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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Bulgariens3.3. Allgemeine BewertungIm vergangenen Jahr hat Bulgarien die Rechtsangleichung und den Ausbau der Verwaltungskapazität weiter vorangebracht und seine Bemühungen um eine Justizreform beschleunigt. Insgesamt hat Bulgarien mit Blick auf das angestrebte Beitrittsdatum in vielen Bereichen einen angemessenen Grad der Rechtsangleichung erreicht. Auch die Verwaltungskapazität wurde ausgebaut, obwohl diesbezüglich noch erheblicher weiterer Handlungsbedarf besteht. Verstärkte Aufmerksamkeit ist der Um- und Durchsetzung der Gesetze zu widmen. Diesbezüglich ist es wichtig, dass die Reform der öffentlichen Verwaltung und der Justiz weitere Fortschritte macht. In Bezug auf den Binnenmarkt konnte Bulgarien in den meisten Bereichen weitere Fortschritte verzeichnen. Im Bereich freier Warenverkehr wurden durch Änderungen des Normungsgesetzes, die Unvereinbarkeiten zwischen Normungs- und Regelungsfunktion und/oder Zertifizierung ausräumen, weitere Fortschritte erzielt. Erhebliche Anstrengungen sind noch notwendig, um die Verwaltungsinfrastruktur für Normung und Zertifizierung zu stärken und Systeme der nationalen Konformitätsbewertung und der Marktbeobachtung einzuführen. Das neue Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen ist eine weitere Etappe auf dem Weg zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands, steht aber noch nicht völlig mit diesem im Einklang. Dieser Mangel ist zu beheben, und die Umsetzung entsprechend den Grundsätzen des Besitzstands zu gewährleisten. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit wurden zahlreiche Bestimmungen umgesetzt, aber die Bemühungen um eine ordnungsgemäße Um- und Durchsetzung des Besitzstands müssen fortgesetzt werden. Die Verwaltungskapazität muss weiter gestärkt werden, vor allen Dingen müssen die Labore modernisiert und akkreditiert werden. Was den freien Dienstleistungsverkehr angeht, so hat Bulgarien eine solide Praxis der Bankenaufsicht entwickelt. Bei der Umsetzung des Besitzstands im Bankwesen hat das Land gute Fortschritte erzielt, kam aber im Bereich Versicherungen und Wertpapiere weniger gut voran. Die Einrichtung eines beratenden Ausschusses für die Überwachung des Finanzsektors ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Bei der Übernahme des Besitzstands zum Datenschutz hat Bulgarien Fortschritte erzielt, muss aber eine vollständige Angleichung erst noch erreichen und Schritte unternehmen, um die Verwaltungskapazität für die Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften zu schaffen. Das Gesellschaftsrecht wurde dem gemeinschaftlichen Besitzstand weiter angeglichen, muss aber bestimmte Elemente noch übernehmen, vor allem in Bezug auf Unternehmensübernahmen, -fusionen und -spaltungen. Die Rechtsgrundlagen für den Schutz der Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum wurden weiter verbessert, aber es müssen noch Maßnahmen ergriffen werden, um die Durchsetzung an den Grenzen sicherzustellen und das Personal der Vollzugsbehörden und der Justiz angemessen zu schulen. Im Bereich der Wettbewerbspolitik wurde mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über staatliche Beihilfen ein wichtiger Fortschritt gemacht. Jetzt muss daran gearbeitet werden, glaubwürdige Erfolge bei der Durchsetzung zu erzielen. Die kartellrechtlichen Vorschriften Bulgariens entsprechen weitgehend dem gemeinschaftlichen Besitzstand. Auch in diesem Bereich muss sich Bulgarien weiter um die wirksame Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften bemühen. Die Umstrukturierung des Stahlsektors muss genau beobachtet werden. Bulgarien ist bei der Angleichung an den gemeinsamen Besitzstand im Bereich Telekommunikationen vorangekommen. Seine weiteren Anstrengungen sollen sich auf den Abschluss der Rechtsangleichung, die Beschleunigung der Umsetzung und die Stärkung der Kapazität der Regulierungsbehörde konzentrieren. Was die Bereiche Zoll und Steuern angeht, so muss Bulgarien noch die für den Datenaustausch mit der EG notwendigen EDV-Systeme einführen. In Bezug auf die Verwaltungskapazität ist zu sagen, dass die Reformen im Zollbereich voranschreiten, während die Reform der Steuerverwaltung nur begrenzte Fortschritte machte. In der Landwirtschaft wurden bei der Angleichung der Rechtsvorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzsektor gute Fortschritte erzielt. Die Umsetzung des Besitzstands erfordert noch weitere Anstrengungen. Der Aufbau der notwendigen Verwaltungskapazität und die Entwicklung von Inspektions- und Kontrollmechanismen werden ebenfalls noch erhebliche Anstrengungen erfordern, und auf dem Gebiet der Durchsetzung der Normen in den Bereichen Tiergesundheit und Hygiene ist noch viel zu tun. Im Fischereibereich wurden weitere Fortschritte erzielt, aber Bulgarien muss noch weitere Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsvorschriften der EG voll und ganz zu gewährleisten. Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung sind gewisse Fortschritte festzustellen. Erheblicher Handlungsbedarf besteht nach wie vor hinsichtlich der Umsetzung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Arbeitsrecht, Chancengleichheit, Antidiskriminierung und Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Der Soziale Dialog im Einklang mit der Praxis der Gemeinschaft muss ausgebaut werden. Im Bereich Regionalpolitik machte Bulgarien Fortschritte bei der Vorbereitung auf die Durchführung der Strukturpolitik und nahm eine Strukturfonds-Strategie an, die klärt, wie die institutionelle Struktur im Zusammenhang mit der Förderung durch die Struktur- und Kohäsionsfonds aussehen soll. Bulgarien sollte seine weiteren Bemühungen darauf konzentrieren, in den federführenden Ministerien die Kapazität zur künftigen Durchführung der Strukturfondsförderung, einschließlich angemessener Kontroll-, Begleitungs- und Bewertungsverfahren, zu stärken. Bulgarien muss noch einen den Vorschriften der Strukturfonds-Verordnungen genügenden stimmigen Entwicklungsplan ausarbeiten und ihn in den nationalen Haushalts- und Entscheidungsfindungsrahmen einbinden. Mit der Annahme des Umweltschutzgesetzes hat Bulgarien die Umsetzung des Umweltschutzbesitzstands fortgesetzt. Weitere Anstrengungen sind nötig, um genaue Umsetzungspläne für die einzelnen Richtlinien und Finanzierungsstrategien für Umweltschutzinvestitionen vorzubereiten und die Mechanismen zur Überwachung einer wirksamen Umsetzung weiterzuentwickeln. Große Herausforderungen bleiben die Umsetzung, der Ausbau der Verwaltungskapazität und die Kosten der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands. Bulgarien hat Fortschritte bei der Angleichung seines Verkehrsrechts an den Besitzstand erzielt, insbesondere im Straßen- und Schienenverkehr. Die neu geschaffenen Verwaltungsstrukturen müssen gestärkt werden. Im Seeverkehr gibt der geringe Sicherheitsstandard der bulgarischen Flotte nach wie vor Anlass zur Sorge. Bulgarien hat seine Reformfortschritte im Energiesektor, in dem die Umstrukturierung in den vergangenen Jahren langsam vor sich ging, beschleunigt. Es wurde eine nationale Energiestrategie verabschiedet. Die Rechtsgrundlagen für die Marktöffnung wurden geschaffen, und die Privatisierung der Verteilungsunternehmen wird vorbereitet. Bulgarien braucht jetzt klare Zeitpläne für die Umstrukturierung des Energiesektors. Das Land muss seinen Verpflichtungen zur Stilllegung des KKW Koslodui nachkommen und für ein hohes Niveau an nuklearer Sicherheit sorgen. Im Bereich Justiz und Inneres hat Bulgarien bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand in den meisten Bereichen gute Fortschritte erzielt. Es wurde ein Aktionsplan für die Übernahme des Schengenbesitzstands beschlossen. Dennoch sind noch erhebliche Bemühungen zur Stärkung der Umsetzungskapazität notwendig. Die Finanzkontrolle wurde erheblich gestärkt durch das Inkrafttreten der neuen Gesetze über die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und das nationale Rechnungsprüfungsamt. Bulgarien sollte seine Anstrengungen nunmehr gezielt auf die Stärkung der nötigen institutionellen Strukturen konzentrieren, besonders im Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der Union. Bulgarien muss sich weiterhin nachhaltig um den Aufbau ausreichender Kapazitäten in Verwaltung und Justiz bemühen, um den Besitzstand um- und durchzusetzen. Neben der Fortsetzung der horizontalen Reform der öffentlichen Verwaltung muss sich das Land vor allem darauf konzentrieren, die zur Teilnahme am Binnenmarkt notwendige Kapazität auszubauen und die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften in Bereichen wie Landwirtschaft, Umweltschutz und Regionalpolitik anzuwenden. Außerdem muss weiter daran gearbeitet werden, die notwendige Verwaltungskapazität für eine solide und effiziente Verwaltung der EG-Mittel zu schaffen. In den Beitrittsverhandlungen wurden 22 Kapitel vorläufig abgeschlossen. Die Verpflichtungen, die in den Beitrittsverhandlungen im Hinblick auf einen Beitritt ab 2007 eingegangen wurden, werden von Bulgarien insgesamt erfüllt. © Europäische Kommission -- 2003-03-29 |
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