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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensKapitel 8: FischereiFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht Bulgarien hat seit dem letzten regelmäßigen Bericht Fortschritte bei der Übernahme und Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik(GFP) gemacht. Zuständig für das Management der Erwerbs- und Sportfischerei in bulgarischen Gewässern ist das neu eingerichtete nationale Amt für Fischerei und Aquakultur (NAFA), das dem Ministerium für Landwirtschaft und Forsten unterstellt ist. Die Verwaltungskapazitäten des NAFA wurden mit der Ausweitung der Regionalämter von 6 auf 27 und der Aufstockung der Mitarbeiterzahl von 48 Anfang 2001 auf 156 im August 2002 erheblich gestärkt. Die 27 Regionalämter sind zuständig für sämtliche Bereiche der Fischereiüberwachung. Seit Verabschiedung des Fischerei- und Aquakulturgesetzes im April 2001, das die Rechtsgrundlage für die Angleichung der bulgarischen Rechtsvorschriften an wesentliche Aspekte der Gemeinsamen Fischereipolitik ist (Bestandserhaltung, Überwachung, Fischereidaten, Marktpolitik), wurden weitere Durchführungsbestimmungen erlassen. Im November 2001 und Januar 2002 wurden Verordnungen über Logbücher und Fanglizenzen angenommen. Im Bereich der Bestandsbewirtschaftung, Überwachung und Kontrollen, wurden mit dem Fischerei- und Aquakulturgesetz die EG-Vorschriften über Anlandeerklärungen und Verkaufsbelege übernommen. Keinen Fortschritt gab es bei der Einführung des Schiffsüberwachungssystems VMS. Erhebliche Fortschritte dagegen gab es bei den Strukturmaßnahmen mit der Fertigstellung des Fischereifahrzeugregisters bei der Schifffahrtsbehörde (die dem Ministerium für Verkehr und Kommunikation unterstellt ist) und der Schulung der hierfür zuständigen Mitarbeiter. Im Bereich der Marktpolitik lassen sich zögernde Fortschritte beobachten. In Auftrag gegeben wurde eine Durchführbarkeitsstudie mit Empfehlungen zur Regulierung der Tätigkeit von Erzeugerorganisationen und zur Durchführung von Marktinterventionen im Sektor Fischerei und Aquakultur. Bei den staatlichen Beihilfen im Fischereisektor sind keine neuen Entwicklungen zu berichten. Nach einem Beschluss des Ständigen Veterinärausschusses vom Frühjahr 2002 wurde Bulgarien wieder in die Liste der Länder aufgenommen, die Fischereierzeugnisse in die Europäische Union ausführen können. Auch bei den internationalen Fischereiübereinkommen gab es keine neuen Entwicklungen. Allerdings wurden auf einer Konferenz, die die Anrainer des Schwarzen Meers unter Federführung des Sekretariats des Übereinkommens über den Internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES) zur Bestandsbewirtschaftung bei Stör veranstalteten, gemeinsame Maßnahmen einschließlich Forschungsarbeiten zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Störbestände vereinbart und zulässige Fangmengen und Ausfuhrquoten festgelegt. Gesamtbewertung Auch wenn das Amt für Fischerei und Aquakultur (NAFA) seine Kapazitäten deutlich ausgebaut hat, fehlen immer noch technische Mittel und geschultes Personal, um eine GFP-gerechte Kontrollregelung wirksam durchzuführen. Wenngleich in der Gesetzgebung in Bereichen wie der Bestandserhaltung, der Fischereiüberwachung, der Erfassung von Fischereidaten und der Marktpolitik Fortschritte erzielt wurden, sind zur vollständigen Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand noch weitere Schritte (insbesondere Durchführungsvorschriften) erforderlich. Bei der Bestandsbewirtschaftung und der Fischereiüberwachung müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um das Kontrollsystem der NAFA auszubauen und besonders angemessene Verwaltungskapazitäten und die erforderliche Ausstattung zu gewährleisten. Was die Fischverarbeitung anbelangt, so sind derzeit beim nationalen Veterinäramt (NVS) 44 Fisch verarbeitende Betriebe gemeldet, von denen jedoch nur etwa 20 tatsächlich produktiv sind. Sie stellen Gefrierfisch, Räucherfisch, Konserven, Marinaden und Kaviar her. Im Bereich der Strukturmaßnahmen müssen weitere Durchführungsvorschriften zur Fertigstellung des Fischereifahrzeugregisters verabschiedet werden. Der staatliche Agrarfonds wurde mit der Verwaltung künftiger Beihilfen beauftragt. Er wird außerdem als Zahlstelle für den Fischereisektor fungieren. Allerdings sind bei der Ausstattung und der Schulung der Mitarbeiter weitere Anstrengungen erforderlich, um die betreffenden Aufgaben im Einklang mit den EG-Anforderungen an Strukturmaßnahmen durchführen zu können. Marktpolitisch sind weitere Fortschritte bei der Verabschiedung nachgeordneter Rechtsvorschriften und der Schaffung von Vermarktungs- und Großhandelsstrukturen erforderlich. Bulgarien muss Erzeugerorganisationen gründen, marktregulierende Maßnahmen umsetzen und eine Interventionsstelle schaffen, ein Informationssystem entwickeln und ein System für den Informationsaustausch mit der Europäischen Kommission einführen. Es wurde ein bulgarischer Fischereiverband gegründet, der Unternehmen der Seefischerei und der Fischverarbeitung vertritt, aber es gibt keine kollektive Vertretung einzelner Fischer. Beschäftigte in der Aquakultur haben sich formlos zusammengeschlossen. Im Veterinärbereich hat sich die Lage zwar generell verbessert, aber bestimmte Aspekte der Gesetzgebung, der einschlägigen Laboratorien, der Rückstandskontrollen und der amtlichen Überwachung werfen immer noch Probleme auf. Für Kaviar muss ein angemessenes Bescheinigungsverfahren eingeführt werden, um unter anderem möglichem Betrug hinsichtlich der Herkunft vorzubeugen. Derzeit ist das NVS nicht in der Lage, für Zuchtfisch aus Bulgarien den erforderlichen Gesundheitsstatus in Bezug auf Viruskrankheiten zu garantieren, so dass auch hier Anstrengungen unternommen werden müssen. Im Bereich der Strukturmaßnahmen muss einer angemessenen Ausstattung und Mitarbeiterschulung besondere Beachtung geschenkt werden, damit die Verwaltung künftiger Beihilfen und die Aufgaben als Zahlstelle im Einklang mit den EG-Anforderungen wahrgenommen werden können. Schlussfolgerung In ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Prozess der Modernisierung und der Übernahme des Besitzstandes beträchtliche Anstrengungen erfordern würde. Gleichzeit stellte sie jedoch fest, dass der Fischereisektor mittelfristig wohl keine größeren Probleme aufwerfen dürfte. Seit dieser Stellungnahme wurden in Bulgarien Fortschritte erzielt. Bis zur vollständigen Erfüllung des Besitzstandes muss im Fischereisektor Bulgariens aber noch einiges geleistet werden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel wurden vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat keine Übergangsregelungen beantragt. Bulgarien kommt seinen Verpflichtungen, die es in den Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangen ist, generell nach. Bulgarien sollte seine weiteren Bemühungen darauf konzentrieren, im Bereich der Vermarktung eine angemessene Infrastruktur auszubauen, die vollständige Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsvorschriften der EG zu gewährleisten und die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel zu garantieren. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
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