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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensKapitel 16: Kleine und mittlere UnternehmenFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien weitere Fortschritte bei der Umsetzung seiner KMU-Politik und beim Aufbau eines Systems der staatlichen Unternehmensförderung gemacht. Die Bemühungen um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen wurden fortgesetzt. Was die KMU-Politik anbetrifft, legte die Regierung in März 2002 eine neue nationale Strategie zur KMU-Förderung für den Zeitraum 2002-2006 fest. Beabsichtigt ist eine Verbesserung des Unternehmensklimas. Im April 2002 hat Bulgarien die Europäische Charta für Kleinunternehmen als Grundlage für Maßnahmen zu Unterstützung und Entwicklung solcher Unternehmen gebilligt. Die vom Europäischen Rat im Juni 2000 verabschiedete Europäische Charta ist das maßgebliche Dokument auf dem Gebiet der Unternehmenspolitik innerhalb der auf der Lissabonner Tagung des Europäischen Rates festgelegten sozioökonomischen Strategie. Im Mai 2002 setzte der Prozess der Berichterstattung über die Umsetzung der Europäischen Charta in Bulgarien ein. Die Rahmenbedingungen für Unternehmen haben sich in Bulgarien weiter verbessert. Das Konzept einer ,,einzigen Kontaktstelle für Informationen`` ist weiter entwickelt worden; entsprechende Pilotprojekte sind angelaufen. Auf staatlicher Ebene werden weiterhin koordinierte Anstrengungen unternommen, um die für KMU erforderlichen Genehmigungen zu überprüfen und anschließend die Anzahl dieser Genehmigungen zu verringern. Im Juni 2002 billigte der Ministerrat Anregungen der interinstitutionellen Task Force, die 360 Genehmigungs- und Eintragungssysteme untersucht hatte, 74 Systeme abzuschaffen und weitere 120 zu vereinfachen. Der Dialog zwischen öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft hat sich seit dem letzten Regelmäßigen Bericht intensiviert, ist jedoch nach wie vor eingeschränkt. Ein wichtiges Hindernis für die Entwicklung von KMU ist nach wie vor der Zugang zu Finanzierungsmitteln. Allerdings sind im Zuge der weiteren Konsolidierung der makroökonomischen Rahmenbedingungen Anzeichen für eine Besserung festzustellen, dies auch dank eines verschärften Wettbewerbs einer wachsenden Zahl von Handelsbanken, die im Bereich des KMU-Finanzierungsgeschäfts tätig geworden sind. Ein Teil der Fortschritte ist auch auf staatliche Unterstützung für KMU zurückzuführen, einschließlich von staatlichen Bürgschaften für Bankdarlehen; allerdings befinden sich derartige Unternehmungen noch in der Anfangsphase und die Zahl der Empfänger ist bisher beschränkt. Außerdem ist eine Reihe von in Bulgarien tätigen Banken anscheinend immer noch nicht gewillt, wegen noch verbleibender Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Bürgschaften Kreditlinien auszuweiten. Zuständig für die Entwicklung und Umsetzung der KMU-Politik sind das Wirtschaftsministerium und die KMU-Agentur. Anfang 2002 schlossen sich das Bulgarische Exportförderungszentrum und das Handelsforschungsinstitut zur Bulgarischen Handelsförderungsagentur zusammen. Die in Bulgarien geltende KMU-Definition, die der Empfehlung der Europäischen Kommission noch nicht vollständig entspricht, wurde auch im letzten Jahr nicht angepasst. Gesamtbewertung Zwar entspricht Bulgariens KMU-Politik im Großen und Ganzen den Grundsätzen und Zielsetzungen der EU-Unternehmenspolitik, ihre wirksame Umsetzung ist jedoch durch mangelnde Ressourcen und fehlende Koordinierung sowie unklare Perspektiven bei der institutionellen Organisation für KMU eingeschränkt worden. Die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Bulgarien sind immer noch verbesserungsbedürftig. Um Investoren anzuziehen, ist ein dichtes Netz von lebensfähigen KMU unerlässlich. Besondere Aufmerksamkeit sollte man der tatsächlichen Anwendung von Durchführungsvorschriften für Unternehmensgründungen und -aktivitäten widmen, insbesondere Bereichen wie der Besteuerung (z.B. Gebieten, in denen erhöhte Patentgebühren eine besonders negative Auswirkung auf KMU haben). Die Durchsetzung von Rechtsvorschriften muss dadurch verschärft werden, dass man die Effizienz des Verwaltungs- und Gerichtssystems verbessert, und man muss Anreize für Unternehmen der Schattenwirtschaft schaffen, sich an die Rechtsvorschriften anzupassen. Die wichtigsten Probleme hinsichtlich der Rahmenbedingungen für Unternehmen wurden durch einen effizienten Dialog zwischen den politischen Entscheidungsträgern und der Wirtschaft ermittelt und sollten jetzt angegangen werden. Es bedarf jedoch noch weiterer Anstrengungen, um die Information der Unternehmen zu verbessern, vor allem die Information über die Änderungen, die die Regierung im Bereich des Unternehmens- und Steuerrechts vornimmt. Außerdem kommt es darauf an, einen Mechanismus zu schaffen, mit dem die Hindernisse bewertet werden können, die immer noch Mikro-Unternehmen und kleinen Unternehmen entgegenstehen. In diesem Bereich muss auch die KMU-Agentur weiter verstärkt werden. Die für die Formulierung und Koordinierung der Unternehmens- und KMU-Politik zuständige zentrale Stelle ist das Wirtschaftsministerium. Zwar sind die Grundstrukturen auf nationaler und lokaler Ebene eingerichtet worden (zum Beispiel Handelskammern, Fachkammern, Branchenverbände und regionale Entwicklungsagenturen), die Verwaltungsstruktur für diesen Sektor ist jedoch weiterhin zersplittert und wird nicht in angemessener Weise koordiniert; daher wirken sich ihre Aktivitäten häufig nur begrenzt auf die Wirtschaft aus. Die Zukunft der staatlichen Stellen, die die Entwicklung von KMU unterstützen wollen, wie z. B. die KMU-Agentur, muss sichergestellt und ihre Funktionsweise beträchtlich verbessert werden, damit der bulgarische KMU-Sektor auf die Integration in die Europäische Union vorbereitet wird. Durch eine verbesserte Kooperation und Koordinierung werden diese Strukturen in die Lage versetzt, Unternehmen wirksamer zu unterstützen. Das Fehlen gut organisierter Wirtschaftsverbände, die die Interessen der kleineren Unternehmen vertreten, stellt nach wie vor ein Problem dar. Das Wirtschaftsministerium und die KMU-Agentur sollten beim Aufbau der Kapazitäten von Unternehmensvereinigungen aktiver werden und dafür sorgen, dass diese in allen ihre Mitglieder betreffenden Grundsatzfragen auf transparente Weise konsultiert werden. Einer Umsetzung der Ergebnisse sektoraler Analysen in kohärente KMU-Strategien würde auch eine systematische Befragung von öffentlichen und nichtstaatlichen Strukturen zugute kommen, die KMU-Interessen vertreten. Einige weitere Anpassungen an die KMU-Definition sind unumgänglich. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass die KMU-Grundstrukturen in Bulgarien vorhanden seien, dass es aber noch mehrere Jahre dauern würde, die Hindernisse zu überwinden, die dem Wachstum des privaten Sektors in Bulgarien entgegenstehen; dafür sind entschlossene Bemühungen erforderlich, um das makroökonomische Umfeld zu stabilisieren sowie Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, um es KMU-freundlicher zu gestalten, um die unterstützende Infrastruktur zu verstärken, das steuerliche Umfeld zu verbessern und den Zugang von KMU zu Finanzmitteln auszubauen. Seit dieser Stellungnahme hat Bulgarien gute Fortschritte gemacht, was die Stabilisierung des wirtschaftlichen Umfelds, die Verringerung und Stabilisierung der Besteuerung, die Herstellung einer größeren Rechtssicherheit, die Formulierung der KMU-Politik und die Verbesserung der Bedingungen für die Unternehmenstätigkeit betrifft. Bulgariens KMU-Politik steht im großen und ganzen im Einklang mit dem auf EU-Ebene propagierten Ansatz. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat in diesem Bereich keine Übergangsregelung beantragt. Bulgarien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Bulgarien sollte weitere Bemühungen darauf konzentrieren, die verbleibenden Unklarheiten zu beseitigen; insbesondere gilt dies für die Bereiche Gesetzgebung und Besteuerung, für die Verstärkung der Mechanismen zur Förderung des Unternehmertums, um diese voll aktionsfähig zu machen, und für die Gewährleistung einer angemessenen Koordinierung der betreffenden Stellen, auch auf lokaler Ebene, bei der Um- und Durchsetzung von Rechtsvorschriften. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
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