Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Bulgariens
Wie in der Erweiterungsstrategie 2001 der Kommission angekündigt, haben die Kommission und
Bulgarien im Frühjahr 2002 gemeinsam einen Aktionsplan zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der
Verwaltungs- und Justizbehörden Bulgariens ausgearbeitet, zu dem im April eine Übereinkunft
erzielt wurde. Ausgangspunkt hierfür war die im Januar verabschiedete überarbeitete
Beitrittspartnerschaft.
Mit diesem Aktionsplan sollen gemeinsam die nächsten Schritte festgelegt werden, die Bulgarien
gehen muss, um bis zum Beitritt die Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz auf ein
angemessenes Niveau zu bringen, und es soll gewährleistet werden, dass alle entsprechenden
Maßnahmen ergriffen werden; dazu erhält Bulgarien gezielte Hilfe in Bereichen, die für die
Funktionsfähigkeit einer erweiterten Union von wesentlicher Bedeutung sind. Der Aktionsplan als
solcher ist ein entscheidendes Instrument für die Verwirklichung des gemeinsamen Ziels der EU und
Bulgariens, nämlich dafür zu sorgen, dass die Beitrittsvorbereitungen Bulgariens innerhalb des
vorgesehenen Zeitrahmens so effizient wie möglich ablaufen.
Die Umsetzung des Aktionsplans wird in Teil D dieses Berichts bewertet.
© Europäische Kommission -- 2003-03-29
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