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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensKapitel 7: LandwirtschaftFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien in diesem Bereich ständige Fortschritte bei der Rechtsangleichung und beim Aufbau der Institutionen erzielt. Weniger Fortschritte gab es bei der Durchsetzung der Rechtsvorschriften. Der Anteil des Agrarsektors an der Bruttowertschöpfung in Bulgarien lag im Jahr 2000 bei 13,8
%, im Vergleich zu 16,2 % im Jahr 1999 Im Jahr 2001 nahm der gesamte Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien weitere Schritte zur Entwicklung seiner Agrarpolitik unternommen. 2001 wurde ein Gesamtbetrag im Gegenwert von 148 Mio. EUR für die Landwirtschaft bereitgestellt. In ihrem im Oktober 2001 herausgegebenen Programm für 2001 legte die bulgarische Regierung fünf Prioritäten für den Land- und Forstwirtschaftssektor fest: eine effiziente Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Ressourcen und die Entwicklung der Marktstrukturen; die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugungs- und Verarbeitungsbetriebe und die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine exportorientierte Landwirtschaft; die Vorbereitung auf die Einführung der Vorschriften des EG-Binnenmarkts und die Elemente der Gemeinsamen Agrarpolitik; die nachhaltige Entwicklung ländlicher Gebiete, die Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeitnehmer in Land- und Forstwirtschaft und der Bewohner ländlicher Gebiete; die umweltfreundliche, nachhaltige Bewirtschaftung der Forst- und Jagdressourcen und der geschützten Wildnisgebiete. Im März 2002 wurde ein Landwirtschaftsbeirat eingerichtet. Seine Aufgabe besteht in der Erarbeitung einer nationalen Strategie für die Entwicklung der Landwirtschaft in den nächsten sieben Jahren, um ein Erzeugungs- und Entwicklungsniveau zu erreichen, das dem Land einen leichteren Einstieg in die Europäische Union ermöglicht. Der Prozess der Rückgabe von Eigentumstiteln für Agrarflächen ist abgeschlossen. Bis Ende 2001 wurden 91 % der Waldflächen und Wälder zurückgegeben. Ein nationales Kataster und ein Grundbuch befinden sich in Vorbereitung. Trotzdem werden aber nur wenige Agrarflächen verkauft und die Preise dafür sind niedrig, was auf Faktoren wie die Aufteilung der Grundstücke auf mehrere Eigentümer, die mangelhafte Eintragung in Grundbuchämtern und die langsame Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten zurückzuführen ist. Im Zuge der Rückgabe von Acker- und Waldflächen wurden für über 90 % des Territoriums des Landes Katasterkarten gezeichnet. Diese Karten bieten jedoch noch nicht die notwendige Rechtssicherheit. Horizontale Maßnahmen Bulgarien hat noch keine Zahl- und Interventionsstelle eingerichtet. Es hat jedoch beschlossen, eine solche entsprechend den EG-Vorschriften im Rahmen des Staatlichen Agrarfonds bis 2005 zu schaffen. Es wird eine einzige Zahl- und Interventionsstelle einrichten, die den Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte sowohl Beihilfen aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) als auch staatliche Beihilfen zuweist. Weitere Fortschritte wurden im Hinblick auf die wichtigsten Register erzielt, auf die das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) aufgebaut sein wird, insbesondere beim Tierkennzeichnungs- und -registrierungssystem und beim Kennzeichnungssystem für landwirtschaftlich genutzte Parzellen. Was die ökologische Erzeugung angeht, hat Bulgarien im Hinblick auf die Übernahme des Besitzstandes im September 2001 weitere Rechtsvorschriften über die Herstellung, Vermarktung, Kennzeichnung, Prüfung und Einfuhr ökologischer Erzeugnisse erlassen. Ein Ausschuss für ökologischen Landbau wurde als Beratungsgremium eingerichtet, insbesondere für die Zulassung der Kontrollorgane. Seine Durchführungsbestimmungen wurden im Februar 2002 erlassen. Auch die Vorbereitungen für die Teilnahme Bulgariens am Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB) wurden mit der Klassifizierung der landwirtschaftlichen Betriebe fortgesetzt, und es gab Fortschritte beim Transfer von Know-How zur Nutzung des INLB, womit im April 2002 begonnen wurde. Gemeinsame Marktorganisationen Zur Zeit werden Durchführbarkeitsstudien über die Angleichung und Umsetzung der gemeinsamen Marktorganisationen im Wein- und Fleischsektor durchgeführt. Sie umfassen rechtliche, institutionelle und wirtschaftliche Aspekte und Vorschläge im Zusammenhang mit der Einführung gemeinsamer Marktorganisationen in Bulgarien. Was Ackerkulturen betrifft, wurden im Getreidesektor keine neuen Rechtsvorschriften erlassen. Die Interventionsstellen für den Ankauf von Getreide wurden im Jahr 2001 bestimmt. Eine 2001 durchgeführte Analyse empfahl die Einführung einer gemeinsamen Marktorganisation für Getreide. Im Bereich Sonderkulturen im Obst- und Gemüsesektor wurde im März 2002 eine Verordnung über Qualitätsanforderungen und Konformitätsprüfungen bei frischem Obst und Gemüse verabschiedet. Im Tabaksektor wurden Rechtsvorschriften zur Festsetzung der Preise einheimischer und eingeführter Tabakerzeugnisse erlassen. Im März 2002 wurde mit der Privatisierung der staatseigenen Tabakgesellschaft begonnen. Im Weinsektor wurden seit dem letzten Regelmäßigen Bericht zahlreiche Verordnungen erlassen. Diese enthalten die Bedingungen und Verfahren für Bepflanzung, Neubepflanzung, Veredelung und Rodung sowie Vorschriften in Bezug auf die Klassifizierung der Rebsorten, die Beschränkung des Erzeugungspotenzials durch die Einführung von Pflanzungsrechten, die Begleitdokumente für die Beförderung von Wein und Erzeugnissen aus Trauben, die Erzeugung regionaler Weine und die Klassifizierung von Rebflächen, das Deklarationssystem für Weinbauerzeugnisse und ein auf der tatsächlichen Überprüfung der Deklarationen basierendes Kontrollsystem. Bulgarien führt außerdem ein regionales Pilotprojekt zur Einrichtung von Verwaltungskontrollen des Weinbaupotenzials durch, wozu auch die Schaffung eines Weinerzeuger-Registers gehört. Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht wurden darüber hinaus Fortschritte durch die Einrichtung von Kammern für Wein und Weinbau in allen Regionen und die Einstellung des entsprechenden Personals erzielt. In Bezug auf tierische Erzeugnisse sind keine neuen Entwicklungen festzustellen. Ländliche Entwicklung und Forstwirtschaft Die praktische Erfahrung Bulgariens mit dem SAPARD-Programm ist eine Vorbereitung auf die Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums (siehe Abschnitt A.b.- Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Bulgarien). Die Entwicklung des ländlichen Raums ist ein wesentlicher Teil des bulgarischen Regierungsprogramms 2001, denn sie betrifft 2 der 5 landwirtschaftsbezogenen Schwerpunkte. Fortschritte wurden in Bezug auf die Koordinierung zwischen den Institutionen im Bereich der ländlichen Entwicklung erzielt sowie auch hinsichtlich der Erstellung des Nationalen Agrarumweltprogramms. Was die Forstwirtschaft angeht, haben der Minister für Landwirtschaft und Forsten und der Innenminister im März 2002 eine gemeinsame Absichtserklärung zur Festlegung der wichtigsten Sofortmaßnahmen zur Verhütung von Waldbränden unterzeichnet. Veterinär- und pflanzenschutzrechtliche Fragen einschließlich Lebensmittelsicherheit Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht wurden gute Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzsektor erzielt. Bezüglich der Übernahme des Besitzstandes sind jedoch noch weitere Anstrengungen notwendig, und auf dem Gebiet der Durchsetzung der Normen in den Bereichen Tiergesundheit und Hygiene ist noch viel zu tun. Im Veterinärsektor wurden seit dem letzten Bericht mehrere Verordnungen über die Kennzeichnung kleiner Wiederkäuer, Prophylaxe, die Anwendung des rechnergestützten Netzes zum Verbund der Veterinärbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten (ANIMO), Grenzkontrollen, die Maßnahmen zur Überwachung von Rückständen in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie die Vermarktung von Fleisch erlassen. Im Bereich Tiergesundheit hat der Nationale Veterinärdienst detaillierte Programme zur Kontrolle verschiedener Tierseuchen entwickelt, und man konnte auf den Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Jahr 2001 auf zufriedenstellende Weise reagieren. Seit Ende 2001 ist das Tierseuchenmeldesystem im Einsatz. In Bezug auf den Tierschutz wurden durch den Erlass von Verordnungen über den Schutz von Legehennen und über Schlachtbedingungen Fortschritte erzielt. Der Nationale Veterinärdienst hat Veterinärexperten in allen 28 Regionen ernannt, die die Durchführung der Verordnungen kontrollieren. Es sind jedoch noch weitere Anstrengungen für die tatsächliche Durchsetzung der Rechtsvorschriften notwendig. Bei der Tierkennzeichnung und der Registrierung der Tierhaltungsbetriebe wurden gute Fortschritte erzielt, und die Rinderkennzeichnung wurde abgeschlossen, obwohl noch weitere Verbesserungen notwendig sind (z.B. haben die Rinder in 17 der 28 Regionen nur eine Ohrmarke anstatt Doppelohrmarken, und Metallohrmarken müssen durch Plastikohrmarken ersetzt werden). Was die kleinen Wiederkäuer betrifft, wurde im November 2001 eine Verordnung über die Kennzeichnung von kleinen Wiederkäuern (Ziegen und Schafen) erlassen, und im April 2002 wurde mit dem Anbringen der Ohrmarken begonnen. Die Einführung von EUROVET, einem mit ANIMO und SHIFT kompatiblen System wurde Ende 2001 erfolgreich abgeschlossen und wird jetzt in den übrigen regionalen Zweigstellen des Nationalen Veterinärdienstes fortgesetzt. Bulgarien hat mit der Durchführung seines integrierten Programms für veterinärpolizeiliche Grenzkontrollen und dem Bau des Postens in Kapitan Andreevo an der Grenze zur Türkei begonnen. Bulgarien hat 2001 mit der epidemiologischen BSE-Überwachung begonnen, muss aber noch sicherstellen, dass dies in vollständiger Übereinstimmung mit den EG-Vorschriften geschieht. Die Labors für BSE-Diagnose wurden modernisiert, und es wurden BSE-Schnelltest-Sets zur Verfügung gestellt. Mit dem Erlass einer Verordnung im März 2002 wurden einige Fortschritte auf dem Gebiet der Beseitigung und Verarbeitung tierischer Abfälle gemacht, womit eine weitere Angleichung an den Besitzstand angestrebt wird. Im Pflanzenschutzsektor, insbesondere im Bereich von Schadorganismen und Pflanzenschutzprodukten, wurden mit der Anwendung der Rechtsvorschriften seit dem letzten Regelmäßigen Bericht gute Fortschritte erzielt. Einige Labors und fünf Grenzkontrollposten wurden ausgerüstet und das Zentralbüro, die 15 regionalen Zweigstellen und die 13 Abteilungen haben außerdem IT-Einrichtungen erhalten. Das Nationale Amt für Pflanzenschutz, Quarantäne und Agrochemie (umbenannt in ,,Nationales Amt für Pflanzenschutz``) wurde umorganisiert. Der allgemeine Personalabbau im Herbst 2001 hatte ernsthafte Auswirkungen auf die regionalen Zweigstellen. Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat die Angleichung der Rechtsvorschriften im Pflanzenschutzsektor gute Fortschritte gemacht. Im November 2001 wurde mit den Änderungen des Pflanzenschutzgesetzes der allgemeine Rechtsrahmen für die Verwendung von Pflanzenschutzprodukten geschaffen, der die Rechtsgrundlage für den Erlass von Verordnungen mit detaillierten Vorschriften darstellt. Mit diesen Änderungen wurden insbesondere Zulassungsverfahren für Versuche, Einfuhr und Handel sowie ein Kontrollsystem für die Verwendung, Lagerung und Beförderung dieser Erzeugnisse eingeführt. Bulgarien hat Richtlinien über die Kontrolle von Kartoffelkrankheiten umgesetzt und gute Fortschritte beim Erlass und der Durchführung von Rechtsvorschriften über Pflanzenschutzkontrolle erzielt. Auf dem Gebiet der Entwicklung und Anwendung von Qualitätssicherungssystemen für Pflanzenschutzkontrolle wurden weitere Schritte unternommen. Zudem wurden Pflanzenschutzinspektoren im Bereich der Grenzkontrollen ausgebildet. Was die Registrierung von Pflanzenschutzprodukten angeht, wurden ein internes Qualitätskontrollsystem entwickelt und Maßnahmen zur Entwicklung eines umfassenden Systems für bewährte Versuchspraxis getroffen. Ende März 2002 wurde das Saatgutgesetz geändert, und die Erarbeitung von Rechtsvorschriften über Saat- und Vermehrungsgut wird derzeit weiter an die EG-Richtlinien und internationalen Vorschriften angepasst. In Bezug auf die Sortenregistrierung und Saatgutanerkennung wurden Beamte im Bereich der Inspektion vor Ort ausgebildet. Auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit wurden beim Erlass und der Anwendung von Durchführungsbestimmungen weitere Fortschritte gemacht. In Bezug auf Lebensmittelsicherheits-Standards wurden seit dem letzten Regelmäßigen Bericht Fortschritte erzielt. Der Großteil der Einrichtungen der Lebensmittel verarbeitenden Betriebe ist jedoch veraltet und entspricht nicht den nationalen Sicherheits- und Hygienevorschriften. Gesamtbewertung Im Bereich der horizontalen Maßnahmen sollten vorrangig die für die Stützungsregelungen im Rahmen der GAP und besonders das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) benötigten Kapazitäten geschaffen werden. Bulgarien verfügt noch nicht über ein System zur Verwaltung und Kontrolle von Zahlungen nach Art des InVeKoS und muss an dessen Einrichtung weiterarbeiten, damit es 2005 einsatzbereit ist. Die wichtigsten Register, auf die sich das InVeKos stützt, wurden zum Teil bereits geschaffen, darunter das statistische Register der Agrarerzeuger und -betriebe, das alphanumerische System zur Identifizierung und Registrierung von Tieren und das System zur Identifizierung von landwirtschaftlichen Parzellen. Die Entwicklung der gemeinsamen Marktorganisationen (GMO) in Bulgarien befindet sich in der Anfangsphase. Weitere Fortschritte sollten auf dem Gebiet der gemeinsamen Marktorganisationen für Ackerkulturen, Zucker, Obst und Gemüse und tierische Erzeugnisse (Handelsklassenschema für Schlachtkörper und Etikettierungssystem) gemacht werden. Insbesondere im Milchsektor ist eine klare Strategie vonnöten, und es muss sichergestellt werden, dass alle Milch verarbeitenden Betriebe den Rechtsvorschriften entsprechen. Im Weinsektor muss weiter an der Einrichtung eines Rebflächenregisters gearbeitet und die entsprechende Beschränkung des Erzeugungspotenzials gewährleistet werden. Außerdem könnte eine bessere Einbindung der Trauben- und Weinerzeuger in den Entscheidungsprozess in diesem Sektor nutzbringend sein. Bulgarien zeigt zunehmendes Engagement im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums und hat mit der Durchführung von Programmen für ländliche Entwicklung konkrete Fortschritte erzielt. Was die Bodenreform angeht, muss Bulgarien weiter an der Schaffung eines nationalen Katasters und eines Grundbuchs arbeiten, um die Situation auf dem Grundstücksmarkt zu verbessern. Die Arbeiten im Bereich der Flurbereinigung müssen fortgesetzt werden. Was den Veterinärsektor betrifft, ist der Nationale Veterinärdienst im Allgemeinen gut strukturiert und zuverlässig. Die Inspektoren verfügen über gute Qualifikationen. Der Nationale Veterinärdienst beschäftigt insgesamt 2 785 Personen, darunter 1 676 Tierärzte (davon sind 658 Personen für die Tiergesundheit, 898 für die öffentliche Gesundheit, 255 für veterinärpolizeiliche Grenzkontrollen und 227 für Laborkontrolle zuständig). Das Personal des Nationalen Veterinärdienstes wurde in den Bereichen Tiergesundheit und öffentliche Gesundheit geschult. Die mit den Kontrollen, vor allem an den Grenzen, betrauten Inspektoren müssen jedoch besser kontrolliert werden. Was die Tiergesundheit betrifft, ist die Situation in Bulgarien generell zufriedenstellend, es gibt jedoch einige Mängel. Zum Beispiel ist in einigen Regionen eine bessere Überwachung der regionalen und Bezirksstellen durch die zentralen Stellen vonnöten. Im Bereich des Tierschutzes ist eine bessere Ausbildung der Amtstierärzte notwendig. Die Erzeugerverbände sollten ebenfalls über die Notwendigkeit der Anwendung von Tierschutzvorschriften und über Durchsetzungsmethoden informiert werden. In Bezug auf die Kontrolle der Kennzeichnung, Registrierung und Beförderung von Tieren muss das EUROVET-System noch auf das gesamte bulgarische Territorium ausgeweitet und die Erfassung von Daten abgeschlossen werden, damit die epidemiologische Situation in Bulgarien überwacht werden und der uneingeschränkte Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen mit der EG wieder aufgenommen werden kann. Die Kennzeichnung aller Wiederkäuer mit Doppelohrmarken aus Plastik sollte abgeschlossen werden. Bulgarien muss nun sicherstellen, dass sein Registrierungssystem reibungslos funktioniert und es durch ein entsprechendes Kontroll- und Sanktionssystem unterstützt wird. Besonderes Augenmerk sollte auf die Registrierung der Tierbeförderungen gelegt werden. Was die Betriebe betrifft, sind die Schlachthöfe alt und die Betriebseinrichtung muss modernisiert werden. Verfahren werden nicht immer befolgt und kontrolliert. Bulgarien hat ein Programm zur Verbesserung seiner Betriebe in der Agrar- und Ernährungswirtschaft erarbeitet, das auch die Feststellung von Mängeln sowie Fristen für ihre Behebung bis 2005 umfasst. In Bezug auf tierische Abfälle sind noch erhebliche Anstrengungen vonnöten. Die Sammelsysteme für tierische Abfälle müssen auf das gesamte bulgarische Territorium ausgeweitet werden. Risikomaterial sollte separat gesammelt und verarbeitet werden. Schwerwiegende Mängel gibt es noch im Bereich der Tierkörperverwertungsanstalten. Obwohl es in Bulgarien ein Verfütterungsverbot von verarbeitetem tierischem Eiweiß gibt, entspricht dies nicht den EG-Vorschriften, und es besteht weiterhin die Möglichkeit einer Kreuzkontamination von Futter für Wiederkäuer mit tierischen Proteinen für Wiederkäuer sowie einer Kreuzfütterung. Es wurde ein Bescheinigungssystem für die innerstaatliche Beförderung von Tieren und tierischen Erzeugnissen eingerichtet. Diese Dokumente enthalten jedoch nicht immer die notwendigen Garantien für die Erteilung von Ausfuhrbescheinigungen. Das Programm zur Modernisierung der veterinärpolizeilichen Grenzkontrollposten muss bei allen 8 langfristigen veterinärpolizeilichen Grenzkontrollposten weitergeführt werden. In Bezug auf BSE sollten die Forschung im Bereich der BSE-Epidemiologie und die Anwendung bewährter Diagnosemethoden verbessert werden. Im Allgemeinen gibt es auf dem Gebiet der TSE-Kontrollen noch immer Abweichungen vom EG-System, und es sind noch beträchtliche weitere Anstrengungen vonnöten. Im Pflanzenschutzsektor wird die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand fortgesetzt, das Nationale Amt für Pflanzenschutz benötigt jedoch entsprechende Ressourcen für dessen Durchführung. In Bezug auf Kontrolle und Zertifizierung von Saat- und Pflanzgut müssen im Anschluss an die Änderungen des Saatgutgesetzes noch mehrere Verordnungen erlassen werden. In Bezug auf Lebensmittelsicherheits-Standards wurden die meisten EG-Richtlinien in bulgarisches Recht umgesetzt, einige sind jedoch noch nicht in Kraft getreten. Im Hinblick auf Umsetzung und Durchsetzung muss jedoch noch Beträchtliches geleistet werden. Die für die Lebensmittelsicherheit zuständigen Dienststellen verfügen über qualifiziertes Personal, die Aufgabenverteilung zwischen Nationalem Veterinärdienst, Aufsichtsamt für Gesundheit und Epidemiologie und Generaldirektion für Lebensmittelkontrolle sollte jedoch geklärt werden. Investitionen sind im Kontrolldienst erforderlich. Die Ausbildung des gesamten Personals in Bezug auf die Erfordernisse des Besitzstandes muss hohe Priorität erhalten. In Bezug auf Lebensmittelsicherheitskontrollen liegen die Schwerpunkte eher auf den Einrichtungen und Geräten und deren Instandhaltung als auf Verfahren, Kontrollsystemen und Zertifizierung. Die hauptsächlich für Lebensmittelsicherheit zuständigen Stellen in Bulgarien sind das Landwirtschafts-, das Gesundheits- und das Wirtschaftsministerium unter der Koordinierung des Nationalen Rates für Lebensmittelsicherheit im Ministerrat. Die wichtigsten Rahmengesetze im Bereich der Lebensmittelsicherheit wurden umgesetzt und sind in Kraft. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass Bulgarien nur sehr wenige Fortschritte bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erzielt hatte und dass beträchtliche und nachhaltige Anstrengungen im Hinblick auf die Umstrukturierung der Landwirtschaft und des Agrar- und Ernährungswirtschaftssektors sowie eine Reform der Agrarpolitik als Vorbereitung auf die Umsetzung des gemeinsamen Besitzstandes notwendig seien. Sie stellte fest, dass in den folgenden Bereichen besondere Anstrengungen vonnöten sind: der Erlass, die Durchführung und Durchsetzung von Veterinär- und Pflanzenschutzvorschriften und die Modernisierung der Einrichtungen zur Erreichung von EG-Standards, insbesondere im Hinblick auf Kontrolleinrichtungen zum Schutz der EU-Außengrenzen; die Verstärkung der Verwaltungseinrichtungen zur Gewährleistung der notwendigen Kapazitäten für die Umsetzung und Durchsetzung der politischen Instrumente der GAP sowie die Umstrukturierung der Landwirtschaft und des Agrar- und Ernährungswirtschaftssektors zur Verbesserung deren Wettbewerbsfähigkeit. Des Weiteren wurde in der Stellungnahme festgestellt, dass grundlegende Reformen notwendig seien, damit Bulgarien die Beitrittsbedingungen erfüllt. Seit dieser Stellungnahme hat Bulgarien beträchtliche Fortschritte beim Erlass von Rechtsvorschriften erzielt und war ständig um die Organisierung seiner Verwaltungsstrukturen bemüht. Besondere Fortschritte wurden auch beim Erlass von Rechtsvorschriften im Weinsektor verzeichnet. Große Anstrengungen sind jedoch noch bei der Entwicklung der entsprechenden Verwaltungs- und Kontrollmechanismen notwendig. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Bulgarien muss bei der Durchsetzung der Rechtsvorschriften, insbesondere im Veterinärsektor, weitere Anstrengungen unternehmen und entsprechende Kontrollen durchführen. Besonderes Augenmerk sollte auch auf den Aufbau der Verwaltungskapazitäten gelegt werden, um den gemeinschaftlichen Besitzstand um- und durchsetzen zu können, wozu auch die Vorbereitungen für die Einrichtung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems gehören. Bulgarien muss außerdem das Funktionieren der Märkte gewährleisten. Insbesondere im Milchsektor sollten weitere Anstrengungen zur Organisation von Erzeugung und Verarbeitung unternommen werden. In Bezug auf BSE muss Bulgarien Maßnahmen setzen, um im Bereich der epidemiologischen Überwachung, der Behandlung tierischer Abfälle und der Tierkörperverwertung vollständige Übereinstimmung mit den EG-Vorschriften zu erzielen. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
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