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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Bulgariens
Bulgarien machte weitere Fortschritte mit der Reform der öffentlichen
Verwaltung, mit Änderungen des gesetzlichen Rahmens und der Verabschiedung einer Strategie zur
Modernisierung der Staatsverwaltung im Juli 2002. Weitere Schritte wurden unternommen, um die
effiziente Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes über den öffentlichen Dienst und damit
verbundene Vorschriften zu gewährleisten, wobei die Arbeiten nach dem Aktionsplan voranschreiten,
jedoch weitere Anstrengungen in diesem Bereich erforderlich sind. Hinsichtlich der Gewährleistung
der Rechenschaftspflicht des öffentlichen Diensts hat sich wenig geändert. Eine gewisse
Verbesserung gab es bei der Offenheit und Transparenz des öffentlichen Dienstes durch die
Umsetzung des Gesetzes über den Zugang zu öffentlichen Informationen. Geringe Fortschritte machte
die Fähigkeit für strategische Planung, Politikanalyse und Bewertung im Zentrum der Regierung und
in Abstimmung mit den Ministerien. Es gab einige gute Beispiele für die Konsultation mit
betroffenen Parteien (z. B. Sozial- und Wirtschaftspartner, Zivilgesellschaft sowie Privatsektor)
über die Ausarbeitung von Strategien und neuen Gesetzen. Weitere kleine Fortschritte wurden zur
Einhaltung dieser Priorität gemacht.
Gute Fortschritte waren mit der Umsetzung der Strategie für die Reform des Justizsystem zu
verzeichnen, ein Bereich, der besonders dringender Aktion bedarf. Beispielsweise wird an der
Verbesserung der Verwaltungskapazität von wichtigen Institutionen gearbeitet und die Diskussion
über die Überprüfung der Immunität von Mitgliedern des Justizsystems zur Anpassung an die
internationalen Standards ist angelaufen. Das Programm zur Umsetzung der Strategie über die
Justizreform wurde gebilligt und Änderungen des Gesetzes über das Justizsystem verabschiedet, so
dass die Arbeiten für die Umsetzung des Aktionsplans programmgemäß verlaufen. Im Februar fand
eine Konferenz über die Justizreform im Einklang mit dem Aktionsplan statt. Für die volle
Umsetzung der Grundrechte in Strafsachen wie Rechtshilfe, laufen die Verbesserungspläne weiter,
jedoch gab es in der Praxis keinerlei nennenswerte Veränderungen. Die Umsetzung der nationalen
Strategie zur Bekämpfung der Korruption macht gute Fortschritte, und dies ist ein weiterer
Bereich, in dem dringende Maßnahmen in besonderem Maße erforderlich sind. Die bulgarische
Regierung verabschiedete einen Aktionsplan zur Umsetzung der Strategie und hat einen
Zwischenbericht über die Durchführung ausgearbeitet, wonach alles programmgemäß verläuft. Bei der
Einhaltung dieser Prioritäten wurden große Fortschritte erzielt.
Im Bereich der Menschenrechte und im Bereich der Schutz von Minderheiten sind weitere
Maßnahmen zur Schaffung eines effizienteren Systems zur Beseitigung des Missbrauchs der
Polizeigewalt erforderlicht. Das Rahmenprogramm für die Roma verzeichnete sehr geringe
Fortschritte. Bulgarien hat die für das effiziente Funktionieren des Kinderschutzgesetzes oder
zur Verbesserung der Gemeinschaftspflegeeinrichtungen für Kinder erforderlichen Sekundärgesetze
noch nicht verabschiedet. Bulgarien muss seine Anstrengungen zur Gewährleistung der vollen
Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Kindern verstärken. Zur Einhaltung dieser
Prioritäten sind weitere Fortschritte erforderlich.
Insgesamt wurden die auf die politischen Kriterien bezogenen
Beitrittspartnerschaftsprioritäten teilweise erfüllt. Die Umsetzung der im Aktionsplan
enthaltenen Maßnahmen verläuft weitgehend planmäßig.
© Europäische Kommission -- 2003-03-29
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