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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensEinleitungGegenstand dieses Kapitels ist die Frage der Fähigkeit Bulgariens, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, das heißt, die als BesitzstandDer Abschnitt behandelt nacheinander die 29 Verhandlungskapitel und schließt die Bewertung der Fähigkeit der Verwaltungsstrukturen Bulgariens ein, den Besitzstand in den einzelnen Bereichen umzusetzen. Die Fortschritte Bulgariens bei der Übersetzung des Besitzstands in die Landessprache werden in einem gesonderten Abschnitt bewertet. Der Europäische Rat verwies im Dezember 1995 in Madrid auf die Notwendigkeit, insbesondere durch die Anpassung der Verwaltungsstrukturen die Voraussetzungen für eine schrittweise und harmonische Integration der Bewerberländer zu schaffen. In der Agenda 2000 griff die Kommission das Thema wieder auf und bekräftigte, wie wichtig die effektive Übernahme des Gemeinschaftsrechts in innerstaatliches Recht ist, unterstrich aber gleichzeitig, dass es noch weit mehr darauf ankommt, eine ordnungsgemäße Umsetzung durch einen adäquaten Verwaltungs- und Justizapparat zu gewährleisten. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für das gegenseitige Vertrauen, das für die künftige Mitgliedschaft unerlässlich ist. Im Juni 2002 wiederholte der Europäische Rat von Sevilla wie wichtig es ist, dass die Bewerberländer weitere Fortschritte bei der Umsetzung und wirksamen Durchsetzung des Besitzstands machen, und er fügte hinzu, dass die Bewerberländer alle notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um ihre Kapazitäten in den Bereichen Verwaltung und Justiz auf das erforderliche Niveau zu bringen. Der vorliegende Bericht geht von der Bewertung der Leistungsfähigkeit der bulgarischen Verwaltung im Bericht von 2001 aus und bemüht sich um eine weitere Vertiefung, wobei das Schwergewicht auf den zentralen Verwaltungsstrukturen liegt, die für die Umsetzung der einzelnen Bereiche des Besitzstands erforderlich sind. Die Kommission gelangte in ihrer Stellungnahme von 1997 zum Antrag Bulgariens auf Beitritt zur Europäischen Union zu folgendem Schluss:ß ,,Ungeachtet der festgestellten Fortschritte hat Bulgarien die wesentlichen Bestandteile des acquis, insbesondere hinsichtlich des Binnenmarkts, weder übernommen noch umgesetzt. Auch sind Zweifel erlaubt, ob es imstande wäre, mittelfristig die mit der Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen zu übernehmen. Ausserdem müssen beträchtliche Anstrengungen in den Bereichen Umwelt, Verkehr, Energie, Justiz und Inneres sowie Landwirtschaft unternommen werden. Ganz allgemein sind umfangreiche Reformen unerläßlich, damit das Land Strukturen erhält, die zur konkreten Anwendung des Besitzstandes in der Lage sind``. Im Regelmäßigen Bericht 2001 stellte die Kommission Folgendes fest: ,,Bulgarien hat bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand ein angemessenes Tempo beibehalten, muss sich nun aber stärker auf die Durchführung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften konzentrieren. Die Reform der öffentlichen Verwaltung kam weiter voran, und dies ist ein positives Zeichen. Die Reformbemühungen dürfen nicht nachlassen, damit die öffentliche Verwaltung nach dem Beitritt ihren Aufgaben gerecht werden kann. Es wurde jedoch wenig getan, um die Justiz, die modernisiert und gestärkt werden muss, auf den Beitritt vorzubereiten. Was den Binnenmarkt betrifft, hat Bulgarien in den meisten Bereichen weitere Fortschritte erzielt. Im Bereich freier Warenverkehr ist die Mitgliedschaft in der EA (European Accreditation) ein großer Erfolg. Die Verwaltungsinfrastruktur für die Normung und Zertifizierung sowie die Systeme der Marktüberwachung müssen jedoch noch ausgebaut werden. Im Bereich der Finanzdienstleistungen hat Bulgarien eine solide Praxis der Bankenaufsicht entwickelt. Das Gesellschaftsrecht wurde weiter an den gemeinschaftlichen Besitzstand angepasst, und den Rechtsrahmen für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und die gewerblichen Schutzrechte wurden verbessert. Die Durchsetzung erfordert jedoch noch weitere Anstrengungen. Bulgarien hat endlich damit begonnen, Rahmenvorschriften für staatliche Beihilfen zu erlassen und umzusetzen; sie sind aber noch nicht mit dem Besitzstand vereinbar. In Bulgarien gibt es noch keinen Rechtsrahmen für den Datenschutz, der mit dem Besitzstand im Einklang steht. Im Bereich der Landwirtschaft hat Bulgarien im Großen und Ganzen die Rechtsangleichung erfolgreich fortgesetzt, aber die Durchsetzung bleibt eine Herausforderung. Die Regelung über tierärztliche und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen sind noch verbesserungsbedürftig. Die frühzeitige Akkreditierung der SAPARD-Stelle ist ein beachtlicher Erfolg. Im Vergleich zu den Vorjahren wurden im Bereich Fischerei raschere Fortschritte gemacht. Während bei der Anpassung des Arbeitsrechts an den Besitzstand Fortschritte zu verzeichnen waren, kam die Rechtsangleichung im Bereich Gleichbehandlung nur langsam voran. Die Verwaltungskapazitäten der allgemeinen Arbeitsaufsicht wurden zwar verstärkt, aber die Kapazitäten zur Umsetzung des Besitzstands im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz müssen noch ausgebaut werden. Im Bereich der Regionalpolitik machte Bulgarien wenige Fortschritte, und das Land muss sich wesentlich stärker als bisher auf die Durchführung der Strukturpolitiken vorbereiten. Bulgarien hat sich weiter darum bemüht, die gemeinschaftlichen Umweltvorschriften in bulgarisches Recht zu übernehmen, aber die Umsetzung dieser Vorschriften und die damit verbundenen Kosten bleiben eine Herausforderung. Im Bereich Verkehr wurden sowohl bei der Annahme als auch bei der Schaffung von Durchführungsstrukturen mit unvermindertem Tempo Fortschritte gemacht. Außerdem wird mehr in diesen Sektor investiert. Die Umstrukturierung des Energiesektors ist 2001 nur langsam vorangekommen, weil sich die geplante Neufassung der Rahmenvorschriften verzögert hat. Diese Verzögerung hat eine Verbesserung der Effizienz verhindert und die Vorbereitung der Privatisierung erschwert. Was den Bereich Kernenergie angeht, so muss Bulgarien seine Stilllegungszusagen gemäß dem Memorandum of Understanding einhalten und ein hohes Maß an nuklearer Sicherheit gewährleisten. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres waren in Bezug auf fast alle einschlägigen Rechtsvorschriften Erfolge zu verzeichnen, aber die Stärkung der Verwaltungskapazitäten blieb hinter den Anforderungen zurück. Die Kontrolle an den Außengrenzen wurde verbessert, aber es sind weitere Fortschritte nötig, vor allem bei der Zusammenarbeit der Behörden. Im Bereich der auswärtigen Beziehungen leistet Bulgarien nach wie vor viel. Es bemüht sich intensiv um einen Beitrag zur regionalen Stabilität und treibt die Liberalisierung des Handels mit der EG und seinen Präferenzpartnern voran. Was die Bereiche Zoll und Steuern angeht, so muss Bulgarien noch die für den Datenaustausch mit der EG notwendigen EDV-Systeme einführen. Bei der Stärkung der Finanzkontrolle und den Bemühungen um eine bessere Verwaltung und Kontrolle der öffentlichen Ausgaben wurden weitere Fortschritte erzielt. Die Anstrengungen sollten fortgesetzt werden. Obwohl in Bezug auf die Schaffung der zur Durchführung des Besitzstands erforderlichen Institutionen und bei der Reform der öffentlichen Verwaltung gewisse Fortschritte erzielt wurden, sind die Kapazitäten der bulgarischen Verwaltung immer noch begrenzt. Um den künftigen Herausforderungen gewachsen zu sein, muss Bulgarien deshalb hier noch weitere nachhaltige Fortschritte erzielen und ausreichende Ressourcen einsetzen. Außerdem muss weiter daran gearbeitet werden, die notwendigen Verwaltungskapazitäten für eine solide, effiziente und überprüfbare Verwaltung der EG-Mittel zu schaffen. Während die Arbeiten zur Verbesserung der öffentlichen Verwaltung vorankommen, wird die Justiz nur langsam auf die Durchsetzung des Besitzstands vorbereitet, und dies ist ein Anlass zur Sorge. Die Reform der Justiz muss wesentlich schneller vorangetrieben werden. Bulgarien hat seit dem letzten Jahr die den Besitzstand betreffenden kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft teilweise erreicht; bei allen kurzfristigen Prioritäten wurden Fortschritte erzielt. Was die Verwaltungskapazitäten angeht, ist Bulgarien einer Erfüllung der Prioritäten näher gekommen, nur im Bereich Justiz wurden kaum Fortschritte gemacht. Dies sollte sich jedoch mit der Umsetzung der neuen Strategie zur Justizreform ändern. Bulgarien hat inzwischen die meisten mittelfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in Angriff genommen``. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
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