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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Bulgariens

Kapitel 3: Freier Dienstleistungsverkehr

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem Regelmäßigen Bericht vom letzten Jahr hat Bulgarien gute Fortschritte bei der Umsetzung des Besitzstands im Bankwesen erzielt, ist jedoch im Bereich Versicherungen und Wertpapiere weniger gut voran gekommen.

Im Bereich Niederlassungsrecht und Dienstleistungsfreiheit (ohne Finanzdienstleistungen) hat Bulgarien Fortschritte im Hinblick auf ein allgemeines nichtdiskriminierendes System der Inländerbehandlung für ausländische Staatsangehörige und Unternehmen gemacht, die in Bulgarien eine Wirtschaftstätigkeit ausüben. Hier ist vor allem auf Änderungen des Ausländergesetzes hinzuweisen, die im Januar 2002 in Kraft traten, um die diskriminierenden aufenthaltsrechtlichen Anforderungen für freischaffende EU-Bürger abzuschaffen. Die entsprechenden Änderungen der Verordnung wurden jedoch noch nicht angenommen.

Im Bereich Finanzdienstleistungen hat das Parlament im Bankensektor im Dezember 2001 Änderungen zum Gesetz über die Sicherung von Bankeinlagen verabschiedet. Bankeinlagen in Höhe von bis zu 10.000 BGN (ungefähr 5.000 ) sind im Falle des Konkurses einer Bank staatlich garantiert. Im März 2002 wurde ein Bankenkonkursgesetz angenommen. Die Einrichtung eines beratenden Ausschusses für die Überwachung des Finanzsektors ist ein Schritt in die richtige Richtung; es bleibt jedoch abzuwarten, ob er seine Aufgaben wirksam wahrnehmen wird.

Während des Berichtszeitraums ist nur eine Änderung an der Verordnung über die Pflichtversicherung vorgenommen worden. Im Januar 2002 wurde eine Behörde für die Überwachung des Versicherungssektors geschaffen, als die Änderung des Glücksspielgesetzes die Trennung der Aufsicht über den Versicherungs- und den Glücksspielsektor ermöglichte. Im Bereich der Kraftfahrzeugversicherung (,,grüne Versicherungskarte``) wurde mit der Schaffung des bulgarischen Büros für die grüne Versicherungskarte ein großer Fortschritt erzielt.

Im Bereich Wertpapiere wurden zwei neue Verordnungen verabschiedet.

Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten wurde im Dezember 2001 vom Parlament angenommen. Die bulgarische Nationalversammlung verabschiedete eine Entscheidung über die Ratifizierung des Übereinkommens 108 des Europarats über den Schutz von Personen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Das Gesetz sieht außerdem die Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde vor (siehe auch Kapitel 24 - Justiz und Inneres). Was die Richtlinien zur Informationsgesellschaft anbetrifft, wurden im Januar 2002 drei Verordnungen verabschiedet, wie in dem Gesetz über elektronische Dokumente und Signaturen verlangt, das im April 2001 zur Umsetzung der EG-Richtlinie über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen angenommen worden war.

Gesamtbewertung

Im Bereich Niederlassungsrecht und Dienstleistungsfreiheit werden durch Änderungen des Ausländergesetzes selbständig erwerbstätige Ausländer von den aufenthaltsrechtlichen Anforderungen für die Ausübung einer Wirtschaftstätigkeit befreit. Die Definition der ,,selbständigen Tätigkeit`` ist jedoch nicht klar, und es bleibt abzuwarten, ob die Diskriminierung von EG-Wirtschaftsbeteiligten im Dienstleistungsbereich tatsächlich aufgehoben wird. Etwaige noch verbleibende Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken, die mit den Bestimmungen des EG-Vertrags zum Niederlassungsrecht und zur Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar sind, müssen ermittelt und abgeschafft werden.

Der Finanzsektor Bulgariens ist weiterhin klein und wird von den Banken dominiert.

Hinsichtlich der Bankdienstleistungen haben die Änderungen am Gesetz über die Sicherung von Bankeinlagen zur allmählichen Übernahme des betreffenden Besitzstands innerhalb der festgelegten Frist beigetragen.

Die Leistungen des Bankensektors haben sich in Bezug auf Kreditvergabe, Bankvermögen und Rentabilität verbessert. Die Wiederherstellung des Vertrauens in die Banken ist jedoch ein langsamer Prozess, und der Stand der Zeit vor 1996 ist noch nicht wieder erreicht worden. Die Bankenaufsicht ist gut ausgestattet und beaufsichtigt die kommerziellen Banken und Finanzmakler kompetent und mit Blick auf die Gewährleistung der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Regeln. Die bulgarische Zentralbank muss jedoch umfassendere Befugnisse zur Feststellung der Identität und Eignung direkter und indirekter Anteilseigner von Banken vor allem in einigen Offshore-Gebieten erlangen.

Im Versicherungsbereich muss der größte Teil des EG-Besitzstands (2. und 3. Generation der Richtlinien, Richtlinie über die Rechnungslegung, Richtlinie über die Kraftfahrzeugversicherung) noch im Zeitraum 2003-2005 umgesetzt werden. Die Entscheidung, die Versicherungsaufsicht von der Glücksspielaufsicht zu trennen, ist ein positiver Schritt und sollte die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden in beiden Sektoren verbessern helfen. Der Versicherungssektor ist zwar gut diversifiziert und schließt auch einige ausländische Unternehmen ein, doch ist er relativ klein. Die Privatisierung des Sektors hat Fortschritte gemacht; ein Unternehmen ist bereits privatisiert, für andere laufen die Verfahren. Bulgarien setzt allmählich den Besitzstand über die Angleichung der Gesetze im Bereich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung um.

Seit dem letzten Bericht hat Bulgarien nur begrenzte Fortschritte bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Bereich Wertpapiere gemacht. Bulgarien wird sich verstärkt bemühen müssen, in diesem Sektor, der sich bereits jetzt rasch verändert, nicht noch weiter zurückzufallen. Die Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren wurde nur teilweise umgesetzt.

Im Bereich Rentenfonds ist eine Stärkung der Kapazitäten erforderlich, sowohl was die staatliche Behörde zur Überwachung des Versicherungssektors (die Aufsichtsbehörde), als auch was die Verwaltung für Rentenfonds betrifft.

Im Bereich Datenschutz zielt das Datenschutzgesetz vom Dezember 2001 darauf ab, die bulgarischen Rechtsvorschriften in diesem Sektor an den Besitzstand anzugleichen. Die Strukturen des Gesetzes, die Konzepte und Kriterien weichen jedoch in zahlreichen Fällen von denen des Besitzstands ab. Dies sorgt für eine Reihe von Übereinstimmungsproblemen. Überdies wurden einige Bestimmungen der Richtlinie nicht umgesetzt. Folglich sind weitere Änderungen erforderlich, wenn das Gesetz an den Besitzstand angeglichen werden soll. Zudem sind die erforderlichen Verwaltungskapazitäten für die Um- und Durchsetzung des Gesetzes zu schaffen.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass zwar im Bereich der Finanzleistungen einige Fortschritte erzielt werden konnten und die Regierung fest entschlossen war, weitere Schritte einzuleiten, jedoch die vollständige Übernahme des Besitzstands von der Umsetzung des Programms zur Wirtschafts- und Strukturreform abhing, was auch die Stärkung der Aufsichtsstruktur beinhaltete, wofür bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen worden waren. Die Kommission fügte hinzu, dass dieser Prozess mehrere Jahre nachhaltiger Bemühungen erfordern würde, bevor das Finanzsystem Bulgariens in der Lage sein werde, die Auswirkungen der Integration in den Binnenmarkt aufzufangen.

Seit der Stellungnahme hat Bulgarien regelmäßige Fortschritte in den meisten Bereichen dieses Kapitels gemacht, sowohl in Bezug auf die Rechtsvorschriften als auch bei der Stärkung der verwaltungstechnischen- und ordnungspolitischen Infrastruktur, die für die Aufsicht über den Finanzsektor erforderlich ist. Das Land hat einen angemessenen Grad der Rechtsangleichung erzielt und muss seine Verwaltungskapazitäten für die Um- und Durchsetzung weiter ausbauen.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel wurden vorläufig abgeschlossen. Bulgarien wurde eine Übergangszeit (bis 31. Dezember 2009) für das Anlegerentschädigungssystem eingeräumt, zu deren Ende die im Besitzstand geforderte Mindestdeckung erreicht werden sollte. Bulgarien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Es sollte sich in seinen Bemühungen noch stärker auf die Gebiete Versicherung und Wertpapiere konzentrieren. Bulgarien hat einige Fortschritte bei der Beseitigung von Diskriminierungen im Bereich der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gemacht, doch sind weitere Bemühungen erforderlich, um die Maßnahmen zu bestimmen und umzusetzen, die eine vollständige Diskriminierungsfreiheit gewährleisten werden.

© Europäische Kommission -- 2003-03-29

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