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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Bulgariens

Kapitel 27: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letzten Jahresbericht hat Bulgarien seine Außen- und Sicherheitspolitik weiter an der entsprechenden Politik der Union ausgerichtet.

Der im Rahmen des Europa-Abkommens eingerichtete politische Dialog wird reibungslos und regelmäßig fortgesetzt. Bulgarien hat ferner im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eine konstruktive Rolle gespielt, auch bei Zusammenkünften auf Ebene der politischen Direktoren, der Europäischen Korrespondenten und der Arbeitsgruppen.

Bulgarien zeigt starkes Interesse an der Fortsetzung seiner aktiven Beteiligung an der Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Es hat sich auf der Ebene der EU + 15 (d. h. der nicht der EU angehörenden europäischen NATO-Mitglieder und EU-Beitrittskandidaten) aktiv an diesen Themen beteiligt.

Was die Angleichung an die EU-Standpunkte und Erklärungen betrifft, so hat Bulgarien seine Standpunkte regelmäßig denjenigen der Union angeglichen und sich auf Aufforderung den Gemeinsamen Aktionen der Union angeschlossen.

Seit dem regelmäßigen Bericht von 2001 wurden Fortschritte bei der Schaffung des Rechtsrahmens erzielt, der für die Beteiligung an der GASP notwendig ist. Bulgarien hat seine Bereitschaft erklärt, den gesamten GASP-Besitzstand beim Beitritt zu übernehmen und die damit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen. Bulgarien hat das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ratifiziert. Es hat sich dem EU-Aktionsplan vom 21. September und den vier Gemeinsamen Standpunkten zur Bekämpfung des Terrorismus angeschlossen. Es hat alle internationalen Übereinkommen zum Terrorismus ratifiziert.

Bulgarien hat weiterhin die von den UN und der EU verhängten internationalen Sanktionen und restriktiven Maßnahmen eingehalten.

Das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über den Außenhandel mit Waffen sowie Waren und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck wurde im Juli 2002 verabschiedet. Darin wurde eine Liste der Waren mit doppeltem Verwendungszweck aufgestellt, die der im Jahre 2001 verabschiedeten EU-Liste entspricht. Im Berichtszeitraum bestätigte Bulgarien seine Bereitschaft, sowohl zu Einsätzen der schnellen EU-Eingreiftruppe als auch zu den nichtmilitärischen Krisenbewältigungsmechanismen der EU einen Beitrag zu leisten. Es beteiligte sich an der Konferenz zur Verbesserung der Kapazitäten im November 2001 und an der Zusammenkunft der EU-15 Verteidigungsminister am 14. Mai 2002. Ferner zeigte Bulgarien ein aktives Interesse an der Beteiligung an der künftigen EU-Polizeimission (EUPM) in Bosnien-Herzegowina.

Bulgarien hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um die internationalen Friedensmissionen zu unterstützen, und hat sich an einer Reihe von UN-, KFOR-, SFOR-, ISAF- und OSZE- Friedens- und Beobachtungsmissionen beteiligt. 2002 und 2003 gehörte Bulgarien dem UN-Sicherheitsrat als nichtständiges Mitglied an.

Gesamtbewertung

Bulgarien beteiligt sich weiterhin an regionalen Kooperationsschemata, zum Beispiel an den trilateralen Kooperationsbeziehungen mit Griechenland und Rumänien, Rumänien und der Türkei, FYROM und Albanien sowie Griechenland und der Türkei. Es beteiligt sich am Stabilitätspakt und spielt eine aktive Rolle in regionalen Foren wie der Gruppe der südosteuropäischen Verteidigungsminister (SEDM), dem Kooperationsprozess in Südosteuropa (SEECP) und der Lenkungsgruppe für Sicherheitskooperation in Südosteuropa (SEEGROUP). Die Beziehungen zu den meisten Nachbarn sind weiterhin gut oder wurden sogar verbessert (Rumänien, BR Jugoslawien).

Bulgarien hat dem Inhalt und den Prinzipien des EU-Verhaltenskodex für den Waffenexport zugestimmt. Hinsichtlich der Verwaltungskapazität für die Umsetzung der GASP-Bestimmungen verfügt der bulgarische Außenminister über Verwaltungsstrukturen, die mit den EU-GASP-Strukturen vereinbar sind. Es ist jedoch unklar, ob das Ministerium einen ständigen politischen Direktor und Europäischen Korrespondenten benannt hat.

Das Außenministerium ist dem Informationssystem des Korrespondentennetzes assoziierter Staaten angeschlossen, mithilfe dessen die EU in GASP-Angelegenheiten mit assoziierten Partnern kommuniziert.

Schlussfolgerung

In ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Schluss, dass Bulgarien gute Voraussetzungen habe, um seine Verpflichtungen in diesem Bereich zu erfüllen.

Seit dieser Stellungnahme hat Bulgarien kontinuierlich Fortschritte bei der Angleichung an den GASP-Besitzstand gemacht, und zurzeit ist der Stand der Angleichung allgemein zufriedenstellend.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel wurden vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat keine Übergangsregelungen in diesem Bereich beantragt. Bulgarien erfüllt insgesamt die Verpflichtungen, die es während der Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangen ist.

Bulgarien sollte sich künftig darauf konzentrieren, seine außenpolitische Linie weiterhin an derjenigen der sich entwickelnden Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auszurichten, die Gesetzesentwürfe zu verabschieden und umzusetzen, um die Entwicklung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen abzuschließen. Vor allen Dingen sollte Bulgarien gewährleisten, dass seine nationalen Politiken und Praktiken den gemeinsamen Standpunkten der EU entsprechen, es sollte diese Standpunkte in internationalen Foren vertreten und gewährleisten, dass alle Sanktionen und restriktiven Maßnahmen vorschriftsmäßig umgesetzt werden können.

© Europäische Kommission -- 2003-03-29

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