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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensKapitel 26: AußenbeziehungenFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik fortgesetzt und seine Standpunkte und Strategien in der Welthandelsorganisation weiter auf diejenigen der EU abgestimmt, vor allem in Hinblick auf die Entwicklungsagenda von Doha. Was die gemeinsame Handelspolitik betrifft, so muss Bulgarien beim Beitritt seine Zölle denjenigen der EG angleichen. Die von Bulgarien angewandten Zolltarifsätze betragen zurzeit im Durchschnitt 11,6 % (Meistbegünstigung) für alle Waren, 23,2 % für landwirtschaftliche Waren, 11,7 % für Fischereierzeugnisse und 8,6 % für gewerbliche Produkte. Im Vergleich dazu liegen die EG-Zollsätze gegenwärtig bei 6,3 % für alle Erzeugnisse, 16,2 % für landwirtschaftliche Erzeugnisse, 12,4 % für Fischereierzeugnisse und 3,6 % für gewerbliche Erzeugnisse. In Hinblick auf den Besitzstand im Bereich Güter mit doppeltem Verwendungszweck trat das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Außenhandel mit Waffen sowie Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck im September 2002 in Kraft. Die Regierung organisierte verschiedene Seminare zu den Beziehungen zwischen der Regierung und der Industrie im Bereich Ausfuhrkontrollen von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Was die Ausfuhrkredite anbetrifft, so wurden im Dezember 2001 Änderungen am Gesetz über Ausfuhrversicherungen angenommen. Was die bilateralen Abkommen mit Drittländern anbelangt, so traten 2002 Freihandelsabkommen mit Israel und Litauen in Kraft. Bulgarien hat ferner Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Estland und Lettland abgeschlossen. Überdies wurde ein Freihandelsabkommen mit Kroatien unterzeichnet, und entsprechend den Verpflichtungen Bulgariens im Rahmen der Vereinbarung über die Liberalisierung und Erleichterung des Handels im Rahmen des Stabilitätspakts wurden Verhandlungen mit der Bundesrepublik Jugoslawien (FRY) und FYROM aufgenommen, gemäß denen bis Dezember 2002 ein Netz bilateraler Freihandelsabkommen zwischen allen Unterzeichnern abgeschlossen sein sollte. Bulgarien ratifizierte ein Abkommen über den gegenseitigen Schutz und die Förderung von Investitionen mit Syrien und ein Abkommen über Zusammenarbeit in Handel, Wirtschaft, Forschung und Technologie mit der Russischen Föderation. Innerhalb der CEFTA unterzeichnete Bulgarien das Zusatzprotokoll Nr. 10 über die Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln sowie das Zusatzprotokoll Nr. 11 über die Ursprungsregeln für Waren. Im Bereich Entwicklungspolitik, -zusammenarbeit und -hilfe wurde auf Ad-hoc-Basis humanitäre Hilfe geleistet (Afghanistan, FYROM). Bei der Durchführung der humanitären Hilfsaktionen arbeitet die Regierung mit Nichtregierungsorganisationen zusammen, die ihren Sitz in Bulgarien haben. Gesamtbewertung Die EU und Bulgarien haben auf Ebene der Minister und der Fachabteilungen einen Rahmen für die Zusammenarbeit betreffend WTO-Angelegenheiten geschaffen. Bulgarien hat vor allem auch während der Vorbereitungen und der Einleitung der Entwicklungsagenda von Doha die EU-Politiken und Standpunkte im Bereich der WTO unterstützt. Diese enge Zusammenarbeit sollte fortgesetzt werden. Bulgarien hat das Übereinkommen über den Handel mit Waren der Informationstechnologie und das multilaterale WTO-Übereinkommen über Zivilluftfahrzeuge unterzeichnet und hat Beobachterstatus beim multilateralen WTO-Übereinkommen zum öffentlichen Beschaffungswesen. Zudem ist eine weitere enge Zusammenarbeit erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Verpflichtungen Bulgariens im Rahmen des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) an die EG-Verpflichtungen und die angewandten Ausnahmen von der Meistbegünstigung (MFN) angeglichen werden. Bei der dritten Stufe der Integration im Rahmen des WTO-Übereinkommens über Textilwaren und Bekleidung wurden die Integrationsprogramme Bulgariens und der EG koordiniert. Hinsichtlich des Besitzstands im Bereich Güter mit doppeltem Verwendungszweck wurde durch das neue Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Außenhandel mit Waffen sowie Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck ein höheres Maß der Rechtsangleichung erreicht. Eine vollständige Angleichung an den Besitzstand, vor allem bei den allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen, kann erst beim Beitritt erfolgen. Bulgarien informiert die Industrie regelmäßig über die Entwicklungen in diesem Bereich und unterhält bilaterale Kontakte mit den EU-Mitgliedstaaten über den Austausch der besten Praxis in Fragen der Ausfuhrkontrolle. Bei der Gewährung mittel- und langfristiger Exportkredite sind weitere Bemühungen um Angleichung an das Gemeinschaftsrecht erforderlich. Neben bilateralen Freihandelsabkommen mit Kroatien, Estland, Israel, Lettland und Litauen ist Bulgarien auch CEFTA-Mitglied. Bulgarien sollte die Union über die bereits geschlossenen Handelsabkommen und über die Verhandlungen zum Abschluss neuer Handelsabkommen mit Drittländern lückenlos informieren. Vor dem Beitritt wird Bulgarien alle mit Drittländern geschlossenen internationalen Abkommen neu aushandeln oder kündigen müssen, die nicht mit den künftigen Verpflichtungen Bulgarien's als EU Mitgliedsland vereinbar sind. Entschiedene Schritte müssen dringend unternommen werden in Bezug auf die Umverhandlung und Aufhebung der bilateralen Investitionsabkommen, um sie in Einklang mit den mit einer EU-Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen. Das Versäumnis dies zu tun würde bedeuten dass der Konflikt zwischen bilateralen Investitionsabkommen und Verpflichtungen gegenüber den EU Verträgen im Beitrittsvertrag gelöst werden müsste. Für die Angleichung Bulgariens an die gemeinsame Handelspolitik und seine künftige Teilnahme daran ist das Wirtschaftsministerium zuständig. Auf die Verwaltungsinfrastruktur, die bei den Zolldiensten geschaffen werden muss, wird im Kapitel über die Zollunion eingegangen (Kapitel 25 - Zollunion). Bulgarien besitzt weder eine nationale Politik, noch ein System für die Entwicklungszusammenarbeit. Es muss allmählich eine Entwicklungspolitik nach EG-Muster schaffen. Für humanitäre Hilfe ist das Außenministerium zuständig. Schlussfolgerung In ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Schluss, dass Bulgarien mittelfristig in der Lage sein werde, die Vorschriften der Gemeinschaft in diesem Bereich einzuhalten. Seit der Stellungnahme hat Bulgarien kontinuierliche Fortschritte erzielt und eine zufriedenstellende Angleichung an den Besitzstand erzielt. Die Verhandlungen über dieses Kapitel wurden vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat keine Übergangsregelungen in diesem Bereich beantragt. Insgesamt erfüllt Bulgarien die Verpflichtungen, die es während der Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangen ist. Bulgarien sollte sich vor allem darauf konzentrieren, die Rechtsangleichung abzuschließen, und es muss dringend gewährleisten, dass ab dem Zeitpunkt des Beitritts ausreichende Kapazitäten für die vollständige Um- und Durchsetzung des Besitzstands in diesem Bereich vorhanden sind. Ferner müssen dringend entschiedene Schritte unternommen werden in Bezug auf die Umverhandlung und Aufhebung der bilateralen Investitionsabkommen, in Einklang mit den mit einer EU-Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
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