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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Bulgariens

Kapitel 21: Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht erzielte Bulgarien bei seiner Vorbereitung auf die Durchführung der strukturpolitischen Maßnahmen einige Fortschritte:

Bei der territorialen Gliederung waren keine besonderen Entwicklungen zu verzeichnen.

Der Rechtsrahmen wurde im Mai 2002 durch einen Erlass des Ministerrats zur Annahme einer Strategie zur Vorbereitung auf die EU-Strukturfonds ergänzt, durch den das Finanzministerium als die die Vorbereitung und Umsetzung der Förderung durch die Struktur- und Kohäsionsfonds koordinierende Stelle benannt wurde.

Nach Annahme einer Strukturfonds-Strategie wurde geklärt, wie die institutionelle Struktur im Zusammenhang mit der Förderung durch die Struktur- und Kohäsionsfonds aussehen soll. Für die Koordinierung der Programmplanung für die Strukturfonds-Förderung wird das Finanzministerium verantwortlich sein. Außerdem wird es die Verwaltungsbehörde für das Gemeinschaftliche Förderkonzept und den Kohäsionsfonds. Mehrere operationelle Programme (OP) sind geplant, unter anderem ein (vom Ministerium für Regionale Entwicklung verwaltetes) Regionales OP, ein (vom Wirtschaftsministerium zu verwaltetes) OP zur Wettbewerbsfähigkeit der bulgarischen Industrie, ein (vom Arbeitsministerium verwaltetes) OP zur Entwicklung menschlicher Ressourcen und ein (vom Landwirtschaftsministerium verwaltetes) OP zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Als Zahlstelle für alle Strukturfonds und den Kohäsionsfonds wird das Finanzministerium (,,Direktion Nationalfonds``) fungieren.

Im März 2002 wurde in der Generaldirektion für Regionalpolitik des Ministeriums für Regionalentwicklung eine neue Abteilung für Programmplanung and Koordinierung eingerichtet. In dieser Abteilung wurden 25 Sachverständige für die 28 Bezirkseinheiten eingestellt. Sie werden unter anderem an der Planung und Durchführung von Projekten zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit und für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt mitwirken und sollen die Abstimmung zwischen dem Ministerium für Regionale Entwicklung und den Bezirksbehörden verbessern.

Was die Programmplanung angeht, wurde im Rahmen der Strategie klargestellt, dass die Agentur für Wirtschaftsanalyse und -prognosen im Finanzministerium für die Koordinierung und Aktualisierung des Nationalen Entwicklungsplans verantwortlich zeichnen wird. Gemäß Erlass des Ministeriums für Regionale Entwicklung von November 2001 wird der Nationale Plan für regionale Entwicklung integraler Bestandteil des Nationalen Entwicklungsplans. Außerdem kamen Rolle und Status der Ausschüsse für wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in den sechs Planungsregionen zur Sprache. Diese waren im Jahr 2000 gegründet worden und setzen sich aus Vertretern der lokalen Verwaltungen sowie der Wirtschafts- und Sozialpartnern zusammen. Davon abgesehen wurde für die Anwendung Partnerschaftsprinzips nur wenig getan.

In Sachen Begleitung und Bewertung sind keine Fortschritte zu verzeichnen.

In den Bereichen Finanzverwaltung und -kontrolle sowie Statistik gab es keine nennenswerten Neuentwicklungen.

Gesamtbewertung

Was die territoriale Gliederung angeht, so hat sich Bulgarien bereits mit der Kommission über seine vorläufige NUTS-Einstufung (sechs Raumplanungsregionen auf der Ebene NUTS II) geeinigt. Zur Schaffung des Rechtsrahmens, der zur Durchführung des Besitzstandes im Zusammenhang mit diesem Kapitel erforderlich ist, muss noch mehr getan werden.

Bulgarien hat mit der Planung der für die Durchführung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds nach dem Beitritt erforderlichen institutionellen Strukturen begonnen. Jetzt muss das Land den Regierungsbeschluss von Mai 2002 in die Tat umsetzen. Die einschlägigen Koordinierungs- und Verwaltungsverfahren müssen verfeinert werden. Zur Verbesserung der Verwaltungskapazitäten der Verwaltungs- und Zahlstellen ist noch viel zu tun. Die Abstimmung zwischen den Ministerien bleibt weiterhin begrenzt. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der an Vorbereitung und Vollzug der Förderung durch Strukturfonds und Kohäsionsfonds beteiligten sind klarer zu fassen.

Bis die Verwaltungskapazitäten das für die Durchführung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds erforderliche Niveau erreicht haben, bedarf es noch erheblicher Anstrengungen.

In Sachen Programmplanung ist die Fähigkeit, vorrangige nationale und regionale Entwicklungsziele zu planen und klar zu formulieren und geeignete Projekte zu entwerfen, nur gering ausgeprägt. Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen Ministerien sowie zwischen diesen und beteiligten Agenturen und anderen Akteuren bleiben begrenzt. Dies führte unter anderem dazu, dass die Verwaltung mancher Fonds, die Bulgarien bei der Vorbereitung auf die Förderung durch die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds helfen sollen, in der Vorbeitrittsphase ziemlich dürftig ausfiel. Bei der weiteren Ausgestaltung des Nationalen Entwicklungsplanes sind größere Fortschritte erforderlich, damit er als Grundlage für die Aufstellung eines den Anforderungen der Strukturfonds-Vorschriften entsprechenden Entwicklungsplans dienen kann. Außerdem muss die Qualität dieses Dokuments verbessert und so gestaltet werden, wie es die Bestimmungen im Rahmen des Strukturfonds-Besitzstandes verlangen. Dazu gehört, dass der Nationale Entwicklungsplan besser in die nationale Politik integriert wird und die einschlägigen Akteure, einschließlich der Wirtschafts- und Sozialpartner, konsultiert werden. Da eine regionale Partnerschaftsstruktur fehlt, kann von einer transparenten Einbeziehung der regionalen und lokalen Akteure, einschließlich der Wirtschafts- und Sozialpartner, noch keine Rede sein. Die bestehenden Ausschüsse für wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt müssen ausgebaut und weitere Schritte für eine breitere Anwendung des Partnerschaftsprinzips unternommen werden.

Die Arbeiten mit dem Ziel, die Erfüllung der Anforderungen an die Begleitung und Bewertung im Rahmen des Besitzstandes sicherzustellen, sind kaum vorangekommen.

Für die Finanzverwaltung und -kontrolle müssen passende Systeme, d.h. Dienststellen, Strukturen und spezifische Verfahren für Finanzkontrolle, Buchprüfung, Ausgabenbescheinigung und Behebung von Unregelmäßigkeiten eingeführt werden; insbesondere ist auf eine geeignete Aufgabentrennung zwischen den durchführenden Stellen zu achten. Das bulgarische Haushaltsrecht sieht weder eine mehrjährige Haushaltsprogrammplanung noch die Flexibilität vor, die für die Durchführung der Strukturfondsprogramme erforderlich sind.

In punkto Statistik sind, wie bereits im letzten Regelmäßigen Bericht bemerkt, weitere Anstrengungen vonnöten, damit die für die Planung der regionalen Maßnahmen, zumal für die Ex-ante-Bewertung erforderlichen Standards erreicht werden. Nach wie besteht ein Mangel an regionalen Statistiken.

Schlussfolgerung

In ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die bulgarischen Verwaltungskapazitäten zur Durchführung integrierter Programme für die Regionalentwicklung verbessert werden müssen. Vor allem müssten Verwaltungs- und Haushaltsverfahren ausgebaut werden. Außerdem seien weitere einschneidende Reformen, auch eine wirksame Abstimmung zwischen den Ministerien und der Bereitstellung geeigneter Mittel erforderlich, bevor Bulgarien die Gemeinschaftsvorschriften anwenden und die Mittel der EU-Strukturpolitik effizient verteilen könne.

Seitdem hat Bulgarien nur geringe Fortschritte gemacht und auf diesem Feld nur einen niedrigen Bereitschaftsgrad zur Übernahme des Besitzstandes erreicht. Allerdings hat die Tätigkeit in jüngster Zeit, zumal mit der Annahme der Strukturfonds-Strategie, an Intensität zugenommen.

Die Verhandlungen zu diesem Kapitel gehen weiter.

Bulgarien sollte sich bei seinen weiteren Bemühungen darauf konzentrieren, die in den federführenden Ministerien zur künftigen Durchführung der Strukturfondsförderung einschließlich angemessener Kontroll-, Begleitungs- und Bewertungsverfahren zur Verfügung stehenden Kapazitäten verstärken. Bulgarien muss einen den Vorschriften der Strukturfonds-Verordnungen genügenden stimmigen Entwicklungsplan ausarbeiten und ihn in den nationalen Haushalts- und Entscheidungsfindungsrahmen einbinden.

© Europäische Kommission -- 2003-03-29

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