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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensKapitel 6: WettbewerbspolitikFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem letzten Jahresbericht wurden in diesem Bereich weitere Fortschritte erzielt. Aus dem Bereich Kartellrecht sind keine neuen rechtlichen Entwicklungen zu berichten, da die bulgarischen Rechtsvorschriften bereits weitgehend dem gemeinschaftlichen Besitzstand entsprachen. Die Kommission für den Schutz des Wettbewerbs, die bulgarische Wettbewerbsbehörde, hat im vergangenen Jahr ihre Tätigkeit fortgesetzt. Im Jahr 2001 erließ sie 53 Entscheidungen, darunter sechs Fusionsverbote (mit Strafe) und eine Genehmigung unter Auflagen. Es sind jedoch Strafen mit einer stärkeren abschreckenden Wirkung notwendig, und die Tätigkeit sollte sich auf die besonders schwerwiegenden Wettbewerbsverzerrungen konzentrieren. Im Bereich der staatlichen Beihilfen stellt das Inkrafttreten des Gesetzes über staatliche Beihilfen im Juni 2002 einen großen Fortschritt dar. Das neue Gesetz bietet einen guten Verfahrensrahmen für die Beihilfenkontrolle. In dem Gesetz werden jedoch nicht im Einzelnen die materiellrechtlichen Kriterien für die Beurteilung notifizierter Beihilfen festgelegt. Diesbezüglich hat der Ministerrat materiellrechtliche Durchführungsvorschriften zu dem Gesetz erlassen, die den materiellrechtlichen Beihilfebesitzstand der Gemeinschaft umsetzen sollen. Bulgarien hat außerdem eine dem Besitzstand entsprechende Fördergebietskarte vorgelegt, die im Rahmen der Mechanismen des Europa-Abkommens angenommen werden soll. Der Beihilfebericht von 2001 lehnt sich in Bezug auf Methodik und Präsentation an den Bericht über staatliche Beihilfen in Europäischen Union an. Das neue Gesetz über staatliche Beihilfen bestätigt, dass die Abteilung für staatliche Beihilfen im Finanzministerium für die Ex-post-Kontrolle staatlicher Beihilfen zuständig ist (Jahresbericht und Beihilfeverzeichnis). Die Vorabkontrolle ist Aufgabe der Direktion für staatliche Beihilfen in der Kommission für den Schutz des Wettbewerbs (Genehmigung bzw. Verbot von Beihilfevorhaben nach der obligatorischen Notifizierung). Die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Behörden hat sich im Berichtszeitraum verbessert. Die Tätigkeit der Kommission für den Schutz des Wettbewerbs zur Durchsetzung der Beihilfevorschriften steht noch am Anfang. Seit dem Vorjahresbericht wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Vorabnotifizierung durch die beihilfegewährenden Stellen zu verbessern. Die Kommission für den Schutz des Wettbewerbs entschied zwischen Oktober 2001 und Ende August 2002 in 39 Beihilfefällen. Die Entscheidungen sind sowohl qualitativ als auch quantitativ verbesserungsbedürftig. Was den Stahlbereich angeht, so hat Bulgarien bestätigt, dass es eine Verlängerung des Zeitraums beantragen wird, während dem gemäß Protokoll Nr. 2 zum Europa-Abkommen Umstrukturierungsbeihilfen gewährt werden können. Es müssen ein Gesamtumstrukturierungsplan und individuelle Pläne vor allem für Kremikovtsi, Bulgariens Hauptstahlindustriekomplex, ausgearbeitet werden (siehe auch Kapitel 15 Industriepolitik). In der Stahlindustrie können nur dann staatliche Umstrukturierungsbeihilfen gewährt werden, wenn die nationalen und individuellen Umstrukturierungsprogramme der Unternehmen im Einklang mit den Anforderungen des Protokolls Nr. 2 zum Europa-Abkommen die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Lebensfähigkeit und die notwendigen Einschnitte bei der Produktionskapazität vorsehen. Gesamtbewertung Die Gesamtbewertung des Bereichs Kartellrecht ist positiv, wobei jedoch noch einige weitere Anstrengungen notwendig sind. Das bulgarische Gesetz über den Schutz des Wettbewerbs von 1998 enthält die wichtigsten Grundsätze der EG-Kartellvorschriften in Bezug auf restriktive Vereinbarungen, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und Fusionskontrolle. Was die Durchführungsvorschriften angeht, so führte Bulgarien 2001 eine Gruppenfreistellung für vertikale Vereinbarungen ein, die mit der neuen Politik der Gemeinschaft vereinbar ist. Weitere Anstrengungen sind noch notwendig, um die Durchführungsvorschriften für horizontale Vereinbarungen anzugleichen. Die Kommission für den Schutz des Wettbewerbs ist eine vollkommen unabhängige Behörde. Sie hat umfangreiche Befugnisse, das Wettbewerbsrecht durchzusetzen. In Bezug auf das Kartellrecht besteht die größte Herausforderung für die Kommission für den Schutz des Wettbewerbs darin, die wirksamen Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften voranzutreiben und dabei vorrangig die besonders schwerwiegenden Wettbewerbsverzerrungen zu behandeln. Fortgesetzt werden sollten auch die Bemühungen um eine wirksamere und abschreckendere Sanktionspolitik. Wichtig sind außerdem verstärkte Bemühungen zur Sensibilisierung insbesondere der Unternehmen für die kartellrechtlichen Vorschriften. Angesichts der geplanten Modernisierung und Dezentralisierung der Anwendung des kartellrechtlichen Besitzstands sollten entsprechende Schulungsmaßnahmen angeboten werden, vor allem in der Justiz. Für den Bereich der staatlichen Beihilfen fällt die Gesamtbewertung noch nicht zufriedenstellend aus, da bei der Durchsetzung noch keine solide Erfolgsbilanz vorliegt. Das neue Gesetz über staatliche Beihilfen trat im Juni 2002 in Kraft. Es bietet einen guten verfahrensrechtlichen Rahmen für die Kontrolle staatlicher Beihilfen. Nach diesem Gesetz verfügt die Kommission für den Schutz des Wettbewerbs über umfangreiche Befugnisse, um die Beihilfevorschriften durchzusetzen. Sie muss jedoch zusätzliche Anstrengungen unternehmen und vor allem ihre einschlägige Sachkompetenz sowie die Qualität ihrer Beihilfeentscheidungen verbessern. Obwohl sich die Zusammenarbeit zwischen der Kommission für den Schutz des Wettbewerbs und der Abteilung für staatliche Beihilfen im Finanzministerium verbessert hat, muss sie noch enger werden, so dass am Ende ein täglicher Informationsaustausch erfolgen kann und vor allem ein beidseitiger Online-Zugriff auf das Beihilfeverzeichnis möglich ist. Nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über staatliche Beihilfen sollte die Kommission für den Schutz des Wettbewerbs sich vorrangig damit befassen, alle geltenden Regelungen, nach denen in Bulgarien staatliche Beihilfen gewährt werden, zu prüfen. Inkompatible Beihilferegelungen sollten dem Besitzstand angepasst werden. Wichtig ist außerdem die Sensibilisierung vor allem der Beihilfen gewährenden Stellen, der Unternehmen und der Justiz für diese Vorschriften. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass Bulgarien einige Fortschritte bei den institutionellen und rechtlichen Voraussetzungen erzielt habe, dass jedoch die Umsetzung, Durchsetzung und Kontrolle der Rechtsvorschriften nachhaltige Strukturreformen erfordern werde. Im Bereich der staatlichen Beihilfen erachtete die Kommission die Fortschritte in jeder Hinsicht als begrenzt und hielt erhebliche Anstrengungen für erforderlich, damit das Land die Anforderungen an eine glaubwürdige Beihilfenkontrolle erfüllt, insbesondere hinsichtlich der Transparenz der Beihilfengewährung und der Einrichtung einer gut funktionierenden Überwachungsbehörde mit ausreichenden Befugnissen und ausreichend qualifiziertem Personal. Seit der Stellungnahme hat Bulgarien kontinuierliche Fortschritte gemacht. Es wurden kartell- und beihilfenrechtliche Vorschriften erlassen, die Verwaltungskapazität der Kommission für den Schutz des Wettbewerbs wurde ausgebaut, und es gibt erste Erfolge bei der Durchsetzung. Insgesamt jedoch erfüllt Bulgarien die Anforderung der Gemeinschaft in Bezug auf Rechtsangleichung, Verwaltungskapazität und Durchsetzung nur teilweise, vor allem, was die Durchsetzung der Beihilfedisziplin angeht. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgesetzt. Bulgarien hat in diesem Bereich keine Übergangsregelungen beantragt. Bulgarien sollte seine künftigen Bemühungen auf die Verbesserung der Durchsetzung der Beihilfevorschriften und den Ausbau der Verwaltungskapazität konzentrieren, um glaubwürdige Erfolge bei der Durchsetzung zu erzielen. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
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