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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensKapitel 1: Freier WarenverkehrFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien weiterhin gute Fortschritte in diesem Bereich erzielt. Im Bereich horizontale Maßnahmen und Verfahren wurden eine Reihe gesetzgeberischer Maßnahmen ergriffen, um die verbleibenden Diskrepanzen zwischen den bulgarischen Rechtsvorschriften und dem Besitzstand zu beseitigen und die Funktionen der Normungs- und Zertifizierungsstellen dort weiter voneinander zu trennen, wo potenziell ein Interessenskonflikt entstehen könnte. Mit den Änderungen am Normungsgesetz konnten die Interessenskonflikte zwischen den normungs- und ordnungspolitischen Aufgaben und/oder der Zertifizierung beseitigt werden. Die Zertifizierungsaufgaben sind jedoch immer noch nicht ausreichend von der Akkreditierung getrennt. Zu den horizontalen gesetzgeberischen Maßnahmen gehören vor allem die Änderungen des Gesetzes über die Maße und des nationalen Normungsgesetzes. Die Bemühungen um die Angleichung der sektorspezifischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand haben gute Fortschritte gemacht. So wurden zwölf Richtlinien nach dem so genannten ,,neuen Konzept`` in innerstaatliches Recht umgesetzt, und zwar die Richtlinien über Gasverbrauchseinrichtungen, Bauprodukte, Maschinen, Sportboote, Spielzeug, Aufzüge, elektromagnetische Verträglichkeit, einfache Druckbehälter, zivile Sprengmittel, Niederspannungs-Betriebsmittel, Ausrüstungen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen und persönliche Schutzausrüstungen. Hinsichtlich der sektorspezifischen Rechtsvorschriften auf den Gebieten, die unter die Richtlinien nach dem alten Konzept fallen, können gewisse Fortschritte in den Bereichen chemische Stoffe, Kosmetika, Glas, Textilwaren und Schuhwerk verzeichnet werden, jedoch keinerlei Fortschritte in den Bereichen Kraftfahrzeuge und Holz. Hinsichtlich der Vorschriften zu Lebensmittelsicherheit und Lebensmitteln (siehe auch Kapitel 7 - Landwirtschaft) wurden verschiedene Verordnungen über Etikettierung, Zusatzstoffe, Verpackungsmaterial, Hygiene, Bestrahlung und Kontamination verabschiedet, was einen beträchtlichen Fortschritt darstellt. Es sind keinerlei Entwicklungen hinsichtlich des Besitzstands über Schusswaffen oder Kulturgüter zu verzeichnen. Weitere Fortschritte wurden beim Ausbau der Verwaltungskapazität für die Umsetzung der horizontalen Maßnahmen und Verfahren sowie der sektorspezifischen Vorschriften erzielt. Seit dem letzten Bericht wurde die Infrastruktur für die Marktüberwachung zur Durchsetzung der neu umgesetzten Rechtsvorschriften verstärkt. Vor allem die Zollverwaltung hat die Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden zu einem Teil ihrer Strategie gemacht. Im nichtharmonisierten Bereich wurde das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung der Konformität noch nicht in die bulgarischen Rechtsvorschriften aufgenommen. Im Bereich öffentliche Beschaffungen wurde durch die Änderung des Gesetzes über die öffentliche Beschaffung, die ab Mai 2002 gilt, ein wichtiger Fortschritt erzielt. Die Vorbereitung der Durchführungsvorschriften, die im Rahmen des geänderten Gesetzes vorgesehen ist, lässt jedoch noch auf sich warten. Nach dem geänderten Gesetz wird die Direktion für öffentliches Auftragswesen im Ministerrat als die für die Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften im Bereich Beschaffung zuständige Einrichtung bestätigt. Gesamtbewertung Auch wenn Bulgarien in den meisten Bereichen einen akzeptablen Grad an Rechtsumsetzung erreicht hat, ist das Rahmengesetz über technische Vorschriften vom September 1999, durch das die Grundsätze des Neuen und des Globalen Konzepts in das nationale Recht übernommen und die Rechtsgrundlage für die Annahme spezifischer Richtlinien nach dem Neuen Konzept geschaffen wurde, immer noch nicht vollständig mit dem Besitzstand vereinbar. Das bulgarische Normungsinstitut wurde infolge der Änderung des nationalen Normungsgesetzes geschaffen. Es funktioniert jedoch noch nicht als unabhängige, staatliche Stelle. Es wird das Tempo der Harmonisierung mit den europäischen Normen halten müssen, um mit der Entwicklung der Rechtsvorschriften Schritt zu halten und den Anforderungen für die Mitgliedschaft in CEN, CENELEC und ETSI zu genügen. Die Schaffung eines effizienten Netzes unabhängiger Zertifizierungsstellen und Prüflabore kommt nicht voran. Hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit wurden zahlreiche Bestimmungen umgesetzt. Die Harmonisierung der bulgarischen Rechtsvorschriften mit dem Besitzstand erfordert noch Anstrengungen, vor allem was das System der Genehmigungen vor dem Inverkehrbringen und die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Um- und Durchsetzung des Besitzstands betrifft. Die Verwaltungskapazität bedarf weiterhin einer Verstärkung. Vor allen Dingen müssen die Labore modernisiert und akkreditiert werden. Überdies sollte Bulgarien die Schulung von Inspektoren und von Personal im Lebensmittelbereich zu einer Priorität machen. Die Zollbehörden und die Marktüberwachungsstellen arbeiten zusammen, auch wenn diese Zusammenarbeit formell noch nicht geregelt ist. Die bulgarischen Behörden sollten darauf achten, dass in den nicht harmonisierten Bereichen der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung in jede einzelne bulgarische Rechtsvorschrift über Waren aufgenommen wird. Bulgarien sollte überdies gewährleisten, dass im Rahmen der laufenden Überprüfung der nationalen Rechtsvorschriften auf alle Bestimmungen, die gegen die Artikel 28 bis 30 EG-Vertrag verstoßen könnten, alle Einschränkungen rechtzeitig vor dem Beitritt beseitigt werden. Die Änderung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen ist ein weiterer Schritt in Richtung der Umsetzung des Besitzstands, obwohl sie noch keine vollständige Angleichung gewährleistet und weitere Bemühungen gemäß den von Bulgarien eingegangenen Verpflichtungen in diesem Bereich erforderlich sind. Die effektive Durchsetzung des Gesetzes ist im Einklang mit den Prinzipien des Besitzstands noch zu gewährleisten. Es ist vor allen Dingen noch nicht klar, wie die Gleichbehandlung inländischer und ausländische Bieter in der Praxis umgesetzt werden soll und welche Folgen die Befreiung (halb-)privater Anbieter von mobilen Telekommunikationsdiensten von den gesetzlichen Verpflichtungen haben wird. Die erforderlichen Durchführungsbestimmungen wurden noch nicht formuliert. Die Überprüfungskapazitäten der Direktion für öffentliches Auftragswesen sind weiterhin begrenzt und müssen gestärkt werden. Das Einspruchssystem funktioniert nicht richtig und bietet nicht genug Schutz für Auftragnehmer. Die Rechtsbehelfsregelung muss verbessert werden. Neue Änderungen an dem Gesetz gehen so weit, wie die Verfassung es zulässt, und weitergehende Änderungen würden eine Verfassungsänderung erfordern. Die Rechnungsprüfung muss weiter gestärkt werden. Bulgarien hat sich verpflichtet, bis Ende 2002 eine Agentur für das öffentliche Auftragswesen zu schaffen, doch bis jetzt wurden dazu noch keine formellen Entscheidungen getroffen. Schlussfolgerung In ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Schluss, dass Bulgarien bei der Erfüllung seiner im Rahmen des Europaabkommens eingegangenen Verpflichtungen im Bereich freier Warenverkehr allgemein gute Fortschritte gemacht hat. Sie wies jedoch darauf hin, dass die bulgarische Regierung in allen nicht unter die gemeinschaftliche Harmonisierung fallenden Bereiche ebenfalls gewährleisten sollte, dass die bulgarischen Gesetze den Handel nicht behindern. Ferner sollte Bulgarien vor allem prüfen, ob die Maßnahmen gegenüber den Zielen verhältnismäßig sind. Die Kommission schlussfolgerte, dass es trotz positiver Anzeichen noch beträchtlicher Anstrengungen bedürfe, um den Besitzstand in Bulgarien vollständig und effektiv umzusetzen. Im Bereich öffentliches Beschaffungswesen seien für die Übernahme des entsprechenden Besitzstands noch weitere Bemühungen erforderlich. Seit der Stellungnahme hat Bulgarien beträchtliche Fortschritte im Bereich freier Warenverkehr gemacht, sowohl in Hinsicht auf die Rechtsvorschriften als auch auf die Trennung der verwaltungstechnischen Zuständigkeiten, wo Interessenskonflikte vorlagen. In den meisten Bereichen wurde ein zufriedenstellender Grad der Umsetzung des gemeinsamen Besitzstandes erzielt, doch die Verwaltungskapazität und die Durchsetzung konnten damit nicht Schritt halten. Die Verhandlungen über dieses Kapitel wurden vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat in diesem Bereich keinerlei Übergangsregelungen beantragt. Im Allgemeinen erfüllt Bulgarien die Verpflichtungen, die es zu diesem Verhandlungskapitel eingegangen ist. Das Land sollte sich vor allem um die Entwicklung eines nationalen Konformitätsbewertungssystems bemühen. Im Bereich öffentliches Beschaffungswesen sollte große Aufmerksamkeit darauf gelegt werden, dass im Einklang mit der Planung und gemäß der Zusage Bulgariens eine entsprechende Agentur eingerichtet wird. Wichtig ist außerdem die Schaffung wirksamer Rechtsmittel und die Abschaffung des nationalen Präferenzschemas. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
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