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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt BulgariensKapitel 29: Finanz- und HaushaltsbestimmungenFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtIm Berichtszeitraum konnte Bulgarien weitere Fortschritte erzielen, vor allem in Bezug auf den Staatshaushalt und die von der EG kofinanzierten Maßnahmen. Es wurde eine Reihe relevanter Legislativmaßnahmen eingeführt, die den nationalen Haushalt und die EG-Kofinanzierungsmaßnahmen betreffen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören ein jährliches Haushaltsgesetz, ein Gesetz über den Haushalt des Krankenversicherungsfonds, ein Gesetz über den Haushalt des Nationalen Instituts für soziale Sicherheit und ein Dekret des Ministerrates zur Ausführung des Haushaltsplans. Die staatlichen Systeme für Budgetplanung und -prognosen wurden reformiert und auf eine maßnahmen- und ergebnisorientierte Budgetierung ausgerichtet, um eine effiziente Zuwendung der Mittel und Leistung zu erreichen. Die Steuertransparenz wurde durch die Straffung der Finanzstrukturen und die Verringerung der Anzahl der extrabudgetären Konten verbessert. Die Einnahmenvorausschätzungen auf Gemeindeebene wurden ausgebaut. Anfang 2002 wurde ein verbessertes Verfahren für die Aufstellung des Haushaltsplans 2003 eingeführt. Die Entwicklung eines einheitlichen Rechnungsführungssystems, einschließlich der Anpassung der Rechnungslegungsverfahren an EG-Standards, wurde weiter vorangetrieben. In ausgewählten Haushaltsreferaten wurde ein Finanzmanagement-Informationssystem erprobt. Ein elektronisches System für die Verausgabung von Haushaltsmitteln ist nunmehr weitgehend einsatzfähig. Im Hinblick auf die Anwendung des Eigenmittelsystems haben die bulgarischen Zollbehörden ihre administrativen und operativen Kapazitäten durch die Reform der Zolltätigkeiten, einschließlich der Erhebung von Mehrwertsteuern und Zöllen ausgebaut. Darüber hinaus hat das staatliche Institut für Statistik die Berechnung des BSP im Einklang mit den ESA 95-Normen aktualisiert (siehe Kapitel 12 ,,Statistik`` und Kapitel 25 ,,Zollunion``). Bei der Direktion Haushalt des Finanzministeriums wurde eine gesonderte Abteilung für Fragen der europäischen Integration (darunter auch die Teilnahme am gemeinschaftlichen Eigenmittelsystem) eingerichtet. Gesamtbewertung Auch wenn die Haushaltsgrundsätze und -bestimmungen insgesamt zufriedenstellend sind und die Finanzverwaltungen ordnungsgemäß arbeiten, sollte Bulgarien weitere Anstrengungen unternehmen, um die Haushaltsgrundsätze und -bestimmungen mit den in der Gemeinschaft geltenden Grundsätzen und Bestimmungen in Einklang zu bringen. Finanzmanagement und -kontrolle haben sich kontinuierlich verbessert. Die zunehmende Orientierung auf Maßnahmen und Ergebnisse, die stärkere Transparenz des Haushaltverfahrens, die verbesserten Prognosesysteme, die Entwicklung eines einheitlichen Kassenkontos und die Einführung neuer Systeme sind durchweg positive Entwicklungen. Eine weitere Verstärkung in diesen Bereichen ist jedoch ebenso notwendig wie Fortschritte bei den Rechtsvorschriften über die Verwaltung der Staatsschuld. Bulgarien muss diese Rechtsvorschriften nunmehr anwenden und eine Strategie für die Restrukturierung und Modernisierung des Finanzministeriums entwickeln und umsetzen, einschließlich der Modernisierung der Verwaltungskapazitäten in einer Reihe von Bereichen. Prioritäten für die nächste Zukunft sind die Weiterentwicklung des einheitlichen Rechnungsführungssystems, des Finanzmanagement-Informationssystems, des Systems für die elektronische Veranlagung der Haushaltsmittel sowie der kontinuierliche Ausbau des Verfahrens für die Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans. Mittelfristige Prioritäten sind die Angleichung des Systems der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung an die ESA95-Norm, die Entwicklung einer detaillierten funktionalen Haushaltssystematik, die weitere Anpassung der einschlägigen Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand und die internationalen Normen, die Abschaffung der wenigen noch vorhandenen extrabudgetären Konten, die Verringerung der Anzahl der Haushaltsposten und die Umsetzung der Strategie für die Neustrukturierung des Finanzministeriums, namentlich im Hinblick auf eine Stärkung der Kapazitäten zur strategischen Bewertung der Zusammensetzung und Qualität öffentlicher Ausgaben. Im Hinblick auf die künftigen EG-Eigenmittel sollte Bulgarien Pläne für eine effiziente Regierungskoordinierungsstelle für Eigenmittel entwickeln. Es sollte seine Bemühungen um die Einführung wirksamer Instrumente zur Bekämpfung des MwSt.- und Zollbetrugs fortsetzen, damit der Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften gesichert ist. Bulgarien sollte geeignete Verwaltungsmaßnahmen treffen, um eine wirkungsvolle Koordinierung der Tätigkeiten der verschiedenen an der Anwendung des Eigenmittelsystems beteiligten Behörden zu gewährleisten. Die bei der Direktion Haushalt des Finanzministeriums eingerichtete Abteilung für Fragen der Europäischen Integration (darunter auch die Teilnahme am EG-Eigenmittelsystem) sollte weiter ausgebaut werden und die Möglichkeit erhalten, ihr Personal durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen zu schulen. Bulgarien sollte weiter darauf hinarbeiten, dass die Berechnung der von Bulgarien zu erhebenden Zölle und der MwSt. zuverlässig, korrekt und transparent erfolgt. Die Methoden zur Berechnung des bulgarischen BIP müssen harmonisiert werden und nachvollziehbar sein. Bis zum Beitritt muss Bulgarien die Verwaltungskapazitäten schaffen, die für eine ordnungsgemäße Erhebung der Eigenmittel und ihre rechtzeitige Weiterleitung in den Gemeinschaftshaushalt notwendig sind; dazu gehört auch der Ausbau der im Finanzministerium eingerichteten Abteilung. Die zuständige Verwaltung muss in der Lage sein, der Kommission genau und regelmäßig über den Stand der verschiedenen Arten von Eigenmitteln zu berichten. Abgesehen von der notwendigen zentralen Koordinierung zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Einziehung, Überwachung, Auszahlung und Kontrolle der Finanzmittel, die in den Gemeinschaftshaushalt fließen bzw. aus diesem bereitgestellt werden, sollte die Leistungsfähigkeit der Verwaltung auch im Rahmen der relevanten Politikbereiche gestärkt werden, auf die an anderer Stelle in diesem Bericht eingegangen wird (z. B. in den Kapiteln Finanzkontrolle, Zoll, Steuern, Regionalpolitik und Landwirtschaft). Schlussfolgerung Die Kommission stellte in ihrer Stellungnahme aus dem Jahre 1997 fest, dass Bulgarien sein bisheriges Zollsystem überprüfen muss, wenn die Feststellung, Kontrolle und Bereitstellung der Eigenmittel gemäß den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft erfolgen soll. Außerdem seien im Hinblick auf die ordnungsgemäße Berechnung der BSP-Einnahmen beträchtliche Verbesserungen bei der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vonnöten, um deren Zuverlässigkeit, Homogenität und Vollständigkeit zu gewährleisten. Auch sei die Verbesserung der Statistik eine wesentliche Voraussetzung für die Berechnung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage, was allerdings bedeute, dass das Eigenmittelsystem Bulgariens vollständig mit den Gemeinschaftsrichtlinien in Einklang gebracht werden müsse. Unterdessen hat Bulgarien Fortschritte in diesen Bereichen erzielt, allerdings wurde die Reform des Zollsystems erst unlängst ernsthaft in Angriff genommen. Die Haushaltsvorschriften sind im Allgemeinen zufriedenstellend und die Finanzverwaltungen arbeiten ordnungsgemäß. Allerdings entsprechen die Haushaltsgrundsätze und -bestimmungen noch nicht den in der Gemeinschaft üblichen Standards. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgesetzt. Die Anstrengungen Bulgariens sollten künftig dem in Vorbereitung befindlichen Rechtsrahmen für den Haushaltsvollzug sowie der Transparenz und Effizienz der Finanzmittel, die in den Gemeinschaftshaushalt fließen bzw. aus diesem bereitgestellt werden, gelten. In diesem Zusammenhang sollte sich Bulgarien nicht zuletzt um eine Verbesserung seiner Verwaltungsstrukturen bemühen. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
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