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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensKapitel 22: UmweltschutzFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem letzten regelmäßigen Bericht hat Bulgarien weitere Fortschritte bei der Übernahme des umweltrechtlichen Besitzstands der Gemeinschaft und bei der Vorbereitung der Anwendung der Rechtsvorschriften erzielt. Die Anwendung sowie der erforderliche Ausbau der Verwaltungskapazitäten und die Kosten der Rechtsangleichung bereiten jedoch nach wie vor große Schwierigkeiten. Einbeziehung der Umweltbelange in andere Politikbereiche: U.a. in der Landwirtschaft und im Verkehr sind gewisse Fortschritte zu verzeichnen. Doch kommen im Allgemeinen Konzepte der nachhaltigen Entwicklung in anderen Bereichen von wirtschaftlichem Interesse nur begrenzt zur Anwendung. So wird beispielsweise in der neuen Energiestrategie (vgl. dazu auch Kapitel 14: Energie) zwar Wert auf Energieeffizienz gelegt, doch sind Umweltaspekte nur mit Einschränkung und nicht systematisch berücksichtigt. Horizontale Rechtsvorschriften: Im September 2002 wurde das Umweltschutzgesetz verabschiedet. Es bildet die erforderliche Rechtsgrundlage für weitere Fortschritte im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung, des Zugangs zu Umweltinformation und der integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVVU). Luftqualität: Weitere rechtliche Fortschritte wurden erzielt mit der zweiten Novelle des Luftreinhaltungsgesetzes vom November 2001, das erstmals ein nationales System zur Kontrolle der Kraftstoffqualität vorsieht. Abfallwirtschaft: Eine Altautoverordnung wurde verabschiedet. Wasserqualität: Fortschritte sind zu verzeichnen, doch konnte der vorgesehene Zeitplan nicht eingehalten werden. Es wurden Vorschriften zur teilweisen Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, für kommunales Abwasser, Trinkwasser, Badegewässer und die Qualität von Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung verabschiedet. Es wurden neue Behörden für die Bewirtschaftung von Wassereinzugsgebieten eingerichtet. Naturschutz: Im August 2002 wurde das Gesetz über die biologische Vielfalt zur Übernahme des Besitzstands für den Vogel- und den Habitatschutz verabschiedet. Die zentralen Verwaltungskapazitäten und diejenigen in den drei Nationalparks sind aufgrund personeller Unterbesetzung oder schlecht ausgebildeten Personals nach wie vor unzureichend. Jedoch sind gute Fortschritte bei Informationsmaßnahmen und bei der Einbeziehung und Beteiligung von anderen einschlägig befassten Stellen oder Interessengruppen auch auf lokaler Ebene zu verzeichnen. Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Industrietätigkeiten und Risikomanagement: Mit der Verabschiedung des Umweltschutzgesetzes wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen. Das Umweltamt hat inzwischen eine Abteilung für die IVVU eingerichtet. Bezüglich der Seveso-Richtlinie wurden keine Fortschritte erzielt. Genetisch veränderte Organismen: Die für Ende 2001 festgesetzte Frist für die Umsetzung der EG-Rechtsvorschriften wurde nicht eingehalten. Chemikalien: Mit der Verabschiedung von Rechtsvorschriften vom Juli 2002 zur Umsetzung der Bestimmungen für die Ein- und Ausfuhr bestimmter gefährlicher Stoffe und für die Einschätzung des Risikos neuer chemischer Stoffe für die Gesundheit und die Umwelt wurden weitere Fortschritte erzielt. Lärm: Zum Lärm von Haushaltgeräten und von im Freien betriebenen Geräten und Maschinen waren keine weiteren Maßnahmen zu verzeichnen. Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (vgl. dazu auch Kapitel 14 - Energie): Bulgarien hat mit der Verabschiedung der Verordnung über die zulässigen Höchstwerte für Radioaktivität in landwirtschaftlichen Erzeugnissen und der Verordnung über Grenzwerte für Radioaktivität in Lebensmitteln vom April 2002 gewisse legislative Fortschritte erzielt. Das Gesetz über die sichere Nutzung der Kernenergie wurde im Juni 2002 verabschiedet. Verwaltungskapazitäten: Die Personalausstattung der Behörden ist nach wie vor unzureichend. Im Juni 2002 hat der Ministerrat jedoch ein Dekret über die Neueinstellung von 519 Arbeitskräften ab Januar 2003 erlassen. Die neuen Stellen sind für die Zentralverwaltung (62 Stellen im Ministerium selbst und 47 im Umweltamt), die regionalen Aufsichtsbehörden (180) und die Direktionen für die Wassereinzugsgebiete bestimmt. Gesamtbewertung Bei der Rechtsangleichung ist Bulgarien im Allgemeinen gut vorangekommen. Die Anstrengungen sollten fortgesetzt werden, und für alle Bereiche sollten Rechtsvorschriften ausgearbeitet werden, insbesondere für die Bereiche Umweltverträglichkeitsprüfung, Abfallwirtschaft, Naturschutz, Bekämpfung der industriellen Verschmutzung und Risikomanagement, Chemikalien und genetisch veränderte Organismen und nukleare Sicherheit und Strahlenschutz. Nachdem inzwischen Rückstände bei der Verabschiedung des Umweltschutzgesetzes aufgeholt wurden und das Gesetz in Kraft ist, sollten den Umsetzungsvorschriften keine Hindernisse mehr im Wege stehen. Zur Vollendung der Rechtsangleichung und zur Umsetzung des Besitzstands werden derzeit die nötigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen. Eine vollständige Anwendung ist jedoch für Bulgarien noch mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und wird noch viel Zeit und Arbeit in Anspruch nehmen. Bulgarien sollte seine Ressourcen auf die Ausarbeitung genauer Umsetzungspläne für die einzelnen Richtlinien und von entsprechenden Finanzierungsstrategien unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und des Ausbaus der Institutionen und auf die Weiterentwicklung von Mechanismen zur Überwachung einer wirksamen Umsetzung konzentrieren. Genau verfolgt werden muss die Umsetzung des Besitzstandes in allen Bereichen, insbesondere in den Bereichen Abfallwirtschaft (Erstellung von Bewirtschaftungsplänen, Ausbau der Verwaltungskapazitäten besonders auf lokaler Ebene, Schaffung der erforderlichen Infrastruktur, einschließlich der Modernisierung von Abfalldeponien), Wasserqualität (Ausweisung empfindlicher Gebiete und Ermittlung von gefährdeten Gebieten, Ausarbeitung von Verzeichnissen und Programmen, Genehmigungen für die Ableitung von gefährlichen Stoffen), Verschmutzung durch Industrietätigkeiten und Risikomanagement (integrierte Genehmigungen, Ausbau der Verwaltungskapazität), Chemikalien und genetisch veränderte Organismen (Ausbau der Verwaltungskapazität) und Naturschutz (Management und Schutz von Lebensräumen und Arten, Ausbau der Verwaltungskapazität). Erforderlich ist dabei auch eine bessere Koordinierung mit anderen Ministerien, insbesondere bei Investitionen in die Infrastruktur und beim Naturschutz, wo zuverlässige und umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden müssen. Die meisten Feststellungen aus dem Vorjahresbericht zum Zustand der Umwelt im Land sind nach wie vor zutreffend. Die Industrie und die Bevölkerung sind sich größtenteils der Umweltprobleme nicht bewusst. Und das gibt angesichts der Rolle, die die Industrie in Umweltfragen spielen könnte und sollte, Anlass zur Sorge. In diesem Bereich sollten Anstrengungen unternommen werden, wobei der Schwerpunkt auf der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung liegen sollte. Der Grundsatz der Einbeziehung der Umweltbelange sowohl auf einzelstaatlicher Ebene als auch auf Ebene der Gemeinschaft muss im Auge behalten werden. Bulgarien muss weiterhin bei der Festlegung und Anwendung von Maßnahmen in sämtlichen Politikbereichen, darunter auch in der Energiewirtschaft, Umweltschutzanforderungen im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung berücksichtigen. In dieser Hinsicht ist die Koordinierung zwischen den Ministerien bei Umweltfragen nach wie vor völlig unzureichend. Handlungsbedarf besteht bei Bulgariens Verwaltungskapazitäten zur Umsetzung des Besitzstands. Besonders die regionalen Aufsichtsbehörden und Kommunalverwaltungen müssen weiter ausgebaut werden. Die personelle Ausstattung ist nach wie vor unzureichend, und der Kenntnisstand über die Umweltschutzbestimmungen der EG muss verbessert werden. Positiv zu bewerten ist die Entscheidung, das Personal des Ministeriums und anderer Behörden ab 2003 aufzustocken. Von Bedeutung ist, dass im Haushaltsgesetz von 2003 die Finanzmittel zu diesem Zweck vorgesehen sind. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen erforderlich sein, insbesondere zur Verbesserung der Qualifikation des vorhandenen und des neu eingestellten Personals. Erhebliche Investitionen müssen getätigt werden, um die Anwendung des umweltrechtlichen Besitzstandes sicherstellen zu können. Bulgarien sollte sich auf die Finanzplanung und auf die Erschließung und Freimachung von Finanzmitteln konzentrieren. Die vorhandenen Beschränkungen für die Verwendung des nationalen Umweltschutzfonds, der in diesem Jahr mit dem Staatshaushalt zusammengelegt wurde, sollten einer öffentlichen Kofinanzierung nicht im Wege stehen. Daneben sollte die Verwaltung von Unterstützungsfonds, einschließlich ISPA, weiter verbessert werden. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass die vollständige Umsetzung des umweltrechtlichen Besitzstandes mittel- bis langfristig zu erwarten sei, wenn eine umfassende, kostenwirksame und gezielte Umweltstrategie und angemessene Um- und Durchsetzungsstrukturen entwickelt würden. Die Kommission fügte hinzu, dass darüber hinaus eine Wende der konjunkturellen Lage zum Besseren und größere und systematischere Anstrengungen in Umweltfragen erforderlich wären. Sie wies jedoch darauf hin, dass die Befolgung zahlreicher Rechtsvorschriften, die umfangreiche Investitionen und einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordert (z. B. Aufbereitung von kommunalem Abwasser, Trinkwasser, Aspekte der Abfallbeseitigungs- und Luftverschmutzungsbestimmungen), nur auf sehr lange Sicht zu erwarten sei. Seit dieser Feststellung hat Bulgarien bei der Angleichung des Rechts an den Besitzstand in den meisten Umweltbereichen und bei der Vorbereitung der Anwendung der entsprechenden Maßnahmen stetig Fortschritte erzielt. Auch ist Bulgarien bei der Rechtsangleichung im Allgemeinen gut vorangekommen, die vollständige Umsetzung wirft jedoch noch immer erhebliche Probleme auf. Die Verwaltungskapazitäten sind etwas besser geworden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Bulgarien sollte sich jetzt auf die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Abfallwirtschaft, den Naturschutz, die Bekämpfung der Verschmutzung durch Industrietätigkeiten und das Risikomanagement, Chemikalien und genetisch veränderte Organismen und die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz konzentrieren. Die Um- und Durchsetzung des Besitzstandes in diesem Bereich sind besonders wegen des erforderlichen Ausbaus der Verwaltungskapazitäten vor allem auf regionaler und lokaler Ebene große Herausforderungen für die Zukunft. Bedenklich ist auch die Tatsache, dass Umweltbelange im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Fragen oft nicht hinreichend berücksichtigt werden. Investitionen in den Umweltbereich haben zu einigen positiven Ergebnissen geführt, es bleibt jedoch noch viel zu tun. Bulgarien muss sein Augenmerk besonders auf Investitionen, den Ausbau der Verwaltungskapazitäten und die Anwendung der Vorschriften in allen Umweltbereichen richten und gleichzeitig weitere Fortschritte bei der Umsetzung machen. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
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