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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Bulgariens

Kapitel 9: Verkehrspolitik

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Im vergangenen Jahr hat Bulgarien, unter anderem durch die Verabschiedung der erforderlichen Durchführungsvorschriften, weitere Fortschritte bei der Angleichung seines Verkehrsrechts an den Besitzstand erzielt, insbesondere im Straßen- und Schienenverkehr. Die für die Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands zuständigen Verwaltungsstellen wurden umstrukturiert.

Im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze werden derzeit einige Infrastrukturprojekte an den Korridoren IV, VII und X durchgeführt, die beispielsweise die Modernisierung der Straße E-79, die zweite Donaubrücke, die Elektrifizierung wichtiger Eisenbahnstrecken und den Bau eines zweiten Terminals am Flughafen Sofia betreffen. Im Oktober 2001 aktualisierte die Regierung das Programm für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur (2001-2005). Die Gesamtkosten der Projekte dieses Programms belaufen sich auf 4,2 Mrd., von denen 31 % aus Mitteln des Staatshaushalts gedeckt werden.

Im Landverkehrssektor wurden Fortschritte auf allen Gebieten erzielt. Im Bereich des Straßenverkehrs wurden Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes über die Beförderung von Gütern auf der Straße verabschiedet. Diese Gesetze bilden die Rechtsgrundlage für die Angleichung an den Besitzstand, ebnen den Weg für die Einrichtung der erforderlichen Institutionen und bereiten die anstehenden Durchführungsvorschriften vor. Viele der sozialen und technischen Vorschriften des Besitzstands über den Fahrtenschreiber, den Zugang zum Beruf, Zulassungsvorschriften, Lenk- und Ruhezeiten, Straßenkontrollen und die Beförderung gefährlicher Güter wurden inzwischen umgesetzt. Auch im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer wurden Fortschritte erzielt. Nach der Verabschiedung des Gesetzes über Steuern und Kommunalabgaben im Januar 2002 wurde die Überprüfung des Systems der Straßenbenutzungsgebühren eingeleitet; die vollständige Angleichung an die durch den Besitzstand vorgeschriebenen Steuersätze wird Ende 2006 erreicht werden. Hinsichtlich der Straßenkontrollen übernimmt die neue Straßenverkehrsverwaltung die Aufgaben der vorherigen Generaldirektion des Ministeriums. Diese Behörde hat 523 Mitarbeiter in 27 Regionalbüros.

Im Bereich des Eisenbahnverkehrs ist Bulgarien mit der Rechtsangleichung gut vorangekommen und hat jetzt seine Rechtsvorschriften mit einem großen Teil des aktuellen Besitzstands im Bereich des Eisenbahnverkehrs angeglichen. Das Gesetz über den Eisenbahnverkehr trat im Januar 2002 in Kraft und schaffte das Staatsmonopol in diesem Sektor ab. Die funktionelle Trennung von Infrastrukturverwaltung und Verkehrsbetrieb der bulgarischen Staatsbahn wurde abgeschlossen, was einen Anstoß für die rechtliche und wirtschaftliche Umstrukturierung der bulgarischen Eisenbahn, insbesondere für die Umschuldung, geben sollte. Die Eisenbahngesellschaft BDZ wurde daher in zwei Unternehmen aufgeteilt, von denen eines für die Infrastruktur (staatliches Unternehmen für die Eisenbahninfrastruktur) und eines für den Betrieb (BDZ plc) zuständig ist. Das Gesetz regelte weiter den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und die getrennte Kontenführung für Einnahmen und Ausgaben von Eisenbahnunternehmen, sowie die Einführung von Gebühren für die Nutzung von Eisenbahninfrastrukturen und die Zulassung von Eisenbahngesellschaften. Einen weiteren Fortschritt bei der Rechtsangleichung stellte die Verabschiedung eines umfangreichen Paketes von Durchführungsvorschriften im April 2002 dar. Diese Änderungen sehen die bevorzugte Behandlung des kombinierten Verkehrs vor.

Hinsichtlich der Binnenschifffahrt sind keine weiteren Entwicklungen zu verzeichnen.

Was den Luftverkehr angeht, so ist Bulgarien dabei, weitere Durchführungsvorschriften für das Zivilluftfahrtgesetz von 1999 zu verabschieden und die Voraussetzungen für den Wettbewerb und die schrittweise Liberalisierung des Marktes nach dem Beitritt zu schaffen. Die unklare Lage der staatlichen Fluggesellschaft Balkan Airlines, die derzeit auf ein Gerichtsurteil darüber wartet, ob ein Abwicklungsverfahren eingeleitet oder ein neuer strategischer Investor ausgewählt wird, wirkt sich nach wie vor auf die Wirtschaft des Sektors aus. Bulgarien hat beträchtliche Anstrengungen unternommen, um die Qualifikation des Personals der Luftverkehrsverwaltung, insbesondere der Inspektoren, zu verbessern.

Im Seeverkehr verzögerte die verspätete Annahme der Änderungen des Gesetzes über die Handelsschifffahrt die weitere Umsetzung des Besitzstands. Diese Änderungen sollten die Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr und den Schutz der Meeresumwelt und der Flüsse umfassen und den Rahmen für weitere Durchführungsvorschriften bilden.

Besichtigungen von Schiffen unter bulgarischer Flagge und Besichtigungen im Rahmen der Hafenstaatkontrolle werden gegenwärtig von 42 qualifizierten Inspektoren durchgeführt. Nach den Statistiken für das Jahr 2001 im Rahmen der Pariser Vereinbarung wurden 15,7 % der unter bulgarischer Flagge fahrenden Schiffe im Zuge der Hafenstaatkontrolle festgehalten. Dies stellt gegenüber 2000 (7,2 %) und 1999 (8,1 %), als Verbesserungen zu verzeichnen waren, einen erheblichen Anstieg dar und wirft Bulgarien fast auf den Stand von 1998 (19,7 %) zurück. Im Vergleich hierzu lag der Durchschnitt bei den unter EU-Flagge fahrenden Schiffen im Jahr 2001 bei 3,1%.

Gesamtbewertung

Hinsichtlich der transeuropäischen Verkehrsnetze konzentriert sich die bulgarische Regierung vor allem auf die weitere Modernisierung und den Ausbau der prioritären Verkehrsinfrastruktur an den TINA-Verkehrskorridoren. Hier sollte vor allem sichergestellt werden, dass die Verwaltungen über die nötigen Kapazitäten (sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht) verfügen, um die beträchtlichen Investitionen vorzubereiten, die für die Straßen- und Schieneninfrastruktur erforderlich sind; insbesondere muss dafür gesorgt werden, dass die bulgarischen Straßen den in der EG geltenden Achslaststandards genügen. Dies bedeutet, dass 1200 km bulgarischer Straßen ausgebaut werden müssen. Angesichts des ehrgeizigen Programms für den Ausbau der Infrastrukturen könnte die Fähigkeit der bulgarischen Behörden, verschiedene Projekte gleichzeitig durchzuführen, Anlass zur Sorge geben, falls die Leistungsfähigkeit der Verwaltung nicht angemessen erhöht wird. Die Kofinanzierung für das ehrgeizige 4,2 Mrd. EUR Programm von Investitionen für den Verkehrsektor muss für die Jahre 2003-2005 noch sichergestellt werden. Es sollte stärker darauf geachtet werden, dass Durchführbarkeitsstudien für Bauarbeiten den EG-Umweltvorschriften entsprechen, insbesondere hinsichtlich einer gründlichen und vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung; dies ist eine Voraussetzung für jede Finanzierung eines Bauprojekts durch die Gemeinschaft.

Im Bereich des Straßenverkehrs ist Bulgarien bei der Harmonisierung der Kraftfahrzeugsteuer und der Straßenbenutzungsgebühren weiter vorangekommen. Eine weitere Rechtsangleichung durch die Verabschiedung von Durchführungsvorschriften ist erforderlich, insbesondere in bezug auf den Einbau von Fahrtenschreibern und ganz allgemein in bezug auf die Ausweitung der Vorschriften auf Fahrzeuge, die ausschließlich im Inland eingesetzt werden. Die Verwaltungskapazität sollte weiter gestärkt werden, vor allem durch eine fachliche Fortbildung des Personals, das wichtige Aufsichts- und Kontrollfunktionen in den Bereichen Zugang zum Beruf, Sozialvorschriften (vor allem Lenk- und Ruhezeiten), Kraftfahrzeugsteuer und Straßenbenutzungsgebühren sowie technische Normen und Sicherheitsstandards wahrnimmt. Außerdem sollte Bulgarien die Unternehmen auf die enormen Investitionen vorbereiten, die sie tätigen müssen, um die Güterkraftverkehrsflotte, insbesondere den Teil, der im Inland eingesetzt wird, an die Anforderungen des Besitzstands anzupassen. Während die internationale Güterkraftverkehrsflotte den technischen Normen und Sicherheitsstandards der EG entspricht, ist die Inlandsflotte noch weit davon entfernt, diese Anforderungen zu erfüllen. Die Ratifizierung des Abkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (INTERBUS) durch Bulgarien steht noch immer aus.

Auch im Eisenbahnverkehr hat Bulgarien gute Fortschritte erzielt, nicht nur bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand (einschließlich der jüngsten Vorschriften für den Eisenbahnverkehr), sondern auch bei der Umstrukturierung der staatlichen Eisenbahngesellschaft. Alle für die Anwendung des einschlägigen Besitzstands erforderlichen Stellen wurden inzwischen eingerichtet. Jetzt müssen diese neuen Vorschriften angewandt werden, indem beispielsweise die Unabhängigkeit der Verwaltung der Eisenbahngesellschaften sichergestellt, die Eisenbahnverwaltung gestärkt, ein wirksames und gerechtes System für die Eisenbahninfrastrukturgebühren eingeführt und die Geschäftspläne für die beiden neu gegründeten Unternehmen, die sich beide in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, reibungslos durchgeführt werden.

Im Luftverkehr steht die Gründung einer unabhängigen Stelle für die Untersuchung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt noch weiter aus. Bulgarien muss seine Rechtsvorschriften in diesem Bereich weiter an den Besitzstand angleichen und nach und nach die JAR-Vorschriften (Joint Aviation Requirements) anwenden.

Im Seeverkehr gibt trotz offensichtlicher Bemühungen um die Sicherheit in diesem Bereich der Sicherheitsstandard der bulgarischen Flotte nach wie vor Anlass zur Sorge. Die Zahl der bulgarischen Schiffe, die im Zuge der Hafenstaatkontrolle festgehalten wurden, nimmt zu; der Abstand gegenüber der durchschnittlichen Festhalterate für unter EU-Flagge fahrende Schiffe wird immer größer. Dies führte dazu, dass die bulgarische Flagge wieder auf die schwarze Liste des Sekretariats der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle gesetzt wurde. Bulgarien ist sich bewusst, dass es sich auch weiter um eine bessere Umsetzung seiner Verpflichtungen als Flaggenstaat und eine Aufstockung der Ressourcen bemühen muss. Besonderes wichtig ist, dass Bulgarien zunächst als Flaggenstaat und dann auch als Hafenstaat die Leistungsfähigkeit der Behörden verbessert, die für die Sicherheit im Seeverkehr zuständig sind. Eine bessere Koordinierung zwischen den verschiedenen Ebenen der zuständigen Behörden ist erforderlich. Auch die Angleichung an die EG-Rechtsvorschriften in bezug auf die Sicherheit im Seeverkehr und die Verhinderung der Meeresverschmutzung, wie sie in den mit Verspätung verabschiedeten Änderungen des Gesetzes über die Handelsschifffahrt vorgesehen sind, muss als Priorität eingestuft werden. Ferner müssen Durchführungsvorschriften zum Gesetz über die Sicherheit im Seeverkehr verabschiedet werden.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass Bulgarien Fortschritte bei der Anwendung der geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Verkehrsbereich gemacht habe, dass jedoch eine schnelle Rechtsangleichung erforderlich sei und dass in dieser Hinsicht die meisten Probleme in den Bereichen See-, Luft- und Straßengüterverkehr zu erwarten wären, insbesondere in bezug auf die Sicherheit. In anderen Sektoren, insbesondere im Schienenverkehr, müsse die Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft noch überprüft werden. Bulgarien müsse außerdem die Ressourcen für die grundlegenden Maßnahmen zur Ausweitung des transeuropäischen Verkehrsnetzes auf die beitretenden Länder verfügbar machen und umgehend Maßnahmen ergreifen, um die derzeitigen Schwachpunkte im Straßennetz zu beheben und die Auswirkungen der Anwendung des geltenden Gemeinschaftsrechts für die Erneuerung der Flotte aufzufangen. Die Kommission fügte hinzu, dass darüber hinaus schnelle und systematische Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungsstrukturen Bulgariens erforderlich seien, auch der - beispielsweise für die Sicherheit zuständigen - Aufsichtsbehörden.

Seit der Stellungnahme hat Bulgarien in allen Bereichen beständige Fortschritte erzielt, insbesondere im Straßen- und Eisenbahnverkehr; einige Fortschritte sind auch im Flugverkehr zu verzeichnen, während sie sich im Seeverkehr in Grenzen hielten. Bulgarien hat darüber hinaus schrittweise damit begonnen, seine Verwaltungsstrukturen zu stärken.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt.

Bulgarien sollte gezielt größere Anstrengungen in bezug auf Investitionen, auf die Anwendung der steuerlichen, sozialen und technischen Bestimmungen des Besitzstands im Straßenverkehrssektor, auf die weitere Liberalisierung des Schienen- und Straßenverkehrs und auf die Umsetzung und Anwendung des Besitzstands im Luft- und im Seeverkehr unternehmen. Besonders ist darauf zu achten, dass die Sicherheit im Seeverkehr verbessert wird und dass die für die Sicherheit im Seeverkehr zuständigen Behörden weiter gestärkt werden und ihre Unabhängigkeit gewährleistet ist. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die gerade erst eingerichteten Verwaltungsstrukturen zu stärken und auszubauen, damit sie ausreichend leistungsfähig sind, um den Besitzstand durchzusetzen und die Investitionspläne durchzuführen.

© Europäische Kommission -- 2003-03-29

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