![]() |
|
|||||||||||||
|
|
Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensKapitel 17: Wissenschaft und ForschungFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit der Veröffentlichung des letzten Regelmäßigen Berichts wurden nur geringe Fortschritte erzielt. 2001 wurde ein nationales Rahmenprogramm zur Förderung von Wissenschaft und Forschung verabschiedet. Darin wird u. A. ein jährliches Wachstum des BAFE/BIP (Bruttoaufwendungen für FuE im Verhältnis zu BIP) von 0,15% angestrebt. Durch die im April 2002 verabschiedeten Änderungen des Gesetzes für das öffentliche Beschaffungswesen sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen nun bei öffentlichen Ausschreibungen gleichberechtigt mit Unternehmen. Ferner wurde eine Strategie für KMU (2002-2006) beschlossen, mit der die Beteiligung von KMU an wissenschaftsbezogenen Aktivitäten gefördert werden soll. Bulgarien war auch im Berichtszeitraum mit dem Fünften EG-Rahmenprogramm und dem Euratom-Rahmenprogramm assoziiert. Es hat Interesse an einer Assoziierung mit dem Sechsten Rahmenprogramm (2002-2006) geäußert. Im Hinblick darauf beschloss die Regierung fünf wissenschaftliche Programme (Genomik, Informationsgesellschaft, Nanotechnologien und neue Materialien, ,,Bulgarien als Teil Europas``, Weltraumforschung), die vom nationalen Rat für wissenschaftliche Forschung koordiniert werden. Gesamtbewertung Es ist weiterhin ein solider Rahmen für die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit gegeben (u. A. nationale Kontaktstellen). Da es keinen effektiven politischen Entscheidungsträger für diesen Sektor gibt, fehlt eine Gesamtstrategie für Forschung und technologische Entwicklung. Wichtige Gesetzgebungsmaßnahmen, wie das Gesetz zur Forschungsförderung oder Vorschriften für Technologieparks, werden seit langem immer wieder verschoben. Die Bruttoinlandsausgaben für FuE sind gering und müssen aufgestockt werden. Die Entscheidung, eine jährliche Zunahme der Bruttoinlandsausgaben für Forschung und technologische Entwicklung von 0,15% anzustreben, ist ein Schritt in die richtige Richtung, sofern sie umgesetzt wird. Der Bereich Wissenschaft ist im Regierungsprogramm vom September 2001 als vorrangig ausgewiesen, die genannten konkreten Ziele und Maßnahmen wurden jedoch noch kaum in Angriff genommen. Dazu gehört auch ein besseres Zusammenwirken von Wissenschaft, Bildung und Wirtschaft. Die Ausgaben der Unternehmen für Forschung und Entwicklung müssen weiter zunehmen. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass größere Anstrengungen erforderlich seien, wenn die bulgarische Forschung und technologische Entwicklung leistungsfähig und auf europäischer Ebene wettbewerbsfähig werden soll. Es seien jedoch im Hinblick auf den Beitritt in diesem Bereich wohl keine größeren Probleme zu erwarten. Inzwischen ist Bulgarien mit dem EG-Rahmenprogramm und dem Euratom-Rahmenprogramm assoziiert. Die erforderlichen finanziellen und institutionellen Voraussetzungen hierfür wurden geschaffen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat keine Übergangsregelung beantragt. Es erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Bulgarien sollte sich nun darauf konzentrieren, die forschungsbezogenen Verwaltungskapazitäten und Infrastrukturen weiter auszubauen, u. A. im Hinblick auf eine erfolgreiche Assoziierung mit den Rahmenprogrammen. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
| Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | |
||