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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensKapitel 24: Zusammenarbeit im Bereich Justiz und InneresFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem Vorjahresbericht hat Bulgarien bei der Übernahme des Gemeinschaftsrechts in den meisten Bereichen von Justiz und Innerem gute Fortschritte erzielt. Die Umsetzungskapazitäten müssen jedoch noch erheblich gestärkt werden. Deutliche Fortschritte sind beim Datenschutz zu verzeichnen. Das neue Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten trat im Januar 2002 in Kraft. Im Juni 2002 beschloss die bulgarische Nationalversammlung die Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 108 des Europarats über den Schutz von Personen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Andere Datenkategorien fallen unter das Gesetz zum Schutz von Verschlusssachen, das im April 2002 verabschiedet wurde. Die Regierung berief außerdem fünf Personen als Mitglieder in die Kommission für den Schutz personenbezogener Daten. Diese Kommission ist ein ständiges Organ, das durch eine Verwaltung von fünfzehn Fachleuten unterstützt wird. Im Staatshaushalt 2002 sind 200 000 BGN (rund 100 000 ) für Löhne und Gehälter und sonstige Kosten vorgesehen. Mit den Änderungen des Ausländergesetzes im April 2002 und der Annahme einer neuen Verordnung zur Regelung der Bedingungen und Anforderungen für die Visumerteilung passte Bulgarien seine Visumpolitik weiter an die EU-Politik an. Dreißig Konsulate erhielten eine neue Version des Computersystems für die Visumkontrolle. Die Leistungsfähigkeit der zentralen Visumstelle wurde durch zusätzliches Personal und zusätzliche technische Ausrüstung gestärkt. Im November 2001 wurde ein Aktionsplan zur Übernahme des Schengen-Besitzstands, in dem die notwendigen Maßnahmen und Fristen für die Rechtsangleichung festgelegt sind, gebilligt. Gewisse Erfolge sind im Bereich der Kontrollen an den Außengrenzen zu verzeichnen. Im Mai 2002 nahm die Regierung eine Verordnung über Grenzkontrollstellen an und schuf damit die notwendigen Voraussetzungen für die Zusammenarbeit der beteiligten Verwaltungen bei der integrierten Grenzkontrolle als ein Element der künftigen Strategie für die integrierte Grenzverwaltung. Die Demilitarisierung der Grenzpolizei kam voran und befindet sich jetzt in der Schlussphase. In Bezug auf die Migration wurden die bulgarischen Rechtsvorschriften dem gemeinschaftlichen Besitzstand weiter angeglichen. Im Juni 2002 trat eine Verordnung über Arbeitserlaubnisse für Ausländer in Kraft. Im Januar 2002 wurde das Wiederaufnahmeabkommen zwischen Bulgarien und Irland unterzeichnet. Wiederaufnahmeabkommen wurden auch mit Albanien und der Ukraine geschlossen. Im Mai 2002 wurde ein neues Asylgesetz verabschiedet, das die Rechtsangleichung in diesem Bereich erheblich weiterbringt. Die Anzahl der Asylsuchenden in Bulgarien ist nach wie vor gering, nimmt aber weiter zu. In den ersten fünf Monaten von 2002 beantragten 1938 Personen in Bulgarien Asyl. Im selben Zeitraum erhielten 39 Personen aus sechs Ländern den Flüchtlingsstatus und 377 Personen aus sieben Ländern Schutz aus humanitären Gründen. Mit der Annahme von Änderungen des Strafrechts im September 2002 machte Bulgarien weitere Fortschritte im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die Änderungen betreffen terroristische Handlungen, Korruption, organisierte Kriminalität, Menschenhandel, Computerkriminalität sowie die Entwicklung, Lagerung und den Einsatz chemischer und biologischer Waffen. Im Hinblick auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität wird im Rahmen dieser Änderungen eine Definition des Begriffes ,,organisierte kriminelle Vereinigung`` im Gesetz festgelegt, und es werden neue Strafen für die Gründung, das Betreiben und die Teilnahme an einer solchen Vereinigung eingeführt. Unter Strafe gestellt wird auch die Verabredung organisierter krimineller Handlungen. In Bezug auf den Menschenhandel wurde das Strafgesetzbuch um einen eigenen Abschnitt ergänzt, der Menschenhandel für Zwecke der Prostitution, der Zwangsarbeit und der Organtransplantation sowie jede Handlung, durch die Menschen gewaltsam in einem Abhängigkeitsverhältnis gehalten werden, unter Strafe stellt. Durch die Änderungen wird auch der Besitz von Kinderpornographie zum Straftatbestand. Im Dezember 2001 ratifizierte Bulgarien die UN-Konvention gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Palermo-Konvention) und ihre Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel und die Schleusung von Migranten. Im August 2002 ratifizierte Bulgarien das Zusatzprotokoll über Schusswaffen. Im Juli 2002 unterzeichnete Bulgarien ein Protokoll mit Rumänien zur wirksameren Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität. Was die Bekämpfung des Terrorismus angeht, so ratifizierte Bulgarien im November 2001 die internationale Konvention zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge. Gleichzeitig zog das Land seine Vorbehalte gegen die Auslieferungsklausel in Artikel 13 Absatz 1 des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus zurück. Im Januar 2002 ratifizierte es die UN-Konvention von 1999 zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus. Im Zuge der Änderung des Strafgesetzbuchs wurden für terroristische Handlungen und die Finanzierung solcher Handlungen besondere Vorschriften eingeführt. Die Gründung einer terroristischen Vereinigung und die Teilnahme an einer solchen Verreinigung stehen jetzt ebenso unter Strafe wie die Vorbereitung terroristischer Handlungen; außerdem werden Regeln zur Vermögenseinziehung eingeführt. Was die Betrugs- und Korruptionsbekämpfung (siehe auch Abschnitt B.1.1. - Demokratie und Rechtsstaatlichkeit) angeht, so beschloss Bulgarien im Oktober 2001 eine Nationale Strategie zur Korruptionsbekämpfung. Im Mittelpunkt dieser Strategie steht die Bekämpfung der Korruption in der Zollverwaltung, in den dem Innenministerium unterstellten Behörden und in der Justiz. Mit den im September 2002 angenommenen Änderungen des Strafgesetzbuchs werden die Bestechung im Privatsektor, die passive Bestechung ausländischer Amtsträger, die Bestechung von Schiedsleuten sowie in besonderen Fällen die Bestechung von Strafverteidigern unter Strafe gestellt. Außerdem wurde die Definition des Begriffs ,,ausländischer Amtsträger`` weiter gefasst und der Anwendungsbereich der Immunität in manchen Fällen der aktiven Bestechung reduziert. Eine weitere Änderung war die Einführung von Geldstrafen und strengeren Strafen für die passive und aktive Bestechung von Richtern, Geschworenen, Staatsanwälten und Ermittlungsbeamten. Außerdem wird auch die Gewährung nicht materieller Vorteile in den Tatbestand der Bestechung aufgenommen. Die Annahme einer nationalen Strategie zur Drogenbekämpfung im September 2002 durch den Nationalen Drogenrat stellt einen bedeutenden Fortschritt in diesem Bereich dar. Das Ziel dieser Strategie besteht darin, die in der EU-Strategie zur Drogenbekämpfung 20002004 und dem dazugehörigen Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen durchzuführen, aber sie muss noch durch einen Aktionsplan zur Durchführung ergänzt werden. Bulgarien hat einen Nationalen Rat für Suchtstoffe geschaffen, dessen Verwaltungskapazität jedoch schwach ausgeprägt ist, und die Koordination der Aufgaben bleibt schwierig. Im März 2002 schloss Bulgarien mit Österreich, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Iran ein Abkommen über den Informationsaustausch zur Bekämpfung des Drogenhandels. Im Februar 2002 schloss sich Bulgarien der Gemeinsamen Erklärung der EU-Mitgliedstaaten und der Beitrittskandidaten zur Drogenbekämpfung an. In Bezug auf die Geldwäsche (siehe auch Kapitel 4 Freier Kapitalverkehr) trat im Januar 2002 ein geändertes Gesetz über Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche in Kraft. Die Änderungen sind die Folge der Umwandlung des finanzkriminalpolizeilichen Büros in ein eigenständiges Amt im Zuge der noch nicht abgeschlossenen Reform der öffentlichen Verwaltung. In Bezug auf die Zusammenarbeit in Zollbereich nahm die Nationalversammlung im Juli 2002 Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes an, und verlieh damit spezialisierten mobilen Zolleinheiten die Befugnis, Fahrzeuge in Bulgarien für Zwecke der Zollkontrolle und Inspektionszwecke anzuhalten. Ein gewisser Fortschritt war im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen zu verzeichnen. Im Oktober 2001 ratifizierte Bulgarien bilaterale Abkommen mit dem Libanon über Auslieferung, Rechtshilfe in zivilrechtlichen Angelegenheiten, Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten und die Überstellung strafrechtlich verurteilter Personen. Im Januar 2002 änderte Bulgarien das Ratifikationsgesetz zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und seinem Zusatzprotokoll, zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen sowie zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen und seinen zwei Zusatzprotokollen. Damit zog Bulgarien seinen Vorbehalt zurück, dass alle Anträge auf Rechtshilfe in Strafsachen, auf Überstellung verurteilter Personen oder auf Auslieferung bei den bulgarischen Behörden in bulgarisch sowie einer der Amtssprachen des Europarats gestellt werden müssen. Dieser Vorbehalt hatte viele praktische Schwierigkeiten verursacht, vor allem in strafrechtlichen Verfahren, bei denen die Auslieferung beantragt wurde. Gesamtbewertung Mit der Verabschiedung des Datenschutzgesetzes (siehe auch Kapitel 3 Freier Dienstleistungsverkehr) und dem Beschluss der Nationalversammlung, das Übereinkommen Nr. 108 des Europarats über den Schutz von Personen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten zu ratifizieren, ist die Rechtsangleichung in diesem Bereich gut vorangekommen. Allerdings wurden noch nicht die notwendigen Durchführungsvorschriften erlassen. Trotz weiterer Bemühungen entspricht Bulgariens Visumpolitik noch nicht völlig der EU-Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige visumpflichtig sind. Handlungsbedarf besteht noch in Bezug auf die Staatsbürger der Bundesrepublik Jugoslawien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie Tunesiens. Desgleichen wurde auch die Liste der Staaten, deren Bürger von der Visumpflicht befreit sind, noch nicht vollständig übernommen. Für 22 süd- und lateinamerikanische Staaten ist noch immer keine Visumfreiheit gewährleistet. Obwohl die neue bulgarische Visummarke sehr hohe Sicherheitsstandards erfüllt, sind doch noch nicht alle visumerteilenden Stellen an das Online-Verarbeitungssystem angeschlossen. Die Bemühungen, alle diplomatischen und konsularischen Vertretungen so auszurüsten, dass nachgemachte oder gefälschte Dokumente erkannt werden, sollten verstärkt werden, vor allem in Bezug auf Risikoländer. Um die illegale Einwanderung besser zu bekämpfen, sollte Bulgarien die Anzahl der Länder beschränken, bei denen die Besitzer von Diplomaten- und Dienstpässen von der Visumpflicht befreit sind. Schließlich muss Bulgarien auch seine Vorschriften für Seeleute auf der Durchreise noch an den gemeinschaftlichen Besitzstand anpassen. Was die Außengrenzen und die Vorbereitungen auf Schengen angeht, so sind erhebliche Anstrengungen nötig, um ein Schengen-konformes Grenzüberwachungssystem wirksam zu betreiben und Bulgariens Infrastruktur sowie die Ausrüstung der Grenzpolizei auf EU-Standard zu bringen. Im Zuge der Vorbereitungen auf die vollständige Umsetzung des Schengen-Besitzstands sollte auch die Rechtsangleichung fortgesetzt werden, und zwar unter anderem in folgenden Bereichen: Differenzierung der Kontrollen an den Außen- und den Binnengrenzen, Trennung der Passagierströme an allen Flug- und Seehäfen, grenzübergreifende Polizeizusammenarbeit bei Verfolgung und Überwachung, Auslieferung und Definition des Begriffs ,,ausländischer Staatsangehöriger``. Was die Leistungsfähigkeit der Verwaltung angeht, so sollte Bulgarien eine Strategie für die integrierte Grenzverwaltung aufstellen, die unter anderem die Verteilung von Ausrüstungen und Personal an den Grenzen und ein System der Seeüberwachung abdeckt. Die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten sollte ausgebaut werden. Erhebliche Anstrengungen sind noch notwendig zur Entwicklung der intelligenzgestützten Risikoanalyse und zur Verbesserung der Kapazitäten für die Zusammenarbeit mit anderen Vollzugsorganen. Bulgarien sollte auch einen klaren Plan zum Ausbau des Automatischen Informationssystems erarbeiten und mit den Vorbereitungen für eine operationelle SIS II-Schnittstelle beginnen. Im Bereich Migration ist die neue Verordnung über Arbeitserlaubnisse für Ausländer ein positiver Schritt in Richtung auf die weitere Angleichung der bulgarischen Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand, aber weitere Änderungen des Ausländergesetzes von 1998 sind noch nötig. Rückübernahmeabkommen wurden mit allen EU-Mitgliedstaaten außer dem Vereinigten Königreich sowie mit Norwegen, der Tschechischen Republik, Ungarn, Polen, Rumänien, Slowenien, der Slowakei, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Georgien, der Ukraine und der Bundesrepublik Jugoslawien geschlossen. Bulgarien sollte eine umfassende Migrationspolitik entwickeln und ein nationales Organ für deren Umsetzung und Koordinierung schaffen. Die Anzahl der Asylsuchenden in Bulgarien ist nach wie vor begrenzt, nimmt aber weiter zu. Bulgarien muss weiter daran arbeiten, die Kapazität der Aufnahmezentren für Flüchtlinge und Asylsuchende zu erhöhen, die Integrationsbedingungen für Flüchtlinge zu verbessern, die Prüfverfahren zu beschleunigen und die Verwaltungskapazität der staatlichen Flüchtlingsagentur zu stärken. Weiter muss Bulgarien sicherstellen, dass die Kriterien und Mechanismen zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats (Dubliner Übereinkommen) und die Vorschriften für den Fingerabdruckvergleich beim Beitritt wirksam umgesetzt werden. Im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurden begrenzte Fortschritte gemacht. Bulgarien sollte eine Strategie zur Kriminalitätsbekämpfung annehmen und durchführen, die insbesondere der Notwendigkeit einer rechenschaftspflichtigen, zuverlässigen und vollständig koordinierten Polizeiorganisation Rechnung trägt. Außerdem sollte eine nationale Kontaktstelle für die polizeiliche Zusammenarbeit geschaffen und die Tätigkeit ausländischer Polizeibeamter in Bulgarien geregelt werden. Die statistischen Instrumente zur Messung der Kriminalitätsrate sollten verbessert und neue technische Ermittlungsmethoden, einschließlich gerichtsmedizinische Methoden, entwickelt werden. Rechtliche Änderungen sind auch in Bezug auf die Dienste im Bereich der öffentlichen Ordnung erforderlich. Bulgarien ist ein Land, von dem Menschenhandel seinen Ausgang nimmt, und fungiert auch als Durchgangs- und in geringerem Maße als Bestimmungsland. Die Anzahl der Festnahmen von Menschenhändlern ist gering, und die strafrechtliche Verfolgung lässt zu wünschen übrig, wie vor allem die Zahlen der vor Gericht verhandelten Fälle und der gefällten Urteile zeigen. Bulgarien sollte seine Bemühungen im Kampf gegen den Menschenhandel verstärken und ein Opferschutzprogramm entwickeln. Hinsichtlich der Verwaltungskapazität besteht nach wie vor Handlungsbedarf bei der Reform der Vollzugsorgane, für die das Innenministerium zuständig ist. Vor allem sollten zu komplizierte Organisationsstrukturen beseitigt, Überschneidungen von Zuständigkeitsbereichen vermieden und eine moderne Personalpolitik eingeführt werden. Besonders wichtig sind eine klare Definition der funktionalen Zuständigkeiten der einzelnen Dienststellen und eine bessere Koordination und Interaktion. Weitere Anstrengungen sind auch erforderlich, um polizeiliches Fehlverhalten und Korruption zu verhindern. Ein Bereich, in dem Probleme auftraten, war die Durchfahrt von EU-Bürgern durch Bulgarien und betraf Autodiebstähle. Bulgarien hat sich der internationalen Koalition im Kampf gegen den Terrorismus angeschlossen. Diesbezüglich wurden mehrere Maßnahmen ergriffen, aber das bulgarische Recht entspricht noch nicht dem gemeinschaftlichen Besitzstand und anderen internationalen Normen zur Verhinderung des Missbrauchs des Finanzsystems und der Finanzierung des Terrorismus. Künftige Initiativen sollten auch Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur Verhinderung des Missbrauchs des Finanzsystems für solche Zwecke umfassen. Was die Bekämpfung von Betrug und Korruption angeht (siehe auch Abschnitt B.1.1 Demokratie und Rechtsstaatlichkeit), so hat Bulgarien das Strafrechtsübereinkommen zur Bekämpfung der Korruption ratifiziert und setzt seine Vorbereitungen fort, um ab dem Beitritt in vollem Umfang mit OLAF zusammenzuarbeiten. Bulgarien sollte verstärkt darauf achten, dass Transparenz- und Rechenschaftsregeln für die Prävention eine genauso wichtige Rolle spielen wie Repressionsinstrumente. Mit den Änderungen des Strafrechts hat Bulgarien die Ziele des Programms zur Umsetzung seiner Korruptionsbekämpfungsstrategie teilweise erreicht. Es sind jedoch noch beträchtliche Anstrengungen erforderlich, um die Strategie vollständig umzusetzen. Bulgarien befindet sich an strategisch wichtiger Stelle für die Drogenbekämpfung und die Bekämpfung des Drogenhandels. Im ersten Halbjahr 2002 wurden bulgarischen Angaben zufolge in Bulgarien von allen europäischen Staaten die größten Mengen Heroin und Marihuana beschlagnahmt. Dennoch ist die Umsetzung des Besitzstands in diesem Bereich nach wie vor schwierig. Bulgarien sollte so bald wie möglich einen Aktionsplan zur Umsetzung der neuen Drogenbekämpfungsstrategie annehmen und dafür auch genügend Haushaltsmittel vorsehen. Die nationale Kontaktstelle für die Beteiligung am Europäischen Informationsnetz für Drogen und Drogensucht (Reitox) der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht muss noch geschaffen werden. Bulgarien sollte vorrangig die Verwaltungskapazität des Nationalen Drogenrats ausbauen und sich massiv darum bemühen, die operative Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen zuständigen Ministerien und Diensten zu verbessern. Im Bereich der Geldwäsche sollte Bulgarien die Rechtsangleichung fortsetzen. Weitere Schritte sind notwendig, um die Leistungsfähigkeit und die Kapazität des finanzkriminalpolizeilichen Büros zu stärken (siehe auch Kapitel 4 Freier Kapitalverkehr). Die Durchsetzung der vorhandenen Rechtsvorschriften muss noch erheblich verbessert werden. Es sind noch große Anstrengungen notwendig, um im Rahmen einer allgemeinen Überarbeitung der verfahrens- und sachrechtlichen Vorschriften für die Ermittlungsphase die Zusammenarbeit zwischen dieser Stelle und anderen Vollzugsorganen zu verbessern. Das finanzkriminalpolizeiliche Büro benötigt ausreichende Verwaltungskapazitäten, und seine Stabilität und Unabhängigkeit müssen gewährleistet sein. Des Weiteren sollten Spezialausbildungen und angemessene Ausrüstung bereitgestellt werden. Bulgarien ist Vertragspartei der wichtigsten internationalen Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Zollbereich. Das Land hat einige Maßnahmen eingeleitet, um beim Beitritt das Übereinkommen über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen von 1997 und das Übereinkommen über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich von 1995 umzusetzen. In Bezug auf kontrollierte Lieferungen, grenzüberschreitende Überwachung und Verfolgung müssen die Rechtsvorschriften noch stärker an den gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichen werden. Bulgarien sollte weitere Vereinbarungen mit Unternehmensverbänden schließen und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden im Bereich Drogen verbessern. Bilaterale Zollkooperationsabkommen wurden geschlossen mit Armenien, Österreich, Aserbaidschan, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Griechenland, Iran, der Mongolei, Rumänien, der Russischen Föderation, der Türkei, dem Vereinigten Königreich, der Ukraine, den USA und der Bundesrepublik Jugoslawien. Bulgarien sollte weitere Kooperationsabkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Zollangelegenheiten schließen und die Kapazitäten der Verwaltung für die Bearbeitung von Anträgen auf internationale Amtshilfe und Zusammenarbeit stärken. Was die Verwaltungskapazität und die Korruptionsbekämpfung in diesem Bereich angeht, so hat Bulgarien eine weitreichende Reform der Zollagentur (vgl. auch Kapitel 25 - Zollunion) eingeleitet, und die Strategie und der Aktionsplan zur Korruptionsbekämpfung enthalten auch spezielle Maßnahmen für die Bekämpfung der Korruption in der Zollverwaltung. Was die justizielle Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen angeht, so hat Bulgarien weitere internationale Übereinkommen, die Teil des Besitzstands sind, ratifiziert. Allerdings ist das Land im zivilrechtlichen Bereich noch nicht dem Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses (1980) und dem Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (1980) beigetreten. Bulgarien sollte weitere Maßnahmen ergreifen, um die Umsetzung der Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen zu gewährleisten, vor allem, was die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen angeht. Direkte Kontakte zwischen den zuständigen Justizbehörden sollten ermöglicht werden. Was die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen angeht, so sind Änderungen des Strafverfahrensrechts und weitere Änderungen des Strafrechts notwendig, um dem EU-Übereinkommen über Rechtshilfe in Strafsachen beizutreten und es umzusetzen. Bulgarien sollte die notwendigen Schritte einleiten, um zum Zeitpunkt des Beitritts die volle Umsetzung des Instruments zur gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen und insbesondere des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und des Rahmenbeschlusses zur Sicherstellung von Vermögensgegenständen und Beweismitteln zu gewährleisten. Außerdem sollte Bulgarien das Übereinkommen über Cyberkriminalität des Europarats ratifizieren. Bulgarien ist Vertragspartei aller Menschenrechtsinstrumente, die Teil des gemeinschaftlichen Besitzstands für Justiz und Inneres sind. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass es angesichts des Umfangs der Probleme, denen Bulgarien in den Bereichen Justiz und Inneres gegenübersteht, für das Land schwierig sein dürfte, die mit dem Besitzstand verbundenen Anforderungen mittelfristig zu erfüllen. Sie fügte hinzu, dass erhebliche und dauerhafte Anstrengungen notwendig seien, wobei besonderes Gewicht auf die Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Effizienz der für Justiz und Inneres zuständigen Institutionen zu legen sei. Seit dieser Stellungnahme hat Bulgarien in Bezug auf die Stärkung der relevanten Institutionen und die Rechtsangleichung beträchtliche Fortschritte erzielt. In mehreren Bereichen wurden grundlegende Reformen eingeleitet. Das Programm zur Justizreform wurde teilweise umgesetzt und wird nach Plan durchgeführt. Obwohl das bis jetzt erreichte Niveau der Rechtsangleichung ermutigend ist, besteht bei der Rechtsangleichung und vor allem bei der Stärkung der Verwaltungskapazität in diesem Bereich noch erheblicher Handlungsbedarf. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgesetzt. Bulgarien hat für diesen Bereich keine Übergangsregelungen beantragt. Bulgarien sollte seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, die Kapazität seiner Justiz- und Vollzugsorgane zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden zu verbessern. Besonderes Augenmerk sollte den Organen gelten, die zuständig sind für die Bekämpfung von Betrug, Korruption und Geldwäsche, Schengen, Koordination der Polizeitätigkeit und Drogenbekämpfungspolitik. Die Rechtsangleichung (Visumpolitik, Migration, Geldwäsche) sollten fortgesetzt werden. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
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