![]() |
|
|||||||||||||
|
|
Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensKapitel 23: Verbraucher- und GesundheitsschutzFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem letzten Regelmäßigen Bericht wurden bei der Rechtsangleichung geringe Fortschritte erzielt. Keine nennenswerten Fortschritte gibt es hingegen aus dem Bereich der sicherheitsbezogenen Maßnahmen zu berichten. Im Bereich der nicht sicherheitsrelevanten Maßnahmen trat das im Juni 2002 verabschiedete Tourismusgesetz an die Stelle des Tourismusgesetzes von 1998, es soll die Bestimmungen der Richtlinie über Pauschalreisen umsetzen. Wenig Fortschritte sind bei der Entwicklung eines funktionsfähigen Marktüberwachungsmechanismus zu verzeichnen. Es wurden Maßnahmen getroffen, die Verwaltungskapazität der Kommission für Handel und Verbraucherschutz auszubauen, die Zusammenarbeit mit anderen Gremien im Bereich Verbraucherschutz zu stärken und den Verbraucherschutzstellen in Kommunalverwaltungen methodologische Unterstützung zu leisten. Mitarbeiter der Abteilung Verbraucherschutz und der Kommission für Handel und Verbraucherschutz im Wirtschaftsministerium, der Verbraucherschutzabteilungen in Kommunalbehörden sowie Vertreter von Verbraucherverbänden konnten entsprechende Ausbildungsmaßnahmen absolvieren. Die technische Ausrüstung der Kommission wurde begrenzt modernisiert. Bulgarien setzte seine Beteiligung am TRAPEX-System zum Informationsaustausch über gefährliche Güter in den Ländern Mittel- und Osteuropas fort. Das Personal der Kommission für Handel und Verbraucherschutz wurde um 10 % gekürzt. Damit bleiben noch 170 Beschäftigte, davon 133 Inspektoren und Außendienstbeamte. Es wurden Maßnahmen zur Modernisierung von Räumen und Ausrüstung der Schiedskommissionen ergriffen, die bei der außergerichtlichen Streitbeilegung helfen. Es wurden drei neue Verbraucherverbände gegründet, unter anderem die bulgarische Verbraucherakademie und der nationale Verband für Verbraucherinformation und -beratung, so dass es nunmehr insgesamt neun Organisationen gibt. Die finanzielle Unterstützung der Verbraucherorganisationen von staatlicher Seite ist leicht gestiegen, auf 45 000 . Die Verbraucherverbände haben Bürgerberatungsbüros und Verbraucherinformationszentren eingerichtet; diese bieten den Verbrauchern Beratung und Information, organisieren Seminare zu Verbraucherfragen, prüfen Beschwerden und vertreten Verbraucherinteressen in Schiedsverfahren. Nach dem geänderten Normungsgesetz vom Januar 2002 wurde ein Vertreter der Verbraucherverbände in den nationalen Rat für Normung aufgenommen. Im Berichtszeitraum unterzeichneten die Kommission für Handel und Verbraucherschutz und die Verbraucherverbände eine Vereinbarung über Zusammenarbeit und Informationsaustausch. Gesamtbewertung Trotz umfassender gesetzgeberischer Maßnahmen in diesem Bereich im Jahre 1999 ist der rechtliche Rahmen für den Verbraucherschutz noch nicht vollständig. Es ist eine weitere Angleichung an den Besitzstand erforderlich, insbesondere bei bestimmten Aspekten des Verkaufs von Verbrauchsgütern und der zugehörigen Garantien, Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen, Teilzeitnutzung, Verbraucherkrediten, Fernverkauf, vergleichender Werbung und Produkthaftung. Die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz ist nach wie vor ein kritisches Thema, besonders auch die Stärkung der Kommission für Handel und Verbraucherschutz einschließlich ihrer neun Regionalzentren und 28 Bezirkseinheiten. Die personelle und finanzielle Ausstattung dieser Institution muss erhöht werden, damit sie ihre wichtigen Aufgaben erfüllen kann, so unter anderem die Entwicklung eines nationalen Systems für den Informationsaustausch über gefährliche Güter. Das Fehlen eines klaren Konzepts zur Verbraucherpolitik, das sich unter anderem durch die geringe Aktivität sowohl des Wirtschaftsministeriums des politischen Entscheidungsträgers in diesem Bereich als auch des nationalen Rates für Verbraucherschutz des zuständigen beratenden Gremiums bemerkbar macht, behindert die Entwicklung eines Marktüberwachungssystems. Die Ineffizienz in diesem Bereich muss überwunden werden, damit die Sicherheit der Verbrauchsgüter im Nicht-Lebensmittel-Bereich gewährleistet ist. Die Kommission für Handel und Verbraucherschutz überwacht die allgemeine Produktsicherheit, mit Ausnahme derjenigen Produkte, für die besondere Rechtsvorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit bestehen. Die Kommission für Handel und Verbraucherschutz sollte sich aktiver daran beteiligen, allen Beteiligten die Bedeutung der Produktsicherheit näher zu bringen, etwa durch einschlägige Sensibilisierungskampagnen. Neben Bemühungen zur Koordinierung der Arbeit der Kommission mit der anderer Stellen, die mit der Marktüberwachung zu tun haben, wie auch mit der regierungsunabhängiger Verbraucherorganisationen ist auch eine weitere Koordinierung zwischen der Kommission und anderen Überwachungsstellen (insbesondere dem Amt für Normung und Messwesen und dem Zoll) erforderlich. Die Palette der Produkte, die von den Marktaufsichtsbehörden kontrolliert werden, ist nach Art und Mengen auszuweiten, um mehr Produkte zu erfassen, die in den Anwendungsbereich des gemeinschaftlichen Besitzstandes zur allgemeinen Produktsicherheit fallen. Die Laboruntersuchung sicherheitsrelevanter Merkmale von Produkte sollte weiter ausgebaut werden. Die Verbraucherschutzstellen, die zum Teil in den einzelnen Kommunalbehörden eingerichtet wurden, sind noch schwach, teilweise aufgrund einer Überschneidung der Aufgaben mit den örtlichen Büros der Kommission für Handel und Verbraucherschutz. Weitere Fortschritte sind auch notwendig hinsichtlich eines echten Zugangs des Verbrauchers zur Justiz und zur außergerichtlichen Streitbeilegung (insbesondere durch die im Gesetz über Verbraucherschutz und Handelsregeln vorgesehenen Schiedskommissionen). Wie schon 2000 führten auch 2001 viele der den Schiedskommissionen vorgelegten Fälle nicht zu einer außergerichtlichen Einigung. Es gibt zwar relativ viele Verbraucherorganisationen, die in der Regel über gute Arbeitsbeziehungen zur Regierung verfügen, aber ihre Kapazitäten reichen nicht aus, so dass ihr Einfluss auf die Entwicklung einer Verbraucherschutzkultur relativ gering ist. Die Regierung sollte die wichtige Rolle der Verbraucherorganisationen weiter fördern. Schlussfolgerung In ihrer Stellungnahme 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Bulgarien, um sich dem Gemeinschaftsniveau beim Schutz der Verbraucherinteressen anzupassen, seine gesetzgeberische Arbeit im Bereich der Verbraucherschutz beschleunigen müsse. Die Kommission fügte hinzu, die wichtigsten Grundsätze des Besitzstandes seien noch nicht in bulgarisches Recht umgesetzt und für die Erreichung der vollständigen Übereinstimmung auf mittlere Sicht seien Engagement und erhebliche Anstrengungen erforderlich. Seit der Stellungnahme hat Bulgarien Fortschritte zu verzeichnen; es wurde ein großer Teil des Besitzstandes umgesetzt, allerdings verfügt das Land noch nicht über ein vollständig funktionsfähiges System zur Anwendung. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat in diesem Bereich keine Übergangsregelungen beantragt. Generell erfüllt Bulgarien die in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen in diesem Bereich. Bulgarien sollte seine Anstrengungen auf die weitere Angleichung der Rechtsvorschriften insbesondere in den Bereichen Verkauf von Verbrauchsgütern und damit verbundene Garantien, Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen, Teilzeitnutzung, Verbraucherkredite, Fernverkauf, vergleichende Werbung und Produkthaftung sowie auf die wirksame Durchführung der Rechtsvorschriften konzentrieren, insbesondere auch durch Schaffung eines effizienten Marktüberwachungsmechanismus. Bulgarien sollte die Verbraucherinteressen verstärkt auch in anderen Politikbereichen berücksichtigen. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
| Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | |
||