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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Bulgariens
Bulgarien hat ein hohes Maß an makroökonomischer Stabilität erreicht.
Unternehmensumstrukturierungen und Förderung des Privatsektors gehen weiter. In Einklang mit dem
Aktionsplan wird weiter an der Analyse der Umstrukturierung im Banksektor gearbeitet, wobei
erhebliche Fortschritte bei der Umstrukturierung und Privatisierung dieses Sektors erzielt
wurden. Die Entwicklung des bankenfremden Finanzsektors steht noch in der Anfangsphase und
fortgesetzte Maßnahmen sind zur Verbesserung des Kapitalmarkts erforderlich. Was die Stärkung des
Banksektors betrifft, so entwickelt sich der zum großen Teil in ausländischem Besitz befindliche
Banksektor hinsichtlich Kreditwachstum und Spareinlagen weiter. Neue Privatisierungsverfahren
wurden zur Beschleunigung des Privatisierungsprozesses und zur Steigerung von Transparenz und
Effizienz eingeführt. Bulgarien macht erstmals Fortschritte bei den Vorbereitungen auf die
Umstrukturierung des Energiesektors. Für die weitere Entwicklung und die Umsetzung einer
Energieeffizienzstrategie und zum Anreiz für höhere Investitionen sind weitere Anstrengungen
erforderlich. Bei der Umstrukturierung des Stahlsektors wird Bulgarien dafür sorgen, keine
weiteren staatlichen Subventionen, die nicht mit den EG-Vorschriften für staatliche Subventionen
für den Stahlsektor vereinbar sind, zu gewähren. Änderungen des Bankkonkursrechts wurden zur
weiteren Verbesserung und Beschleunigung der Konkurs- und Liquidationsverfahren verabschiedet.
Allerdings müssen die Marktaustrittsverfahren weiter verbessert werden, um die Abwicklung der
Verfahren und die bessere Durchsetzung von Entscheidungen zeitlich zu beschleunigen. An der
Einführung eines funktionierenden Grundstücksmarkts und der endgültigen Form eines Katasters wird
weiter gearbeitet, jedoch ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Das Unternehmensumfeld und
Anreize für inländische und ausländische Investitionen werden weiter verbessert und verstärkt,
jedoch muss daran weitergearbeitet werden. Zur Sicherung wirtschaftsfreundlicher Rechts-, Steuer-
und Verwaltungsrahmenbestimmungen (einschließlich verbesserter Vertragsdurchsetzungs- und
Lizenzverfahren) zur Gewährleistung von Chancengleichheit für alle Unternehmen (kleine und
grosse, inländische und ausländische Unternehmen) sind weitere Anstrengungen erforderlich. An der
Erleichterung von Genehmigungs- und Registrierungssystemen wird weitergearbeitet, um so zur
Entwicklung eines günstigeren Wirtschaftsklimas für KMU beizutragen, indem die verbleibenden
Hindernisse für die Entwicklung von KMU beseitigt werden.
Insgesamt sind die auf die wirtschaftlichen Kriterien bezogenen
Beitrittspartnerschaftskriterien nur teilweise erfüllt, obwohl stetige Fortschritte erzielt
wurden. Die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans verläuft weitgehend planmäßig.
© Europäische Kommission -- 2003-03-29
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