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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Bulgariens

Kapitel 15: Industriepolitik

[*]

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien weitere Fortschritte bei der Entwicklung seiner Industriepolitik gemacht und sich besonders um die Förderung von Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit in einer marktorientierten Wirtschaft bemüht.

Hinsichtlich der industriepolitischen Strategie legte die Regierung im März 2002 ein Strategiepapier mit dem Titel ,,Industrie 2002``. vor. Dieses konzentriert sich auf makroökonomische Trends und unterstreicht die Verpflichtung der Regierung auf eine Umstrukturierung und weitere Liberalisierung der Wirtschaft durch Privatisierung und legt den Schwerpunkt auf Faktoren, die zur allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der Wirtschaft beitragen. Neben verschiedenen horizontalen Grundsätzen der Industriepolitik, die für alle Sektoren gelten, nennt das Wirtschaftsministerium auch Industriezweige, die als besonders vielversprechend angesehen werden, da sie einen großen Wertzuwachs für die bulgarische Industrieproduktion erbringen dürften. Hier werden genannt Informationstechnologien, Tourismus, Energie, Textil und Bekleidung, sonstige verarbeitende Industrie und Lebensmittelindustrie.

Seit dem letzten Jahr hat sich die Regierung wiederum hauptsächlich auf die Investitionsförderung konzentriert, insbesondere durch Steuersenkungen. Hinsichtlich der Vereinfachung der rechtlichen und administrativen Verfahren im Steuerwesen wurden keine wesentlichen Fortschritte erzielt.

2001 betrug das reale Wachstum der Anlageinvestitionen 19.9%, der Anteil der Bruttoanlageinvestitionen am BIP erreichte 17.8%. Im Jahr 2002 erlebte Bulgarien weniger ausländische Investitionen als erwartet, diese beliefen sich auf lediglich etwa 230 Millionen für die erste Jahreshälfte. Neben der globalen makroökonomischen Situation ist dies zum Teil auf niedrigere Einnahmen aus Privatisierungsgeschäften zurückzuführen, die ­ nach der Einführung neuer Verfahren aufgrund der Verabschiedung eines neues Gesetzes über die Privatisierung und die Kontrolle nach der Privatisierung im April 2002 ­ erst im Sommer 2002 wieder zunahmen.

Im Bereich Privatisierung und Umstrukturierung ist zu vermelden, dass der Privatisierungsprozess für die großen Industrieunternehmen in den wichtigsten Sektoren nahezu abgeschlossen ist. Hinsichtlich der Kontrolle privatisierter Betriebe (etwa Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen seitens der neuen Eigentümer) und der Lebensfähigkeit einiger von der Geschäftsleitung übernommenen Unternehmen bleiben noch Probleme.

Die Umstrukturierung der Stahlindustrie ist weiterhin unvollständig. Die Behörden haben eine Verlängerung der Schonfrist gemäß dem Protokoll Nr. 2 zum Europaabkommen beantragt. Für eine positive Entscheidung über eine solche Verlängerung muss ein globaler Umstrukturierungsplan vorgelegt und positiv bewertet werden. Die Behörden betonen, dass die Stahlindustrie keine staatlichen Beihilfen mehr erhält, und verzeichnen Fortschritte bei der Durchsetzung der einschlägigen Bestimmungen über staatliche Beihilfen, insbesondere zur Abschreibung von Schulden und Zahlungsrückständen an öffentliche Versorgungsunternehmen (siehe auch Kapitel 6 ­ Wettbewerb).

Die Schlieszung nicht lebensfähiger staatseigener Unternehmen schreitet voran.

Zu den Verwaltungsstrukturen ist zu sagen, dass Fortschritte bei der Straffung von Verwaltungsverfahren und bei der Höherqualifizierung der Mitarbeiter der Auslandsinvestitionsagentur erzielt wurden, auch wenn die Beteiligung der Agentur am politischen Entscheidungsprozess begrenzt bleibt.

Gesamtbewertung

Bulgarien sollte seine Bemühungen um eine Einbeziehung der Unternehmen und des Finanzsektors in den politischen Entscheidungsprozess fortsetzen. Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit mit dem Ziel der Integration des bulgarischen Unternehmenssektors in den Binnenmarkt stellt weiterhin eine der größten Herausforderungen für das Land dar. Es wurde zwar ein Rat für Wirtschaftswachstum geschaffen, in dem die Wirtschaft nur selektiv vertreten ist; darüber hinaus sollten die Bemühungen zur Schaffung einer funktionierenden Struktur zur weiteren Einbeziehung der Unternehmen in den politischen Entscheidungsprozess verstärkt werden.

In den letzten Jahren haben die Investitionen im verarbeitenden Gewerbe zugenommen und zeigen eine stärkere Diversifizierung.

Es ist unsicher, ob die bisherigen Schritte zur Umstrukturierung der Stahlindustrie ausreichen, um deren mittelfristige Lebensfähigkeit sicherzustellen. Zahlungsrückstände bestimmter Unternehmen an öffentliche Versorgungsunternehmen und staatliche Stellen sollten Gegenstand verstärkter Kontrollen im Bereich staatlicher Beihilfen sein. Die Umstrukturierung der Stahlindustrie bleibt eine Herausforderung, der sich Bulgarien stellen muss, um die Verpflichtungen aus dem Europaabkommen in Bezug auf staatliche Beihilfen in diesem Sektor zu erfüllen.

Die zentrale Stelle für die Festlegung und Koordinierung der Industriepolitik ist das Wirtschaftsministerium. Das Ministerium bemüht sich generell, in den Sektoren, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, einen aktiven industriepolitischen Ansatz zu erarbeiten. Es muss die Zusammenarbeit mit den anderen öffentlichen Einrichtungen in diesem Bereich fortsetzen und verbessern, so mit der Agentur für kleine und mittlere Unternehmen, der Privatisierungsagentur, der Agentur für Auslandsinvestitionen, der bulgarischen Handelsförderungsagentur und der bulgarischen Exportversicherungsagentur, außerdem auch mit Nichtregierungsorganisationen wie Handelskammern, berufsständischen Kammern, Gewerkschaften und Unternehmensverbänden. Auch wenn die notwendigen Verwaltungsstellen errichtet wurden, ist die Struktur der Verwaltung in diesem Bereich immer noch zu stark aufgesplittert. Das Wirtschaftsministerium sollte seine Koordinierungsrolle stärken und Durchführungsaufgaben an die jeweiligen Agenturen delegieren.

Die Entstehung von Unternehmensverbänden und Dachverbänden muss in Bulgarien weiter gefördert und gestrafft werden. In den letzten Jahren sind in Bulgarien neue Wirtschaftsverbände entstanden, die bestehenden haben ihre Tätigkeit verstärkt und der Dialog mit der Regierung hat sich erheblich verbessert. Der dreiseitige Dialog mit Vertretern von Unternehmensverbänden und Gewerkschaften ist nunmehr institutionalisiert. Diese Bemühungen sind auf jeden Fall zu fördern, sollten aber auch auf Unternehmensebene Niederschlag finden.

Ein wichtiges Element der Industriepolitik ist die Kontrolle staatlicher Beihilfen und die Vereinbarkeit der Förderregelungen mit den EG-Vorschriften (siehe auch Kapitel 6 ­ Wettbewerbspolitik).

Schlussfolgerung

In ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Integration in den europäischen Markt der bulgarischen Industrie mittelfristig erhebliche Probleme bereiten würde. In vielen Sektoren bestünde zudem ein erheblicher Umstrukturierungs- und Privatisierungsbedarf. Ein wesentliches potenzielles Hindernis für Umstrukturierung und Diversifizierung war der Mangel an Investitionskapital aufgrund der geringen Auslandsinvestitionen und der ernsten Schuldensituation, wodurch die Möglichkeiten der Banken zur Bereitstellung von Kapital begrenzt waren.

Seit der Stellungnahme hat Bulgarien in den meisten Bereichen Fortschritte gemacht, und die bulgarische Industriepolitik entspricht generell den Grundsätzen der Industriepolitik der EG ­ Marktorientiertheit, Stabilität und Vorhersehbarkeit.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat in diesem Bereich keine Übergangsregelungen beantragt. Generell erfüllt Bulgarien die in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen in diesem Bereich.

Bulgarien sollte seine Bemühungen verstärkt darauf konzentrieren, die Privatisierung und Umstrukturierung einiger noch verbleibender Sektoren wie etwa Stahl zu beschleunigen, ausländisches Kapital ins Land zu holen, seine derzeit stark fragmentierten Verwaltungsstrukturen weiter zu koordinieren und das Unternehmensumfeld sowie die Wettbewerbsfähigkeit im Unternehmenssektor weiter zu verbessern, um so die vollständige Integration in den Binnenmarkt zu erreichen. Große Anstrengungen sind erforderlich, damit die Umstrukturierung so realisiert wird, dass sie dem Besitzstand in Bezug auf Wettbewerb und staatliche Beihilfen entspricht und zur Entstehung wettbewerbsfähiger Unternehmen beiträgt.

© Europäische Kommission -- 2003-03-29

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