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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensKapitel 2: FreizügigkeitFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtBulgarien hat weitere Fortschritte sowohl bei der Angleichung an die Bestimmungen der Gemeinschaft als auch bei der Einrichtung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen gemacht. Im Bereich gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Durch die Annahme des Gesetzes über die Architektenkammern und die Kammern für Entwurfs-Ingenieure hat Bulgarien Fortschritte bei der Angleichung an die Bestimmungen zur gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise und der Dienstleistungsfreiheit für Architekten gemacht. Im Bereich Bürgerrechte sind keine nennenswerten Entwicklungen zu verzeichnen. Es ist darauf hinzuweisen, dass zur vollständigen Angleichung an den Besitzstand die Verfassung geändert werden muss. Bulgarien hat auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Arbeitnehmer weitere Fortschritte gemacht. Das neue Gesetz zur Förderung der Beschäftigung, das im Januar 2002 in Kraft trat, macht es möglich, die Arbeitserlaubnisregelung für EU-Bürger zum Zeitpunkt des Beitritts abzuschaffen. Durch die Annahme einer Verordnung im April 2002 haben die Familienmitglieder von ausländischen Arbeitnehmern Zugang zum Arbeitsmarkt, ohne 24 Monate warten zu müssen. Bulgarien hat überdies neue Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigungen für Selbständige eingeführt. Die Vorbereitungen zur Erleichterung der Beteiligung Bulgariens am Netz der Europäischen Arbeitsverwaltungen (EURES) gehen weiter. Bulgarien hat die Stärkung der bilateralen Beziehungen in Hinblick auf die künftige Koordinierung der Sozialversicherungssysteme und die Entwicklung der institutionellen Kapazitäten weiter vorangetrieben. Das bilaterale Abkommen mit Spanien über die Bereiche Krankenversicherung, Ruhegehälter, Arbeitslosenunterstützung und Familienzulagen ist ratifiziert worden. Gesamtbewertung Im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen ist sowohl im Rechtsrahmen als auch in der Anpassung an die einzelnen Richtlinien weitere legislative Arbeit erforderlich. Noch nicht geklärt sind die Angleichung an die EG-Rechtsvorschriften für Anwälte, Apotheker und Tierärzte. Bis zum Beitritt ist dafür zu sorgen, dass die gesamten bulgarischen Rechtsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht angeglichen werden, vor allem in den Bereichen Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und geforderte Sprachkenntnisse. Bei den Rechtsvorschriften über die gegenseitige Anerkennung muss geprüft werden, ob zwischen akademischen und beruflichen Befähigungsnachweisen unterschieden und ob die Erbringung von Dienstleistungen erleichtert wird. Was die vor der Harmonisierung erworbenen beruflichen Befähigungsnachweise angeht, so muss Bulgarien durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Angehörigen aller Berufsgruppen beim Beitritt die in den Richtlinien festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Lehr- und Ausbildungspläne müssen in zahlreichen Fällen angepasst werden, um die Anforderungen der sektoralen Richtlinien erfüllen zu können. Damit Hebammen unabhängig arbeiten können, ist eine spezifische Ausbildung erforderlich. Bulgarien hat einige Schritte zur Angleichung an den Besitzstand im Bereich Bürgerrechte unternommen, doch die Vorbereitungen müssen fortgesetzt werden und auch Änderungen der Bestimmungen zum Wahlrecht umfassen. Die Annahme des neuen Gesetzes zur Förderung der Beschäftigung ist ein Fortschritt im Bereich der Freizügigkeit von Arbeitnehmern. Es sind jedoch weitere Bemühungen erforderlich, um bis zum Beitritt eine vollständige Angleichung zu erzielen, auch was die soziale und kulturelle Integration von Wanderarbeitnehmern und ihren Familien anbetrifft. Mit Blick auf die künftige Teilnahme am EURES-Netzwerk müssen weiterhin Anstrengungen unternommen werden, insbesondere im Fremdsprachenunterricht. In Hinblick auf die künftige Koordinierung der Sozialversicherungssysteme muss Bulgarien gewährleisten, dass bis zum Beitritt die erforderlichen Haushaltsmittel und die erforderliche Verwaltungskapazität vorhanden ist, um die notwendigen Finanztransfers vornehmen zu können. Abkommen wie dasjenige mit Spanien erleichtern Bulgarien die Erfüllung der einschlägigen Anforderungen beim Beitritt, da sie normalerweise auf den gleichen Grundsätzen wie die Verordnungen über die Koordinierung der Sozialversicherung beruhen und der Verwaltung Gelegenheit geben, sich mit den einschlägigen Verfahren vertraut zu machen. Schlussfolgerung In ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Übernahme und Umsetzung des Besitzstands durch Bulgarien sehr begrenzt sind. Ungeachtet der Fortschritte in mehreren Bereichen waren zur Umsetzung des vollständigen Besitzstands im Bereich Freizügigkeit mittelfristig noch umfassende Bemühungen bei der Gesetzgebung und in der Verwaltungsreform erforderlich. Seit der Stellungnahme hat Bulgarien bedeutende Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand in diesem Bereich gemacht. Es hat weitere Schritte unternommen, um zu gewährleisten, dass seine Verwaltungsstrukturen bis zum Beitritt ausreichend entwickelt sind, um den Anforderungen an eine vollständige Umsetzung des Besitzstands entsprechen zu können, auch was die künftige Koordinierung der Sozialversicherungssysteme anbetrifft. Bulgarien hat sich in diesem Bereich nunmehr teilweise dem Besitzstand angeglichen, doch eine vollständige Angleichung und die Schaffung der erforderlichen Verwaltungsorgane wird noch einige Anstrengungen erfordern. Die Verhandlungen zu diesem Kapitel wurden vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat in diesem Bereich keine Übergangsregelungen beantragt. Jedoch hat Bulgarien im Bereich Freizügigkeit von Arbeitnehmern einer Übergangsregelung zugestimmt, die von der EU vorgeschlagen worden war. Die Beschränkungen der Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus Bulgarien, die in der EU arbeiten wollen, werden mindestens für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Beitritt gelten, können jedoch auf maximal sieben Jahre verlängert werden. Bulgarien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es bei den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Es sollte sich künftig besonders darauf konzentrieren, dass die in den sektoralen Richtlinien festgelegten Studien- und Lehrpläne für die Medizinberufe mit dem Besitzstand übereinstimmen. Bulgarien wird zu gegebener Zeit auch Vorbereitungen für die Erfüllung der finanziellen und administrativen Verpflichtungen treffen müssen, die sich aus der Anwendung der Bestimmungen zur Koordinierung der Sozialversicherung ergeben. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
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