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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensKapitel 19: Telekommunikation und InformationstechnologienFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtBulgarien hat seit dem letzten Regelmäßigen Bericht sowohl bei der Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts als auch bei der Durchsetzung des Rechtsrahmens einige Fortschritte gemacht. Was die Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts angeht, so hat die zuständige Regulierungsbehörde im Hinblick auf die ab Januar 2003 geplante Liberalisierung Maßnahmen zum Ausbau ihrer Kapazitäten ergriffen. Im Mai 2002 genehmigte der Ministerrat ein überarbeitetes Strategiepapier für den Sektor. Darin wird die Abschaffung des derzeitigen Monopols im Bereich der Sprachtelefondienste und der Mietleitungen zum Januar 2003 bestätigt und das Konzept zur Entwicklung eines völlig liberalisierten Telekommunikationsmarkts dargelegt. Im Dezember 2001 wurden Änderungen des Telekommunikationsgesetzes angenommen, die auf eine Stärkung des Rechtsrahmens abzielen. Daraufhin wurde im Februar 2002 der staatliche Telekommunikationsausschuss abgelöst durch die neue Regulierungsbehörde für den Telekommunikationssektor, die so genannte Kommission zur Regulierung des Kommunikationssektors. Die Änderungen sollen außerdem die angemessene Qualifikation der Führungskräfte dieser Behörde gewährleisten. Der nationale (Funk-)Frequenzplan wurde von der Regierung im Mai 2002 genehmigt. Dies ermöglicht die umfassende Freigabe von Frequenzbändern für GSM, DECT und S-PCS. Was die Informationsgesellschaft angeht, so wurde im Februar 2002 die Regeln für die Struktur der Behörde für die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie festgelegt. Bulgarien beteiligte sich aktiv an eEurope+ und setzt sich für die Entwicklung von Diensten der Informationsgesellschaft ein. Im Bereich der Postdienste wurden im Dezember 2001 Änderungen des Postgesetzes verabschiedet, die im Februar 2002 in Kraft traten. Die Regulierungsfunktion in diesem Bereich ging vom Ministerium für Verkehr und Kommunikation über auf die Kommission zur Regulierung des Kommunikationssektors. Gesamtbewertung Die Änderungen des Telekommunikationsgesetzes vom Dezember 2001 haben zu einer wirksameren Trennung zwischen Eigentümer- und Betreiberfunktion geführt. Ein wichtiger Schritt nach vorn wurde in Bezug auf die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde getan. Im Juni 2002 waren bei der Kommission zur Regulierung des Kommunikationssektors 218 Personen beschäftigt (einschließlich die fünf Kommissionsmitglieder). 49 davon sind mit der Durchsetzung des Rechtsrahmens für den Telekommunikationssektor (ohne Frequenzverwaltung) befasst. Im Vergleich zu ihrer Vorgängerbehörde hat die neue Regulierungskommission verstärkte Streitbeilegungsbefugnisse, und die Liste der genehmigungspflichtigen Dienste wurde erweitert. Die Kapazität der Regulierungsbehörde muss jedoch noch ausgebaut werden, damit sie ihre Aufgaben wirksam erfüllen kann. Weitere Schritte sind nötig, um ihre finanzielle Unabhängigkeit zu verbessern. Wichtig wären auch eine Personalaufstockung und Schulungsmaßnahmen, damit die geltenden Rechtsvorschriften effektiv umgesetzt werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ab Januar 2003 Wettbewerb herrscht und dass der Besitzstand erhöhte Anforderungen stellt. Bei den Mobiltelefonen hat die Versorgungsdichte 16 % erreicht. Es gibt zwei GSM-Betreiber, aber es wurden noch keine UMTS-Lizenzen vergeben. Die Versorgungsdichte mit Festnetzanschlüssen liegt bei 37 % und ist statisch. Die Modernisierung des Netzes hat sich erheblich verzögert, und die Neuordnung der Tarife wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Zur landesweiten Überwachung des Frequenzspektrums werden Investitionen erforderlich sein. Bulgarien war noch nicht in der Lage, die wirtschaftlichen Auswirkungen einer vollständigen Umsetzung des gemeinschaftsrechtlichen Besitzstands zum Universaldienst zu bewerten, was die Voraussetzung ist, um erschwingliche Dienste zu gewährleisten, und in diesem Punkt steht noch eine Entscheidung aus. Der Rechtsrahmen für die Postdienste erscheint schwach, und die Dienstleistungen im Postsektor sind von begrenzter Qualität. Mit der Lizenzvergabe und der Registrierung wurde begonnen (eine Lizenz und 20 Registrierungen). Zusätzliche Durchführungsvorschriften müssen erlassen werden, um die volle Vereinbarkeit mit dem einschlägigen Besitzstand einschließlich Universaldienst und Dienstleistungsqualität zu erreichen. Bulgarien muss gewährleisten, dass bei der vollständigen Liberalisierung des Marktes im Jahre 2003, d. h. vor der vollen Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde, ein Universaldienst von angemessener Qualität angeboten wird. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Schluss, dass Bulgarien aufgrund der schleppenden Entwicklung seines Telekommunikationssektors und der Verzögerungen bei den ordnungspolitischen Reformen Schwierigkeiten haben dürfte, dem Beispiel der EU bei der Liberalisierung der Telekommunikation zu folgen. Sie fügte hinzu, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Betreibers des öffentlichen Netzes entscheidend davon abhängt, dass die ausländischen Investitionen erheblich zunehmen und eine gründliche interne Neuorganisation erfolgt, die insbesondere darauf abzielen muss, die ökonomische Flexibilität der Betreibergesellschaft zu verbessern. Seit der Stellungnahme hat Bulgarien bei der Übernahme des Besitzstands einige Fortschritte gemacht. 1998 wurde ein Telekommunikationsgesetz verabschiedet, und es wurde eine nationale Regulierungsbehörde geschaffen. Die Rechtsangleichung ist gut vorangekommen, aber Bulgarien muss noch die neuen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften umsetzen. Die institutionellen Strukturen sind weitgehend vorhanden, aber die Umsetzung der Rechtsvorschriften muss beschleunigt werden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien wurde für die Umsetzung der gemeinschaftlichen Anforderungen an die Nummernübertragbarkeit eine Übergangsregelung (bis 31. Dezember 2008) gewährt. Bulgarien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Bulgarien sollte seine künftigen Bemühungen darauf konzentrieren, den Besitzstand vollständig zu übernehmen und rechtzeitig vor der Marktöffnung im Januar 2003 wirksam umzusetzen. Von besonderer Bedeutung sind die Definition von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht, die Anwendung des Grundsatzes der Kostenorientierung, die Veröffentlichung des Standardzusammenschaltungsangebots und der entbündelte Zugang zum Teilnehmeranschluss. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
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