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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensKapitel 5: GesellschaftsrechtFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien im Bereich Gesellschaftsrecht und bei der Schaffung des Rechtsrahmens für den Schutz der Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum weiter Fortschritte gemacht, aber die Rechtsdurchsetzung bleibt schwach, vor allem an den Grenzen. Beim Gesellschaftsrecht als solchem waren keine wesentlichen Entwicklung zu beobachten. Im Januar 2002 trat das neue Rechnungslegungsgesetz in Kraft. Damit werden die Bestimmungen der Vierten und Siebten Rechnungslegungsrichtlinie der Gemeinschaft in bulgarisches Recht umgesetzt. Das Gesetz über die unabhängige Rechnungsprüfung trat ebenfalls im Januar 2002 in Kraft. Damit werden die Anforderungen der Achten Richtlinie eingeführt. Zur Verwaltungskapazität ist zu bemerken, dass das Institut vereidigter Rechnungsprüfer nun auch für die Zulassung und Qualitätskontrolle von Rechnungsprüfern und Rechnungsprüfungsunternehmen zuständig ist und seine Tätigkeit entsprechend intensiviert hat. Mit Inkrafttreten des neuen Rechnungslegungsgesetzes und des Gesetzes über die unabhängige Rechnungsprüfung erteilte das Institut rund 540 vereidigten Rechnungsprüfern die Zulassung. Was die Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum angeht, verabschiedete das Parlament im Januar 2002 ein Gesetz zur Ratifizierung des Europäischen Patentübereinkommens sowie der Akte zur Revision dieses Übereinkommens. Bulgarien akzeptierte den Vorschlag der Gemeinschaft in Bezug auf den Patentschutz von Arzneimitteln und die Gemeinschaftsmarke. Zur Verwaltungskapazität ist zu sagen, dass das Kulturministerium und das Patentamt eine beträchtliche Anzahl von Anträgen auf Eintragung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten gemäß dem Gesetz über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, dem Erlass zur Überwachung der Nutzung von Urheberrechten und der Lizenzierung von CD-Produktionen sowie dem Patentgesetz bearbeitet haben. Die legislativen Arbeiten zur Harmonisierung der bulgarischen Rechtsvorschriften mit den Anforderungen des Übereinkommens von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sind noch nicht abgeschlossen. Gesamtbewertung Im Bereich des Gesellschaftsrechts wurden bereits mehrere einschlägige Richtlinien der Gemeinschaft in bulgarisches Recht umgesetzt. Trotz der geleisteten Vorarbeiten müssen manche Rechtsvorschriften noch bestimmte Elemente des Besitzstands übernehmen, und zwar vor allem in Bezug auf Unternehmensübernahmen, -fusionen und -spaltungen. Die Gerichte haben Erfahrungen mit der Anwendung des Handelsrechts gesammelt. Fortschritte sind bei den Handelsregisterverfahren zu verzeichnen. Handelsregistersachen werden in 3 bis 7 Tagen erledigt. In vielen Bezirksgerichten gibt es ein System zur elektronischen Verarbeitung und Pflege der Handelsregisterdaten. Da sich die Rechtsvorschriften über die Eintragung Gewerbetreibender in letzter Zeit nicht geändert haben, konnten die Gerichte in diesem Bereich eine relativ einheitliche Praxis entwickeln. Es gibt so gut wie keinen Fall, in dem in einem Eintragungsverfahren Rechtsmittel eingelegt wurden. Trotz dieser Fortschritte gibt es Probleme, denn das Originalhandelsregister wird in Papierform aufbewahrt. Manchmal verzögert sich die Eintragung von Änderungen, obwohl ein Fall gerichtlich verhandelt wurde. Der Gerichtsverwaltung fehlt es manchmal an der nötigen Sachkenntnis, und gezielte Schulungen werden nicht angeboten. Auch wenn die bulgarischen Rechtsvorschriften über die Rechnungslegung weitgehend dem Besitzstand entsprechen, sind noch einige Änderungen notwendig, um volle Übereinstimmung zu erreichen. Die Gesetze über den Schutz der Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum sind dem Besitzstand weitgehend angeglichen. Bulgarien hat die Rechtsvorschriften über den Schutz von Datenbanken nicht umgesetzt. Zwar wurden Anstrengungen zur Durchsetzung der Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum unternommen, aber der Umfang von Softwarepiraterie und - fälschung ist nach wie vor besorgniserregend. Die Wirtschaft beziffert den Anteil der Raubkopien bei Software und CD auf 75 % bzw. 75-80 %. Bulgarien ist nicht länger ein Zentrum der Herstellung von Piraterieprodukten, sondern diese Produkte werden in erster Linie importiert. Besonders wichtig sind deshalb die Verbesserung der Grenzkontrollen und die Vorbereitung des Personals der Vollzugsorgane und der Justiz auf derartige Fälle durch entsprechende Schulungsmaßnahmen. Es gibt einen Aktionsplan zur Umsetzung der Verordnung, die das Brüsseler Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ersetzt. Die legislativen Vorbereitungen auf die Durchführung des Übereinkommens von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht machen gute Fortschritte (siehe auch Kapitel 24 Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres). Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass besondere Anstrengungen nötig seien, um den Schutz der Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum zu verbessern. Sie stellte weiter fest, dass die Umsetzung des Gesellschaftsrechts durch die unzureichende Sachkenntnis und fehlende Erfahrung der Justiz mit gesellschafts- und handelsrechtlichen Fällen, vor allem mit Insolvenzverfahren, erschwert werde. Die Durchsetzung der Rechtsvorschriften werde außerdem durch Lücken in den Privatisierungs- und Konzessionsgesetzen behindert. Die Kommission fügte hinzu, dass in den Bereichen Rechnungslegung und Rechnungsprüfung bereits ein hoher Grad an Übereinstimmung mit den einschlägigen Richtlinien erreicht sei, dass aber die betroffenen Berufsgruppen die geltenden Vorschriften genauer beachten müssten. Die Anwendung der vorhandenen Rechtsvorschriften in der Praxis erfordere noch erhebliche Anstrengungen. Seit der Stellungnahme hat Bulgarien im Bereich Gesellschaftsrecht bei der Rechtsetzung gute Fortschritte gemacht, aber es bleibt noch Einiges zu tun, um die volle Angleichung an den Besitzstand zu erreichen und die Umsetzung zu gewährleisten. Die Verhandlungen über dieses Kapitel wurden vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat für diesen Bereich keine Übergangsregelungen beantragt und dem Vorschlag der EU für den Patentschutz von Arzneimitteln und die Gemeinschaftsmarke zugestimmt. Bulgarien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Bulgarien sollte seine künftigen Bemühungen konzentrieren auf die vollständige Übernahme des Besitzstands, die Intensivierung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Produktpiraterie und Fälschung vor allem durch Verstärkung der Grenzkontrollen und bessere Zusammenarbeit zwischen Zoll, Polizei und Justiz bei der Durchsetzung der Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
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