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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensKapitel 20: Kultur und audiovisuelle MedienFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem letzten Jahresbericht hat Bulgarien einige Fortschritte erzielt. Verschiedene Änderungen am Rundfunk- und Fernsehgesetz, mit deren Hilfe die Übernahme des Besitzstands im Bereich audiovisuelle Medien weiter vorangetrieben werden soll, traten im November 2001 in Kraft. Sie sollten die Regulierungsbehörde in diesem Bereich stärken und die Genehmigungsverfahren straffen. Dies führte im November 2001 zur Schaffung eines Rates für elektronische Medien, der den Nationalen Rundfunk- und Fernsehrat als Bulgariens Regulierungsbehörde ablöste. Wie sein Vorgänger ist auch der Rat für elektronische Medien eine unabhängige, spezialisierte Einrichtung, die die Aktivitäten der Rundfunk- und Fernsehanstalten durch Registrierung und Erteilung von Lizenzen reguliert und die Aufsichtsfunktionen ausübt, um zu gewährleisten, dass die Aktivitäten der Rundfunk- und Fernsehbetreiber den Gesetzen entsprechen. Im Frühjahr 2001 wurde der Personalbestand des Rats von 45 auf 61 Personen erhöht, außerdem erhielt er neue Räumlichkeiten. Sein Haushalt für 2002 wurde um ungefähr 13 % erhöht. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wurde der Direktor des bulgarischen nationalen Fernsehens im Dezember 2001 entlassen, weil er nicht die im neuen Gesetz vorgeschriebenen fünf Jahre Berufserfahrung vorweisen konnte. Die Änderungen am Rundfunk- und Fernsehgesetz wurden rückwirkend umgesetzt. Der entlassene Direktor reichte Klage gegen seine Entlassung ein und gewann. Eine Vereinbarung über die Beteiligung Bulgariens an den Gemeinschaftsprogrammen Media Plus und Media Fortbildung wurde im Juli 2002 unterzeichnet und galt rückwirkend ab Januar 2002. Im Bereich Kultur nahm der Assoziationsrat im Oktober 2001 einen Beschluss über die umfassende Beteiligung Bulgariens an dem Programm ,,Kultur 2000``. ab 2001 an. Gesamtbewertung Bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften wurden durch die Einführung eines einheitlichen Verfahrens zur Lizenzvergabe Fortschritte erzielt. Die Einführung eines neuen Registrierungssystems kann als Schritt in Richtung einer Deregulierung der Medienlandschaft betrachtet werden. Die 2001 beschlossenen Änderungen des Rundfunk- und Fernsehgesetzes regeln jedoch nicht die Finanzierung des Rates für elektronische Medien und der öffentlichen Sendeanstalten. Die Verwaltungskapazität des Rates für elektronische Medien muss im Bereich Überwachungs- und Sanktionierungsbefugnisse weiter gestärkt werden, vor allem bei der Überwachung regionaler und lokaler Sendeanstalten. Bulgarien ist dem Übereinkommen des Europarats über das grenzüberschreitende Fernsehen und dem dazugehörigen Protokoll beigetreten. Schlussfolgerung In ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Schluss, dass sofern die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen mit der gebotenen Dringlichkeit durchgeführt und durch die erforderlichen strukturellen Anpassungen der Industrie flankiert wurden, davon ausgegangen werden könne, dass Bulgarien mittelfristig zur Erfüllung der EG-Anforderungen im audiovisuellen Sektor in der Lage sein dürfte. Seit der Stellungnahme hat Bulgarien deutliche Fortschritte erzielt, vor allem im Jahre 2000 durch die Annahme eines Gesetzes zur Änderung des Rundfunk- und Fernsehgesetzes von 1998, mit dem die Rechtsvorschriften Bulgariens weitgehend an den Besitzstand angeglichen wurden. Die erforderlichen Verwaltungsstrukturen wurden bereits eingerichtet. Die Verhandlungen zu diesem Kapitel wurden vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat keinerlei Übergangsregelungen in diesem Bereich beantragt. Insgesamt erfüllt es die während der Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangenen Verpflichtungen. Bulgarien sollte sich bei seinen weiteren Bemühungen darauf konzentrieren, die Verwaltungskapazität der nationalen Regulierungsbehörde im Rundfunkbereich weiter zu stärken. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
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