechtsvorschriften, sondern auch um die Steigerung der für die Um- und Durchsetzung des Besitzstands erforderliche Leistungsfähigkeit der Justiz- und Verwaltungsbehörden. Der Europäische Rat hat die Bedeutung dieses Aspekts bei seiner Tagung 1995 in Madrid und danach bei zahlreichen weiteren Anlässen wie unlängst im Juni 2002 in Sevilla betont. In Madrid hob der Europäische Rat hervor, dass die Bewerberländer ihre Verwaltungsstrukturen anpassen müssen, um die Voraussetzungen für eine harmonische Integration dieser Länder zu schaffen. Ferner unterstrich der Europäische Rat von Sevilla, wie wichtig es ist, dass die Bewerberländer weitere Fortschritte bei der Umsetzung und wirksamen Durchsetzung des Besitzstands machen, und er fügte hinzu, dass die Bewerberländer alle notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um die Leistungsfähigkeit ihrer Justiz- und Verwaltungsbehörden auf das erforderliche Niveau zu bringen.

Im vorliegenden Bericht werden die seit dem Regelmässigen Bericht von 2001 erzielten Fortschritte dargestellt. Er deckt den Zeitraum bis zum 15 September 2002 ab. In einigen besonderen Fällen werden jedoch auch Maßnahmen erwähnt, die nach diesem Zeitpunkt ergriffen wurden. Es wird geprüft, ob die im Vorjahresbericht erwähnten Reformpläne verwirklicht wurden. Zugleich werden neue Initiativen bewertet. Außerdem enthält dieser Bericht eine allgemeine Bewertung der Gesamtlage in jedem der untersuchten Bereiche, wobei jeweils dargelegt wird, welche wichtigen Maßnahmen Bulgarien im Zuge der Vorbereitung auf den Beitritt noch ergreifen muss.

Da die Kommission ausgehend von den Regelmäßigen Berichten 2002 empfiehlt, welche Länder für den Abschluss der Verhandlungen bereit sind, enthält dieser Bericht ferner eine Bewertung der bisherigen Leistungen Bulgariens seit der Stellungnahme von 1997. Im Falle der wirtschaftlichen Kriterien wird in diesem Bericht auch eine dynamische, in die Zukunft gerichtete Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Bulgariens vorgenommen.

Für jedes Verhandlungskapitel liefert dieser Bericht eine kurze Bewertung des Grades der Umsetzung der in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen sowie einen Überblick über die gewährten Übergangsregelungen. Die von jedem Land eingegangenen Verpflichtungen spiegeln das Ergebnis der Beitrittsverhandlungen wider. Sie können im Einklang mit dem dem Beitrittsprozess zugrunde liegenden Grundsatz der Differenzierung von Land zu Land unterschiedlich sein. Soweit sich die Länder, mit denen Verhandlungen geführt werden, verpflichtet haben, bestimmte Maßnahmen bis zum Zeitpunkt des Beitritts umzusetzen, bewertet die Kommission die entsprechenden Vorbereitungen. Für die Kapitel, zu denen die Beitrittsverhandlungen noch andauern und die endgültigen Verpflichtungen noch festgelegt werden müssen, wird eine vorläufige Bewertung des Stands der Umsetzung der bisher eingegangenen Verpflichtungen vorgenommen.

Bulgarien selbst strebte das Jahr 2007 als Beitrittstermin an. Der Zeitplan für die Umsetzung der von Bulgarien eingegangenen Verpflichtungen berücksichtigt diese Planung.

In einem gesonderten Abschnitt wird untersucht, welche Maßnahmen Bulgarien zur Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft ausgewiesenen prioritären Ziele getroffen hat. Außerdem werden in diesem Abschnitt die Fortschritte Bulgariens bei der Umsetzung der Maßnahmen aus dem von der Kommission im Frühjahr 2002 zusammen mit den einzelnen verhandelnden Ländern entwickelten Aktionsplan zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Justiz- und Verwaltungsbehörden bewertet.

Wie in den bisherigen Berichten wurden die ,,Fortschritte`` anhand der tatsächlich gefassten Beschlüsse, der tatsächlich angenommenen Rechtsvorschriften, der tatsächlich ratifizierten internationalen Übereinkünfte (unter gebührender Berücksichtigung der Umsetzung) und der tatsächlich ergriffenen Maßnahmen bewertet. Grundsätzlich wurden Rechtsvorschriften und Maßnahmen, die sich in Vorbereitung befinden bzw. dem Parlament zur Annahme vorliegen, nicht berücksichtigt. Dies gewährleistet die Gleichbehandlung aller Bewerberland und Objektivität bei der Bewertung ihrer konkreten Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt.

In den Bericht sind Informationen aus zahlreichen Quellen eingeflossen. So wurden alle Bewerberländer aufgefordert, Informationen über die Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt zu übermitteln, die seit der Veröffentlichung des letzten Kommissionsberichts erzielt wurden. Als zusätzliche Quellen dienten die Angaben jedes Beitrittlandes im Rahmen des Assoziationsabkommens und der Verhandlungen, gegebenenfalls das Nationale Programm für die Übernahme des Besitzstands, der Prozess der Entwicklung des Aktionsplans und die verschiedenen Peer-Reviews, die auf zahlreichen Gebieten zur Bewertung der Verwaltungskapazität der Bewerberländer stattgefunden haben. Die Beratungen des Rates und die Berichte und Entschließungen des Europäischen Parlaments[*] wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Kommission stützte sich ferner auf die Beiträge mehrerer internationaler Organisationen, insbesondere des Europarates, der OSZE, der internationalen Finanzinstitutionen und der Nichtregierungsorganisationen.

© Europäische Kommission -- 2003-03-29

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