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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensKapitel 14: EnergieFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtBulgarien hat seine Reformfortschritte in einem Sektor, in dem die Umstrukturierung in den vergangenen Jahren langsam vor sich ging, beschleunigt. Mit der Annahme der Rechtsgrundlage für die Marktöffnung wurden Fortschritte bei der Rechtsangleichung gemacht. Die Privatisierung der Verteilungsunternehmen wird derzeit vorbereitet. Im Juli 2002 hat das Parlament eine neue nationale Energiestrategie verabschiedet, in der die Grundlagen für die Einführung von Marktmechanismen und für die Umwandlung des Sektors, einschließlich der Verbesserung der Energieeffizienz in Bulgarien, festgelegt sind. Im Bereich der Versorgungssicherheit und der Bildung von Ölpflichtvorräten hat Bulgarien im April 2002 ein neues Gesetz über Verschluss-Sachen angenommen, infolge dessen die Höhe der bulgarischen Ölvorräte kein Staatsgeheimnis mehr ist. Die Vorräte sind zur Zeit extrem niedrig, was die Notwendigkeit bestätigt, rasch Maßnahmen zur Erfüllung der Ölbevorratungsverpflichtungen zu ergreifen. Im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Energiebinnenmarkt wurden im November 2001 Änderungen des Gesetzes über Energie und Energieeffizienz angenommen, die die Grundlage der Rechtsangleichung darstellen. Im April 2002 wurden Verordnungen über die Definition der zugelassenen Kunden sowohl im Elektrizitäts- als auch im Erdgassektor sowie Durchführungsrechtsvorschriften im Bereich des Netzzugangs erlassen. Im Dezember 2001 wurden Verordnungen über die Methodik für die Bildung und Anwendung von Preisen und Tarifen für Strom, Erdgas und Heizung erlassen. Damit ist ein Regulierungsrahmen für den Übergang von einer administrativen Energiepreisbildung zu einer Standardpreisregelung gegeben, der dieses Jahr vorgenommen wird. Die staatliche Energieregulierungskommission hat inzwischen förmlich die Zuständigkeit für die Entwicklung und Umsetzung einer Tarif- und Preisfestsetzungsmethodik für Strom, Gas und Heizung und für die Genehmigung von Tarifvorschlägen, die von Unternehmen des Energiesektors eingereicht werden, übernommen. Im November 2001 hat die bulgarische Regierung ein Privatisierungsprogramm für sieben Stromverteilungsunternehmen, zwanzig Versorgungsbetriebe für Heizwärme und sieben Wärmekraftwerke genehmigt. Im Fernwärmesektor hat die Regierung eine Entscheidung zur Einführung eines Zwei-Komponenten-Preises für die Fernwärme erlassen, wobei die eine Komponente ein Festpreis für die Kapazität und die zweite ein Preis für die verbrauchte Energie ist. Die Heizpreissubventionen für Haushaltskunden lässt man auslaufen; sie werden durch Sozialhilfe für spezielle Gruppen sozial schwacher Kunden ersetzt. Im Sektor der festen Brennstoffe setzt Bulgarien derzeit seinen Aktionsplan für diese Branche um und veräußert gegenwärtig den Großteil seiner Kohlegruben und liquidiert diejenigen, die nicht rentabel sind. Der Kohlebergbau zählt derzeit 21 Unternehmen, von denen sechs gerade abgewickelt werden und zwei in diesem Jahr für zahlungsunfähig erklärt wurden. Was die Energieeffizienz und die Verwendung erneuerbarer Energiequellen angeht, sind einige begrenzte Fortschritte bei der Gesetzgebung zu verzeichnen. Auf Grund von Änderungen des Gesetztes über Energie und Energieeffizienz ist für lokale Produzenten erneuerbarer Energien der Direktabsatz von Strom an Kunden möglich. Was die Verwaltungskapazitäten betrifft, wurde im Dezember 2001 ein Ministerium für Energie und Energieressourcen geschaffen, das die frühere staatliche Agentur für Energie und Energieressourcen ablöst. Die staatliche Agentur für Energieeffizienz wurde anschließend dem Ministerium angegliedert und in eine Exekutivagentur umgewandelt, allerdings personell nicht aufgestockt (27 Mitarbeiter). Hauptaufgabe der staatlichen Energieregulierungskommission seit ihrer Gründung im September 1999 ist die Erteilung von Genehmigungen an Strombetreiberunternehmen. Seit Anfang 2002 kommt ihr auch bei der Festsetzung der Preise und Tarife für Strom, Erdgas und Heizung eine führende Rolle zu. Hinsichtlich der Stärkung ihrer Unabhängigkeit gab es Verbesserungen bei der Erhebung der Gebühren, die zuvor in den Staatshaushalt eingingen und nunmehr über das Finanzministerium direkt an die staatliche Energieregulierungskommission gezahlt werden. Die staatliche Energieregulierungskommission hat derzeit 77 Mitarbeiter (geplant waren 92). Was den Bereich Kernenergie betrifft, betreibt Bulgarien das Kernkraftwerk Koslodui mit vier Reaktoren des Typs WWER 440/230 (Blöcke 1 bis 4) und zwei Reaktoren der Bauart WWER 1000/320 (Blöcke 5 und 6). Das Kernkraftwerk Koslodui erzeugt etwa 45 % des Stroms in Bulgarien. Darüber hinaus hat Bulgarien einen Forschungsreaktor in der Nähe von Sofia, der bis zu einer Entscheidung über seine künftige Verwendung abgeschaltet ist. Verbrauchte Brennelemente der Leistungsreaktoren werden in Koslodui gelagert und verbrauchte, für Forschungszwecke eingesetzte Brennelemente beim Forschungsreaktor. Die vorhandenen Anlagen zur Behandlung und Entsorgung des radioaktiven Abfalls werden modernisiert, und es sind weitere neue Anlagen geplant. Was die nukleare Sicherheit angeht, so hat Bulgarien mit der Annahme des Gesetzes über die sichere Verwendung der Kernenergie, das im Juli 2002 in Kraft trat, weiter Fortschritte bei der Verbesserung des Rechts- und Regulierungsrahmens gemacht. Im Gesetz werden unter anderem Grundsätze für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz, das Genehmigungssystem und die Zuständigkeiten der Genehmigungsinhaber, die Grundsätze für die sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente sowie die Zuständigkeiten der Regulierungsbehörde und der Regulierungsaufsicht festgelegt. Durch dieses Gesetz wird der Ausschuss für die Verwendung von Atomenergie zu friedlichen Zwecken in eine Regulierungsagentur für den Nuklearsektor umgewandelt, die keine Förderfunktionen hat. Der Ausschuss für die Verwendung von Atomenergie zu friedlichen Zwecken hat einen neuen Aktionsplan zur Stärkung ihrer Unabhängigkeit und technischen Kompetenz ausgearbeitet und genehmigt, der bis 2004 umzusetzen ist. Ihr Vorsitzender soll für ein Mandat von fünf Jahren und für höchstens zwei Mandate bestellt werden. Für die sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente, insbesondere für ihre sichere Endlagerung, soll ein staatliches Unternehmen gegründet werden (für Januar 2004 geplant). Es wird im Wesentlichen die Endlagerung übernehmen, jedoch auch die Vorbehandlung, die Konditionierung und Betriebsabläufe außerhalb der Anlage, in der die Abfälle anfallen. Im Gesetz werden die Fonds bestätigt, die zur Sicherung der Finanzierung der Entsorgung radioaktiver Abfälle und der sicheren Stilllegung von Anlagen eingerichtet wurden. Ferner wird in ihm das staatliche Monopol auf die Verwendung der Kernenergie und auf das Eigentum an kerntechnischen Anlagen und Kernmaterial aufgehoben. In einem Dekret von Mai 2002 ist die Aufstockung der Mitarbeiter des Ausschusses für die Verwendung von Atomenergie zu friedlichen Zwecken von 80 auf 102 festgelegt. Damit das Gesetz in den nächsten Jahren uneingeschränkt wirksam werden kann, müssen noch 22 damit zusammenhängende Verordnungen ausgearbeitet und durchgeführt werden. Die bulgarische Regierung hat sich verpflichtet, die Blöcke 1-4 des Kernkraftwerks Koslodui abzuschalten. Diese Verpflichtung ist in der im November 1999 mit der Europäischen Kommission unterzeichneten Vereinbarung enthalten. Im Berichtszeitraum hat Bulgarien verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung dieser Verpflichtung unter Aufsicht einer Sonderabteilung für Projektmanagement fortgesetzt, die im Kernkraftwerk Koslodui eingerichtet wurde und die Abschaltung der Blöcke 1 und 2 überwachen soll, die der Planung nach vor 2003 erfolgen soll. Diese Bemühungen werden nach wie vor durch den internationalen Fonds zur Förderung der Stilllegung von Koslodui (International Decommissioning Support Fund), der von der EBWE verwaltet wird, unterstützt. Im März 2002 hat das bulgarische Parlament die Rahmenvereinbarung zwischen Bulgarien und der EBWE über die Aktivitäten des Fonds ratifiziert. Im November 2001 und Juni 2002 hat der Fonds Sitzungen der Geldgeberversammlung veranstaltet, die die Einrichtung einer Projektmanagementabteilung im Kernkraftwerk Koslodui und den Bau eines Trockenlagers für abgebrannte Brennelemente im Werk offiziell billigten. Darüber hinaus wurden Mittel für Projekte bewilligt, die Energieeffizienzmaßnahmen im bulgarischen Energiesektor unterstützen sollen. Auf diesem Wege leistet der Fonds einen Beitrag zur Sanierung des Fernwärmenetzes von Sofia, an dem auch andere internationale Einrichtungen beteiligt sind. Dadurch sollten sich die Lebensbedingungen der rund 900 000 Einwohner Sofias verbessern. Der Fonds finanziert auch ein Projekt für die Senkung nichttechnischer Verluste im Stromverteilungssystem. Bislang wurden Mittel in Höhe von nahezu 78 Mio. EUR gebunden; mehrere andere Projekte im Bereich der Stilllegung, der nuklearen Sicherheit und der Förderung des Energiesektors wurden begonnen oder werden derzeit geprüft. Den Vorsitz der Versammlung führt die Kommission als Vertreterin der Europäischen Gemeinschaft, die Hauptgeberin des Fonds ist. Mehrere andere Geldgeber, darunter einige Mitgliedstaaten, tragen auch zum Fonds bei. Im Berichtszeitraum hat das Kernkraftwerk Koslodui sein Programm für Investitionen in die Blöcke 3 und 4 insbesondere mit der Installation eines Systems zur Lokalisierung von Störfällen fortgesetzt, was mit einer nationalen Debatte über die Abschaltungstermine einherging. Die bulgarische Regierung hat kürzlich die Entscheidung bekanntgegeben, die Blöcke 3-4 im Jahr 2006 zu schliessen. Zudem hat die Regierung um einen EU Peer Review zur Sicherheit dieser Blöcke gebeten. Die Programme zur Modernisierung der Blöcke 5 und 6 werden mit der Unterstützung der Europäischen Union fortgesetzt. Mit einem Gesamtbetrag von 55 Mio. EUR wurden zwei Tranchen des Euratom-Darlehens in Höhe von 212,5 Mio. EUR für die Modernisierung dieser Blöcke ausgezahlt. Gesamtbewertung Was die Ölvorräte betrifft, muss Bulgarien angesichts der für die Anlegung der Vorräte erforderlichen Zeit dringend ein Rahmengesetz für die Angleichung an den Besitzstand erlassen. Besonders muss darauf geachtet werden, dass angemessene Verwaltungskapazitäten für die Verwaltung dieser Lager gewährleistet werden. Die Änderungen des Gesetzes über Energie und Energieeffizienz waren eine wichtige gesetzgeberische Entwicklung. Marktöffnung, Netzzugang und Preisanpassungen wurden eingeführt. Dennoch haben die zugelassenen Kunden rechtlich noch nicht die Möglichkeit, den Versorger zu wechseln, und wurde noch kein Zeitplan für das Erreichen der Kostendeckung und für die Beseitigung von Preisverzerrungen festgelegt. Die Umstrukturierung der Versorgungsbetriebe sollte abgeschlossen werden. Bei der Beitreibung ausstehender Forderungen waren Verbesserungen zu verzeichnen, die fortgesetzt werden sollten. Bulgarien investiert in sein Verteilungsnetz und in die Verbesserung der Energiequalität mit dem Ziel, im Jahr 2003 den vollen Anschluss an das westeuropäische UCTE-Verbundsystem zu erreichen. Der Übertragungsnetzbetreiber NEK (Strom) und der Fernleitungsnetzbetreiber Bulgargaz arbeiten an der Verbesserung der Energienetze. Bulgarien ist sehr daran interessiert, weiter als Transitland sowohl für Strom als auch für Gas zu fungieren. Bei den Verwaltungskapazitäten und der Unabhängigkeit der staatlichen Energieregulierungskommission gab es Verbesserungen, die jedoch weiter ausgebaut werden müssen. Niedrige Gehälter, Budgetbeschränkungen und mangelnde Flexibilität bei der Verwendung dieses Budgets behindern ihr wirksames Funktionieren. Die staatliche Energieregulierungskommission wirkt an dem Entwurf von Gesetzen und Verordnungen für den Sektor zur Entwicklung des künftigen Marktmodells mit. Im Bereich der festen Brennstoffe schreitet die Umsetzung des Aktionsplans für die Umstrukturierung dieses Sektors voran. Sechs Unternehmen wurden bereits teilweise oder vollständig privatisiert, und die Produktionsbeihilfen werden allmählich eingestellt. Die Produktivität in diesem Sektor hat sich um mehr als 10 % verbessert. Es muss dafür gesorgt werden, dass die sozialen Auswirkungen dieser Pläne abgefedert werden. Die Energieeffizienz ist in Bulgarien nach wie vor extrem gering. Preisänderungen sollten für die Verbraucher einen Anreiz bieten, in Projekte und Initiativen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu investieren, und für Investoren, in die Produktion erneuerbarer Energie einzusteigen, doch dies allein reicht nicht aus, um Lösungen für die Probleme Bulgariens zu finden. Es muss noch eine aktive und abgestimmte Politik sowohl für die Produktions- als auch die Endverbraucherseite festgelegt werden mit dem Ziel, die Förderung der Energieeffizienz, der Energieeinsparung und der Verwendung erneuerbarer Energieträger zu verbessern. Die Agentur für Energieeffizienz hat kein klares Mandat, ihr Management ist nach der jüngsten Änderung des institutionellen Rahmens noch immer nicht bestellt worden, und sie muss als Teil einer umfassenden Politik zur Förderung der Energieeffizienz gestärkt werden. Die Europäische Union hat wiederholt mit Nachdruck darauf hingewiesen, wie wichtig ein hohes Niveau der nuklearen Sicherheit in den Bewerberländern ist. Im Juni 2001 hat sich der Rat der Europäischen Union mit einem Bericht über die nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung befasst. Dieser Bericht enthält Empfehlungen an alle Berwerberländer, mit der Durchführung ihrer jeweiligen landeseigenen Programme zur Verbesserung der Sicherheit fortzusetzen, einschließlich derjenigen, die die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle und die Sicherheit ihrer Forschungsreaktoren betreffen. Im ersten Halbjahr 2002 hat eine besondere Peer-Review zur nuklearen Sicherheit die Fortschritte der Bewerberländer bei der Umsetzung aller Empfehlungen bewertet. Die Bewertung unter der Aufsicht des Rates führte zu einem im Juni 2002 veröffentlichten Statusbericht, in dem es abschließend heißt, dass Bulgarien alle Empfehlungen des Berichts über die nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung vom Juni 2001 angenommen hat. Den meisten Empfehlungen wurde in angemessener Weise entsprochen. Drei Empfehlungen sollte Bulgarien weiter beachten: es sollte den rechtlichen Status der Berichte über die Sicherheitsanalyse klären, baldmöglichst das neue Gesetz über die sichere Verwendung der Kernenergie, das im Juli in Kraft getreten ist, umsetzen, und der Finanzierung des Programms zur Lagerung radioaktiver Abfälle besondere Aufmerksamkeit schenken. Im Statusbericht wird empfohlen, die Entwicklung im Hinblick auf fünf Empfehlungen weiter zu beobachten, die Folgendes betreffen: die Ausstattung der Regulierungsbehörde mit angemessenen personellen und finanziellen Ressourcen, den rechtzeitigen Abschluss der anlagenspezifischen Programme zur Verbesserung der Sicherheit, der Sicherheitsanalyseberichte und der Notfallverfahren sowie die Umsetzung des Sanierungsprogramms für den Bruch von Hochdruckrohren in den Blöcken 5 und 6 des Kernkraftwerks Koslodui. Darüber hinaus wird im Statusbericht erneut bekräftigt, wie wichtig die Verpflichtung Bulgariens ist, die Blöcke 1 bis 4 des Kernkraftwerks Koslodui zum frühest möglichen Zeitpunkt endgültig abzuschalten. Die Blöcke 1 bis 4 des Kernkraftwerks Koslodui sind Gegenstand von Verpflichtungen zur baldigen Abschaltung. Aufgrund ihrer ursprünglichen Konstruktion, nicht zuletzt wegen der fehlenden Sicherheitshülle, weichen sie in vielen Punkten von den Sicherheitsanforderungen ab. 1999 hat sich Bulgarien in einer mit der Kommission unterzeichneten Vereinbarung dazu verpflichtet, die Blöcke 1 und 2 definitiv vor dem Jahr 2003 abzuschalten und anlässlich der Aktualisierung der Energiestrategie, die 2002 zum Abschluss gebracht werden wird, die Termine für die endgültige Abschaltung der Blöcke 3 und 4 zu beschließen, die vor den ursprünglich geplanten Terminen (2008 und 2010) erfolgen soll. Die Europäische Union geht davon aus, dass die Blöcke 3 und 4 spätestens 2006 abgeschaltet werden. Diese Abschaltungsverpflichtungen müssen eingehalten werden. Eine wichtige Entwicklung im Rahmen der Fortschritte Bulgariens bei der Verbesserung der rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen im Bereich der Kernenergie und nuklearen Sicherheit war der Erlass des neuen Gesetzes über die sichere Verwendung der Kernenergie. Durch dieses Gesetz sollten der Status und die Unabhängigkeit der bulgarischen Regulierungsbehörde für nukleare Sicherheit, die über ein eigenes Budget im Rahmen des Budgets des Ministerrates verfügt, verbessert werden. Auf die rechtzeitige Umsetzung des neuen Aktionsplans zur Verbesserung der Unabhängigkeit und der technischen Sachkompetenz muss geachtet werden. Neben der jährlichen Mittelzuweisung aus dem Staatsbudget erhält sie Mittel aus der Genehmigung von Aktivitäten im Bereich der nuklearen Energie. Das Dekret für die Personalaufstockung muss im Haushaltsgesetz bestätigt werden. Längerfristige Lösungen für abgebrannte Brennstoffe und radioaktive Abfälle sollten ebenfalls gesucht werden. Im neuen Gesetz ist die Schaffung eines staatlichen Unternehmens festgelegt, das sich ausschließlich mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle befassen soll. Darüber hinaus muss Bulgarien die vollständige Einhaltung der Auflagen und Verfahren von Euratom gewährleisten. In diesem Zusammenhang muss den Vorbereitungen für die Durchführung der Euratom-,,Safeguards``-Überwachung die nötige Aufmerksamkeit gewidmet werden, vor allem in Bezug auf die Meldepflicht von Kernmaterialströmen und die Kernmaterialbestandsverzeichnisse der Personen und Unternehmen, die kerntechnische Anlagen betreiben oder Kernmaterial lagern. Es ist anzumerken, dass Bulgarien mit der IAEA ein umfassendes ,,Safeguard``-Überwachungsabkommen geschlossen hat. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass Bulgarien seine Anstrengungen im Energiesektor zur Vorbereitung auf die Integration verstärken muss, insbesondere in folgenden Bereichen: Umwandlung der Monopole; Netzzugang; Energiepreise; Notfallplanung (einschließlich des Aufbaus von Ölpflichtvorräten); Umstrukturierung und staatliche Maßnahmen im Bereich der festen Brennstoffe und Entwicklung der Energieeffizienz. Bulgarien musste zur Erfüllung des Euratom-Vertrags bestimmte internationale Regelungen im Kernenergiebereich umsetzen und bestimmte Rechtsvorschriften anpassen. Ferner hat Bulgarien festgestellt, dass die nukleare Sicherheit eine anhaltende besondere Aufmerksamkeit und die zügige Umsetzung vereinbarter realistischer Programme, die erforderlichenfalls Abschaltungen beinhalten, erfordert. Ferner müssen langfristige Lösungen für die nuklearen Abfälle gefunden werden. Seit der Stellungnahme hat Bulgarien nur begrenzte Fortschritte gemacht, da bis zum Jahr 2001 in dem Sektor keine Umstrukturierung vorgenommen und die Politik nicht gestrafft wurde. Seither hat Bulgarien schnellere Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung des Besitzstandes gemacht und ein gewisses Maß an Rechtsangleichung erreicht, vor allem im Bereich des Energiebinnenmarktes, was auf die Annahme der Rechtsgrundlage für die Marktöffnung und die laufende Umstrukturierung der Branche, einschließlich der Privatisierung der Verteilungsunternehmen, zurückzuführen ist. Die Umstrukturierung des Sektors der festen Brennstoffe schreitet voran. Die nukleare Sicherheit wurde, was die Betriebssicherheit kerntechnischer Anlagen und den Rechtsrahmen betrifft, verbessert, und Bulgarien hat sich dazu verpflichtet, bestimmte Anlagen zu vereinbarten Terminen abzuschalten. Die Regulierungsbehörde wird gestärkt. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgesetzt. Bulgarien sollte nun seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, als ersten Schritt zu einer umfassenden und rechtzeitigen Umsetzung der Rechtsvorschriften, vor allem mit Blick auf den Energiebinnenmarkt, seine allgemeine Energiepolitik weiter umzusetzen und genauer auszuarbeiten. Bulgarien sollte klare Zeitpläne für die Umstrukturierung des Energiesektors, einschließlich der Abfederung der damit verbundenen sozialen Auswirkungen, festlegen und die Abschaltung und Stilllegung bestimmter Blöcke des KKW in Koslodui vorbereiten. Erforderlich sind konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Stärkung der Verwaltungskapazitäten der neu eingerichteten Stellen, insbesondere des Energieregulierers, der für die Ölbevorratung verantwortlichen Stelle und der Behörde für nukleare Sicherheit. Darüber hinaus muss Bulgarien Vorkehrungen treffen, um schrittweise die nach dem Besitzstand erforderlichen Ölvorräte aufzubauen. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
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