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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensKapitel 25: ZollunionFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem letzten Jahresbericht hat Bulgarien in diesem Bereich weitere Fortschritte erzielt. Was die Angleichung der bulgarischen Gesetzgebung an die Zollvorschriften des gemeinschaftlichen Besitzstands anbetrifft, so sind keine neuen Entwicklungen eingetreten, doch Bulgarien hatte bereits ein hohes Maß an Rechtsanpassung erreicht. Der von Bulgarien für 2002 angenommene Zolltarif enthält bereits die Änderungen am Harmonisierten System und an der Kombinierten Nomenklatur für 2002. Er umfasst ferner die Änderungen an den Listen derjenigen Länder (entsprechend den von der EG angenommenen), für die Präferenz- bzw. Meistbegünstigungszollsätze gelten, sowie die gemäß den WTO-Verpflichtungen Bulgariens erforderlichen Änderungen an den Meistbegünstigungszollsätzen (siehe auch Kapitel 26 - Auswärtige Angelegenheiten). Was die administrativen und operationellen Kapazitäten bei der Umsetzung des Besitzstands anbetrifft, so kam es in der oberen Führungsebene der nationalen Zollagentur im Februar 2002 zu gewissen Neuerungen. Die Notwendigkeit umfassender Reformen in der Zollverwaltung wurde anerkannt. Im November 2001 wurden im Finanzministerium externe Fachleute für die Reform des Zollwesens zu Rate gezogen. Die Stärkung der Verwaltungskapazität ist bis März 2002 nur geringfügig vorangekommen. Seither hat sich die Situation jedoch verbessert, und die Umsetzung der Reformen macht Fortschritte. Die für den Zeitraum bis 2006 angenommene, aktualisierte Verwaltungsstrategie hat vier Schlüsselziele: (i) Anpassung der Zollverwaltung an die EG-Anforderungen, (ii) Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Zollverwaltung und den Wirtschaftsbeteiligten, dem Handel und der Öffentlichkeit, (iii) Verbesserungen bei der Erhebung der Zölle und anderen Abgaben im Zuständigkeitsbereich der nationalen Zollagentur und (iv) Umsetzung der staatlichen Zollpolitik zur Bekämpfung von Zoll- und Währungsvergehen und -kriminalität. Obwohl ein Finanzplan für die Strategie aufgestellt wurde, sollten operationelle Pläne weiterentwickelt werden, um die Verwirklichung der strategischen Ziele zu gewährleisten. Die im Oktober 2001 verabschiedete nationale Strategie zur Korruptionsbekämpfung umfasst spezifische Maßnahmen zur Umsetzung der ,,Reform zur Korruptionsbekämpfung in der Zollagentur``. Diese Maßnahmen umfassen Verbesserungen der Gesetzgebung und eine Verstärkung der internen Kontrolle. Der von der Zollverwaltung verabschiedete Verhaltenskodex für die Zollagentur gilt ab Juli 2002 für alle Beamten. Die Zollagentur verabschiedete im Mai 2002 eine Strategie für die Rationalisierung der Operationen des bulgarischen Zolls an den Grenzen. Der genaue Aktionsplan für die Verwirklichung der Ziele und die Erfüllung der Aufgaben der Strategie wurde ebenfalls angenommen. Seit Anfang 2002 werden Dienstanweisungen ausgearbeitet, um die Umsetzung der Zollvorschriften auf einigen Gebieten genauer zu regeln. Ein beratender Ausschuss für den Zoll wurde eingerichtet. Er soll den Informationsaustausch fördern und sowohl das Finanzministerium als auch den Generaldirektor der Zollagentur mit Rat und Tat unterstützen. Eine aktualisierte IT-Strategie wurde entwickelt, doch die Entwicklung des bulgarischen integrierten Zollinformationssystems (BICIS) hat sich um sechs Monate verzögert. Gesamtbewertung Die Annahme des integrierten Zolltarifs für 2002 einschließlich den Änderungen der Kombinierten Nomenklatur der EG ist, was die Annahme des Besitzstands betrifft, als großer Erfolg für die bulgarischen Behörden zu werten. Die Einführung dieses neuen Instruments wird die Zollverfahren vereinfachen und den Tarif für die Wirtschaftsbeteiligten transparenter machen. Die Annahme der nationalen Strategie zur Korruptionsbekämpfung und ihres Durchführungsprogramms, das spezifische Maßnahmen zur Umsetzung der ,,Reform zur Korruptionsbekämpfung in der Zollagentur`` umfasst, ist ein Zeichen für den bedeutenden Einsatz der Regierung bei der Bekämpfung der Korruption. Die Entwicklung des bulgarischen integrierten Zollinformationssystems (BCIS), die früher gute Fortschritte gemacht hatte, wurde durch Probleme im personellen, organisatorischen und finanziellen Bereich beeinträchtigt, die mit der Entwicklung des integrierten Systems zu tun hatten. Doch selbst wenn zurzeit der Fortschritt stagniert, sollte die Zollverwaltung mittelfristig eine ausreichende Kapazität bei der IT-Umsetzung erreichen können. Die Zollkontrollen dürften sich weiter verbessern, wenn die geplanten mobilen Teams ihre Arbeit aufnehmen. Dabei ist eine weitere Stärkung der Zusammenarbeit mit den Zollbehörden der Nachbarländer erforderlich. Schlussfolgerung In ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Zollverwaltung Bulgariens in einem Neuordnungsprozess begriffen war und sich mit ihrer Organisationsform auf die Aufgaben einer modernen Zollorganisation einstellen müsste. Die niedrigen Gehälter erschwerten die Anwerbung von Personal. Die Kommission kam zu dem Schluss, es sei unwahrscheinlich, dass Bulgarien in der Lage sein würde, die Pflichten einer EG-Zollverwaltung innerhalb der kommenden fünf Jahre zu übernehmen. Seit dieser Stellungnahme hat Bulgarien kontinuierliche Fortschritte gemacht und seine Rechtsvorschriften in bedeutendem Maße angeglichen, doch die Entwicklung operationeller und administrativer Kapazitäten hat nicht damit Schritt gehalten. Vor allem im Bereich Um- und Durchsetzung bleibt noch viel zu tun. Die Verhandlungen über dieses Kapitel wurden vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat keine Übergangsregelungen in diesem Bereich beantragt.Im Großen und Ganzen erfüllt Bulgarien die Verpflichtungen, die es während der Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangen war. Bulgarien sollte sich weiter auf die Umsetzung des Arbeitsstrategiepapiers konzentrieren, die zur Gewährleistung der erforderlichen administrativen und operationellen Kapazitäten für die Umsetzung des Besitzstands von großer Bedeutung ist. Vor allem muss sich Bulgarien um weitere Anpassung an den Besitzstand der Gemeinschaft im Zollbereich bemühen, die Politiken im Bereich Informationstechnologie und Humanressourcen stärken und wichtige Projekte im Bereich der Steuererhebung, Transitkontrolle und Risikoanalyse zuende führen.Ferner muss Bulgarien für den Abschluss der Zollreform das Personalmanagement im Zollbereich so verbessern, dass dauerhaft ein fachkundiger Personal- und Führungsbestand gewährleistet ist. Der Anteil des Personals mit Beamtenstatus muss erhöht werden, um die Zollagentur den besten Arbeitspraktiken in den EU-Mitgliedstaaten anzugleichen. Bulgarien muss sich außerdem auf die Anwendung von Maßnahmen und Bestimmungen vorbereiten, die erst zum Beitritt eingeführt werden. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
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