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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensKapitel 18: Allgemeine und berufliche BildungFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtAuf diesem Gebiet wurden nach der Annahme des letzten Regelmäßigen Berichts weitere Fortschritte erzielt. Bulgarien beteiligte sich weiterhin an der zweiten Generation der Gemeinschaftsprogramme Leonardo da Vinci und Sokrates (siehe Abschnitt A.b - Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Bulgarien). Im Oktober 2001 nahm Bulgarien erstmals an dem neuen Programm Jugend teil. Seit Dezember 2001 sind die Nationalen Agenturen für Sokrates und für Leonardo da Vinci dem Zentrum zur Entwicklung der Humanressourcen angegliedert. Im Zusammenhang mit der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern sind keine besonderen Entwicklungen zu vermerken. Bei der Reform seines Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung machte Bulgarien wenig Fortschritte. Im Januar 2002 trat ein Gesetz zur Beschäftigungsförderung in Kraft (siehe auch Kapitel 13 Beschäftigung und Soziales). Dieses Gesetz bietet Arbeitgebern Anreize zur Einstellung und Schulung von Arbeitslosen und sieht eine finanzielle Unterstützung für Arbeitslose vor, die an berufsbildenden Maßnahmen teilnehmen. Zudem regelt es die Zulassung von Bildungsträgern, für die künftig nicht mehr das Arbeitsministerium, sondern die nationale Agentur für Berufsbildung zuständig ist. Ferner wurden neue Durchführungsvorschriften betreffend die Einschulung und die Verfahren zur Genehmigung und Verbreitung von Unterrichtsmaterialien verabschiedet. Für das Gesetz über öffentliche Bildung vom Januar 2002 wurden Durchführungsvorschriften erlassen. Sie zielen unter anderem auf die Bewältigung der Mängel bei der Koordinierung und Überwachung sowie des Problems mangelnder Ressourcen für das Sekundarschulsystem ab. Im Bereich der Berufsbildung wurde für alle Arten von Berufsschulen ein fünftes Jahr eingeführt, und es wurden Programme für die neunten, zehnten und elften Klassen aufgestellt, um die Vereinbarkeit mit den neuen Lehrplänen für die Berufsbildung zu gewährleisten. Die nationale Agentur für Berufsbildung erzielte ferner Fortschritte durch die Zulassung von 14 Berufsbildungszentren und erarbeitete allgemeine staatliche Empfehlungen für eine Reihe von Berufen. Das Ministerium für Bildung und Wissenschaft wirkte bei den Konsultationen zu dem Memorandum über Lebenslanges Lernen der Europäischen Kommission mit. Allgemeine Bewertung Die Beteiligung Bulgariens an Gemeinschaftsprogrammen ist im Wesentlichen zufriedenstellend, aber das Land sollte sich stärker um die Einhaltung der aus der Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen erwachsenden finanziellen Verpflichtungen bemühen, und die Verwaltung der Programme Sokrates und Leonardo da Vinci muss verbessert werden. Die operationellen Kapazitäten der drei nationalen Agenturen müssen angepasst werden. Die bulgarischen Rechtsvorschriften dürften den Vorgaben in der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern weitgehend entsprechen, aber es sind noch weitere Anstrengungen erforderlich, damit die wirksame Durchführung dieser Richtlinie gewährleistet ist. Die Mehrzahl der Empfehlungen im Vorjahresbericht zu dem System der allgemeinen und beruflichen Bildung sind weiterhin gültig. So muss beispielsweise das Berufsbildungssystem auf regionaler Ebene weiterentwickelt, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Schulen sichergestellt und in aktive Arbeitsmarktmaßnahmen investiert werden. Im Bereich Berufsbildung, einschließlich der Hochschulbildung, bestehen weiterhin Diskrepanzen in Bezug auf fachliche Kenntnisse, die in Angriff genommen werden müssen. Es werden zuverlässige Arbeitsmarktdaten auf nationaler und auf regionaler Ebene benötigt, um Analysen und Prognosen der Arbeitsmarkttrends zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang muss eine tiefgreifendere Einbeziehung der Sozialpartner in die Entwicklung von Ausbildungsstandards ausgehend vom Arbeitsmarktbedarf und von Lehrplänen auf nationaler, regionaler und schulspezifischer Ebene angeregt werden, damit die Berufsbildung dem Bedarf auf dem Arbeitsmarkt besser entspricht. Die Kapazitäten der Agentur für Berufsbildung, die unter anderem für die Akkreditierung und Zulassung im Bereich Berufsbildung zuständig ist, sind weiterhin begrenzt und müssen ausgebaut werden. Die berufliche Weiterbildung muss gestärkt werden. Ferner sind weitere Reformen der Lehrkraftausbildung erforderlich. Die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft und dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik muss vor allem im Bereich der Berufsberatung intensiviert werden. Des weiteren gilt es, das bestmögliche Sekundarschulnetz sicherzustellen, wobei die Zahl der Schulen und der Lehrkräfte an die demographischen Entwicklungen anzupassen ist. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass in diesen Bereichen im Hinblick auf den Beitritt keine größeren Probleme zu erwarten seien. Seit der Stellungnahme machte Bulgarien allgemein zufriedenstellende Fortschritte bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften und Strukturen an den Besitzstand. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien beantragte keine Übergangsregelungen in diesem Bereich. Bulgarien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Bulgarien sollte seine weiteren Bemühungen auf die Verbesserung des Finanzmanagements seiner Beteiligung an den Gemeinschaftsprogrammen, die bessere Koordinierung aller beteiligten Organe, die wirksame Durchführung der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern und auf eine umfassende Reform des Berufsbildungssystems konzentrieren, um dessen Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an den Bedarf des Arbeitsmarktes sicherzustellen. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
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