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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Bulgariens

Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

Kapitel 1: Freier Warenverkehr

An der Änderung der Rahmengesetze für technische Vorschriften zur Umsetzung neuer und globaler Strategieprinzipien für die Abstimmung auf den Besitzstand sind weitere Fortschritte erforderlich. Die horizontale Verwaltungsinfrastruktur wurde weiter verstärkt. Hinsichtlich der Trennung der Normungs- und Zertifizierungsfunktionen wurden nach den Änderungen des Normungsgesetzes einige Umstrukturierungsfortschritte erzielt, jedoch sind die Zertifizierungsverfahren nach wie vor unzureichend von der Akkreditierung getrennt, so dass die Ziele dieses Aktionsplans nicht voll erreicht wurden. Die Angleichung der traditionellen sektoriellen Rechtsprechung hat gute Fortschritte gemacht. An der Umstellung der Verwaltung und der Lebensmittelindustrie auf EG-Grundsätze der Lebensmittelsicherheit im Wege der Verabschiedung mehrerer Anordnungen wurde weitergearbeitet. Ein geändertes Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen ist in Kraft, jedoch sind noch weitere Änderungen erforderlich, um eine volle Übereinstimmung mit dem Besitzstand zu gewährleisten; ferner muss eine Agentur für das öffentliche Auftragswesen eingerichtet werden, damit transparente öffentliche Ausschreibungen auf zentraler und regionaler Ebene gewährleistet sind. Die Prüfung der Vorschriften im nichtharmonisierten Bereich läuft weiter, damit eine Einhaltung von Artikel 28-30 des EG-Vertrags gewährleistet ist. Insgesamt wurden die Beitrittspartnerschaftsprioritäten im Bereich des freien Warenverkehrs teilweise eingehalten. Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans verläuft weitgehend planmäßig.

Kapitel 2: Freizügigkeit

Bulgarien hat die gegenseitige Anerkennung von beruflichen Qualifikationen und Diplomen und die Einführung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen, Bildungs- und Ausbildungsprogramme weiter vorangetrieben. Mit der Umsetzung der Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Schaffung einer Stelle für die gegenseitige Anerkennung im Bereich der medizinischen Berufe wurde begonnen. Insgesamt wurden die Beitrittspartnerschaftsprioritäten im Bereich der Freizügigkeit teilweise eingehalten. Die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans verläuft weitgehend planmäßig.

Kapitel 3: Freier Dienstleistungsverkehr

Zur verstärkten Überwachung finanzieller Dienstleistungen wurde ein beratender Ausschuss für die Finanzsektoraufsicht eingesetzt. Die Bankenaufsicht ist strukturell gut ausgestattet, jedoch müssen die Versicherungsaufsicht und die Pensionsfonds weiter verstärkt werden. Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans über die finanzielle Dienstleistungsaufsicht läuft planmäßig. Diese Priorität wurde teilweise erfüllt. Zum Datenschutz wurden nationale Gesetze verabschiedet und eine unabhängige öffentliche Aufsichtsbehörde für die Überwachung der korrekten Anwendung der Datenschutzbestimmungen eingesetzt, so dass auch diese Priorität erfüllt ist und die Durchführung des Aktionsplans fristgerecht verläuft. Die Beitrittspartnerschaftsprioritäten im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs wurden weitgehend erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans verläuft offensichtlich planmäßig.

Kapitel 4: Freier Kapitalverkehr

Weitere Schritte zur Verhinderung des Missbrauchs der Finanzsysteme für die Geldwäsche wurden mit Hilfe des neuen Gesetzes über Maßnahmen gegen Geldwäsche unternommen. Die Finanzaufsichtsbehörde wurde in eine Agentur umgewandelt, doch ist noch nicht erwiesen, ob dadurch ihre Kapazität zur Bekämpfung der Geldwäsche ausreichend gestärkt wurde. Anweisungen über die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden wurden verabschiedet. An der Vollendung der Angleichung der Rechtsprechung an die zweite Richtlinie gegen Geldwäsche muss weiter gearbeitet und die Einhaltung der Empfehlungen der Task Force Finanzaktion (FATF) gewährleistet werden. Insgesamt wurden die Beitrittspartnerschaftsprioritäten im Bereich des freien Kapitalverkehrs teilweise erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans verläuft offenbar planmäßig.

Kapitel 5: Gesellschaftsrecht

Die Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsgrundsätze und -verfahren wurden weiter aktualisiert und das Regelwerk an den gemeinschaftlichen Besitzstandstand angeglichen, jedoch sind weitere Änderungen erforderlich, damit die gesetzlichen Bestimmungen voll an den Besitzstand angeglichen werden. Nach wie vor müssen die Rechte für geistiges und gewerbliches Eigentum stärker durchgesetzt werden, insbesondere hinsichtlich verstärkter Grenzkontrollen und der Ausbildung von Vollzugsbeamten. Entsprechend dem Aktionsplan wurde mit der Steigerung der Verwaltungskapazität der Zollpolizei-Spezialabteilung im Bereich des Schutzes geistiger und gewerblicher Eigentumsrechte begonnen, jedoch bleibt noch mehr zu tun. Die Beitrittspartnerschaftsprioritäten im Bereich des Gesellschaftsrechts wurden teilweise erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans verläuft offenbar planmäßig.

Kapitel 6: Wettbewerbspolitik

Das gesetzliche Rahmenwerk sowohl im Bereich des Kartellrechts als auch im Bereich der staatlichen Beihilfen wurde weiter vervollständigt. Bei der Steigerung der Verwaltungskapazität hat der Ausschuss zum Schutz des Wettbewerbs (CPC) seine kartellrechtliche Tätigkeit weiter verstärkt, doch laufen die Maßnahmen im Bereich der staatlichen Beihilfen erst an, so dass an der vollen Durchsetzung kartellrechtlicher und Subventionsvorschriften noch gearbeitet werden muss. Ein Inventar über staatliche Beihilfen und ein jährlicher Bericht über staatliche Beihilfen liegen vor. Der Bericht über staatliche Beihilfen für das Jahr 2001 entspricht der Methodik und der Präsentation der ,,Erhebung über staatliche Beihilfen in der Europäischen Union``. Das Bewusstsein für Kartellrechts- und staatliche Beihilfebestimmungen muss bei den Marktteilnehmern und den Beihilfegebern geschärft und die Ausbildung des Justizpersonals in Kartell- und staatlichen Beihilfeangelegenheiten weiter intensiviert werden. Gemäß dem Aktionsplan, im Bereich des Kartellrechtes, werden die theoretischen Kenntnisse und die praktische Ausbildung der Beamten des Ausschusses zum Schutze des Wettbewerbs in Übereinstimmung mit dem Besitzstand verbessert. Hierzu gehören Studienbesuche, Bereitstellung von Computer-Hard- und -software. Im Bereich der staatlichen Beihilfe machte die Ausbildung des Personals Fortschritte. Insgesamt wurden die Beitrittspartnerschaftsprioritäten im Bereich der Wettbewerbspolitik teilweise erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans verläuft offenbar planmäßig.

Kapitel 7: Landwirtschaft

Bulgarien bereitet die Verwaltungsstrukturen vor, die für die EG-finanzierten ländlichen Entwicklungsprogramme erforderlich sind, sowie die landwirtschaftliche Verwaltung für die praktische Umsetzung und Durchsetzung der Verwaltungsmechanismen für die gemeinsame Agrarpolitik. Weitere Fortschritte waren hinsichtlich der Grundlagen für das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem zu verzeichnen. Bulgarien hat noch keine Zahlungsagentur für die Verwaltung der Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik geschaffen. Die Umsetzung und Durchsetzung der Veterinär- und Pflanzenschutzbestimmungen sowie der gesetzlichen Bestimmungen für die Nahrungsmittelsicherheit wurden durch weitere Verabschiedung von Gesetzen vorangetrieben, doch im Bereich der Durchsetzung besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Zurzeit werden die notwendigen Bedingungen für die Einführung und Verbesserung wirksamer Grundstücks-, Arbeits- und Kapitalmärkte in landwirtschaftlichen und agrarischen Sektoren geschaffen; allerdings sind weitere erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die Entwicklung leistungsfähiger Märkte zu gewährleisten. Bulgarien muss die Modernisierung von Lebensmittelverarbeitungsanlagen vorantreiben, so dass die EG-Nahrungsmittelsicherheitsnormen eingehalten werden können. Ferner muss die Nahrungsmittelkontrollverwaltung weiter verbessert werden. Bulgarien muss die Weinbaukartei weiter aufbauen. Die Angleichung der Veterinär- und Pflanzenschutzbestimmungen und die Umsetzung des Programms zur Verbesserung der Kontrolleinrichtungen, insbesondere an den künftigen Außengrenzen, haben weitere Fortschritte gemacht. Bulgarien hat ferner Fortschritte bei der Umsetzung und Durchsetzung (einschließlich Tests auf Tierkrankheiten), insbesondere bei der transmissiblen spongiformen Enzephalitis erzielt. Allerdings muss eine Angleichung an den Besitzstand gewährleistet werden. Insgesamt wurden die Beitrittspartnerschaftsprioritäten im Bereich der Landwirtschaft teilweise erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans verläuft offensichtlich planmäßig.

Kapitel 8: Fischerei

Die Schaffung einer angemessenen Organisation, angemessener institutioneller Ressourcen und Ausrüstungen für Inspektionen und Kontrollen auf zentraler und regionaler Ebene ging weiter. Das Personal der Nationalen Agentur für Fischerei und Aquakultur (NAFA) innerhalb des Ministeriums für Landwirtschaft und Forsten wurde auf 156 Beamte aufgestockt. Das Fischereifahrzeugregister wurde fertiggestellt, doch sind zur Gewährleistung einer vollen Erfüllung der EG-Vorschriften weitere Schritte erforderlich. Insgesamt wurden die Beitrittspartnerschaftsprioritäten im Bereich der Fischerei erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans verläuft weitgehend planmäßig.

Kapitel 9: Verkehrspolitik

Bulgarien hat seine Gesetze im Bereich des Straßenverkehrssektors weiter angeglichen. Weitere Maßnahmen zur Steigerung der Verwaltungskapazität im Straßen- und Binnenschifffahrtssektor sind erforderlich. Fortschritte gab es auch bei der Fahrzeugbesteuerung und bei den Straßenbenutzungsgebühren. Ferner müssen die beruflichen Zulassungsprüfungen verbessert werden. An der Anpassung des Fahrzeugsbestands an die technischen und sicherheitlichen Vorschriften muss weiter gearbeitet werden. Die Rechtsangleichung und Verbesserung der Verwaltungskapazität im Schienenverkehr wurde weiter verbessert, im Hinblick auf die Umsetzung der überarbeiteten Gemeinschaftsbestimmung für den Schienenverkehr. Die weitere Umstrukturierung der bulgarischen Eisenbahnen, die funktionelle Trennung der Infrastrukturverwaltung vom Schienenverkehrsbetrieb der bulgarischen Eisenbahngesellschaft ist abgeschlossen. Allerdings gab es Verzögerungen bei der Verabschiedung der erforderlichen Gesetzesänderungen im Bereich der gesetzlichen Bestimmungen für den Seetransport und in der Steigerung der Verwaltungskapazität zur Verbesserung der Leistung des Flaggenstaates im Bereich der Sicherheit des Seeverkehrs. Daher hat Bulgarien noch nicht das Ziel erreicht, von der schwarzen Liste gemäß der Unterzeichnung der Pariser Vereinbarung gestrichen zu werden. Insgesamt wurden die Prioritäten im Bereich des Schienen- und Straßentransports größtenteils erfüllt, mit Ausnahme des Seetransports. Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans hat sich verzögert.

Kapitel 10: Steuern

Bulgarien hat die Mehrwertsteuergesetzgebung weiter angeglichen, jedoch sind weitere Angleichungen erforderlich, insbesondere in Sonderbereichen. Die Gesetze für Verbrauchssteuern wurden weiter angeglichen, insbesondere hinsichtlich der angewandten Steuersätze, jedoch sind weitere Anhebungen erforderlich, um die gemäß dem Besitzstand erforderlichen Mindestniveaus zu erreichen. Zurzeit werden die Gesetze zur Einhaltung des Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung überarbeitet. Die Modernisierung und Verbesserung der Steuerverwaltung und die Gewährleistung einer effizienten Umsetzung und Durchsetzung der Gesetze sind nicht recht vorangekommen, wobei noch erhebliche Anstrengungen erforderlich sind. Bulgarien muss insbesondere sicherstellen, dass die Mehrwertsteuerrückerstattungen effizient und rechtzeitig erfolgen. Weitere Angleichungen sind auch im Bereich der Verwaltungszusammenarbeit und gegenseitigen Amtshilfe erforderlich. Im Bereich der IT-Systeme hat sich wenig getan, um einen Austausch elektronischer Daten mit den Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Bulgarien muss die Lagerungs- und Beförderungsrichtlinie für verbrauchssteuerpflichtige Produkte umsetzen. Die Beitrittspartnerschaftsprioritäten im Bereich der Steuern wurden teilweise erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans verläuft weitgehend planmäßig.

Kapitel 12: Statistik

Bulgarien hat die Qualität und den Erfassungsbereich der Statistik weiter verbessert. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, damit angemessene Mittel für weitere Steigerungen der statistischen Kapazitäten auch auf regionaler Ebene gewährleistet sind. Die Beitrittspartnerschaftsprioritäten im Bereich der Statistik wurden teilweise erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans verläuft offensichtlich planmäßig.

Kapitel 13: Beschäftigung und Sozialpolitik

Der soziale Besitzstand wurde weiter angeglichen, die Verabschiedung von Gesetzen im Bereich der Gleichbehandlung von Frauen und Männern und zur Bekämpfung der Diskriminierung verlief schleppend. Die Rolle der allgemeinen Arbeitsaufsichtsbehörde wurde zur Durchsetzung des Besitzstands im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz gestärkt. Die gesetzlichen Rahmenbestimmungen für den Besitzstand im Bereich der öffentlichen Gesundheit wurden weiter angeglichen und ein nationales Programm für die Bekämpfung des Rauchens verabschiedet. Die Entwicklung eines Informationssystems für die Überwachung und Kontrolle von übertragbaren Krankheiten sowie die Gesundheitsüberwachung und Information müssen weiter verbessert werden. Die Bemühungen um den Aufbau der Kapazitäten der Sozialpartner wurden durch die Verabschiedung des Arbeitsschutzgesetzes weiter unterstützt. Entsprechend dem Aktionsplan wurden ein nationales Schlichtungsinstitut und ein Wirtschafts- und Sozialausschuss eingerichtet. Allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die künftige Rolle der Sozialpartner bei der Ausarbeitung und der Umsetzung der EG-Beschäftigungs- und Sozialpolitik, einschließlich des Europäischen Sozialfonds, vorzubereiten. Der autonome Zwei-Parteien-Sozialdialog muss weiter verbessert werden. Die Priorität Ausarbeitung einer nationalen Strategie einschließlich Datenerfassung im Hinblick auf eine künftige Teilnahme an der europäischen Strategie für die soziale Einbindung wurde nicht erfüllt. Insgesamt wurden die Beitrittspartnerschaftsprioritäten im Bereich der Sozialpolitik nur in begrenztem Umfang erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans verläuft weitgehend planmäßig.

Kapitel 14: Energie

Bulgarien hat eine neue Energiestrategie verabschiedet. Trotz der festgestellten Lücken in der Energieeffizienz wird keine aktive Politik zur Verbesserung oder Änderung der Energiebedarfsprognosen auf der Grundlage realistischerer Wachstums- und Energieintensitätsszenarios definiert. Bulgarien hat seine in der Vereinbarung von 1999 gemachte Verpflichtung zur definitiven Stilllegung von Block 1 und 2 des Kernkraftwerks Kozloduy bis zum Ende des Jahres 2003 bestätigt. Eine Entscheidung über die Stilllegung der Blöcke 3 und 4, über die 2002 entschieden werden soll, steht noch aus. Bulgarien hat die im Bericht des Rats ,,Nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung`` enthaltenen Empfehlungen unter gebührender Berücksichtigung der im Bericht festgelegten Prioritäten akzeptiert, wobei es die meisten Empfehlungen angemessen behandelt. Allerdings sollte Bulgarien drei Empfehlungen mehr Aufmerksamkeit widmen: Klärung des Rechtsstatus der Sicherheitsanalyse, möglichst baldige Durchsetzung des neuen Gesetzes über die sichere Nutzung der Kernenergie und besondere Beachtung der Finanzierung des Programms für die Lagerung radioaktiver Abfälle. Die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde für Kernenergie wurde formell gestärkt, da der Ausschuss für die Nutzung der Atomenergie für friedliche Zwecke (CUAEPP) in eine nukleare Regulierungsbehörde umgewandelt wurde. Die Durchführungsbestimmungen müssen noch erlassen werden und für die volle Umsetzung des Gesetzes durchgesetzt werden. Bulgarien hat sich weiter um ein hohes Maß an nuklearer Betriebssicherheit im Kernkraftwerk Kozloduy bemüht. Es wäre verfrüht, die Stilllegungsphase für die Blöcke 1-4 zu bewerten, da hiermit noch nicht begonnen wurde. Ein Rahmengesetz über Ölvorräte wurde noch nicht verabschiedet, jedoch Fortschritte erzielt, da die Ölvorräte kein Staatsgeheimnis mehr sind. Die im Aktionsplan enthaltene Frist für die Verabschiedung des Gesetzes bis Juli 2002 wurde nicht eingehalten. Wichtig ist, dass Bulgarien beginnt, seine Ölvorräte gemäß den Vorschriften des Besitzstands progressiv zu erhöhen. Das neue Gesetz über die sichere Nutzung der Kernenergie sieht ferner eine verbesserte radioaktive Abfallbeseitigung vor. Die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und die Steigerung der Verwendung erneuerbarer Energien bzw. eine angemessene Ausstattung der Energieeffizienzagentur mit Mitteln haben kaum Fortschritte gemacht. Änderungen des Energie- und Energieeffizienzgesetzes legen die Grundlage für die Rechtsangleichung in Bezug auf die Öffnung des Marktes. Weitere Schritte sind für die Einführung von transparenten Markvorschriften mit einem klaren Zeitplan für die Freigabe des Marktes für den Wettbewerb erforderlich. Die Rolle der staatlichen Energieregulierungskommission wurde durch das neue Gesetz gestärkt, jedoch muss seine Kapazität und Unabhängigkeit weiter verbessert werden. Die Umstrukturierung des Festbrennstoffsektors durch den Verkauf von Steinkohlenbergwerken und die Stilllegung unrentabler Zechen machte weitere Fortschritte. Die Verabschiedung des neuen Energie- und Energieeffizienzgesetzes brachte Fortschritte für die Vorbereitungen zur Teilnahme am Binnenmarkt für Elektrizität und Erdgas; hierzu gehören Bestimmungen für die Öffnung des Marktes. Insgesamt wurden die Beitrittspartnerschaftsprioritäten im Bereich der Energie teilweise erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans verläuft weitgehend planmäßig.

Kapitel 15: Industriepolitik

Bulgarien hat bei der Entwicklung und Umsetzung einer marktorientierten Wettbewerbsstrategie weitere Fortschritte erzielt; u. a. werden besonders aussichtsreiche Sektoren festgelegt. Die Ziele in diesem prioritären Bereich wurden weitgehend erreicht.

Kapitel 19: Telekommunikation und Informationstechnologien

Durch Änderungen des Telekommunikationsgesetzes wurde die Umsetzung des Besitzstands weiter vervollständigt und die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden von operationellen Tätigkeiten gewährleistet sowie ihre Fähigkeit für die Vorbereitung auf die geplante volle Liberalisierung dieser Sektoren bis 1. Januar 2003 verbessert. Allerdings muss die Kapazität der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und insbesondere der Regulierungsbehörde für Postdienste verbessert werden. Die Beitrittspartnerschaftsprioritäten im Bereich der Telekommunikation wurden teilweise erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans verläuft weitgehend planmäßig.

Kapitel 20: Kultur und audiovisuelle Medien

Die Verwaltungskapazität der nationalen Regulierungsbehörde im Bereich des Rundfunk- und Fernsehwesens wurde weiter gesteigert, bedarf jedoch weiterer Aufmerksamkeit. Zur Einhaltung der Aktionsplanpriorität wurde die Verwaltungskapazität gesteigert und der Haushalt dieser Behörde aufgestockt, jedoch sind weitere Anstrengungen erforderlich, damit diese Behörde ihre Überwachungstätigkeit effizient wahrnehmen kann und ihre Unabhängigkeit gewährleistet ist. Diese Beitrittspartnerschaftspriorität wurde teilweise erfüllt. Die Umsetzung der Aktionsplanprioritäten verläuft weitgehend planmäßig.

Kapitel 21: Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente

Für die Steigerung der Verwaltungskapazität auf das in den Schlüsselministerien erforderliche Niveau sind weitere erhebliche Anstrengungen erforderlich, insbesondere auf zentraler Ebene, damit Strategien entworfen und Projekte für die regionale Entwicklung sowie für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt umgesetzt und bewertet und aus EG- und nationalen Mitteln finanziert werden können. Wie im Aktionsplan erwähnt, wurde ein Strategiepapier zur Klärung der institutionellen Maßnahmen zur Verwaltung der Struktur- und Kohäsionsfonds nach dem Beitritt im Mai 2002 verabschiedet, mehrere Monate später als vorgesehen. Bulgarien hat bisher noch keinen kohärenten Entwicklungsplan gemäß den Strukturfondsvorschriften ausgearbeitet. Die Klärung der vorgeschlagenen institutionellen Maßnahmen für die Verwaltung der Struktur- und Kohäsionsfonds nach dem Beitritt wurden weiter geklärt, jedoch sind weitere Anstrengungen erforderlich, einschließlich entsprechender Kontroll-, Überwachungs- und Bewertungsmechanismen und erforderlicher Verwaltungsstrukturen entsprechend dieser Abmachungen. Die Einhaltung der grundlegenden Finanzverwaltungs- und Kontrollbestimmungen gemäß den jeweiligen Vorschriften des Strukturfonds erfordert noch viel Arbeit. Insgesamt wurden die Beitrittspartnerschaftsprioritäten im Bereich der Regionalpolitik in begrenztem Umfang eingehalten. Bei dem im Aktionsplan festgelegten Zeitplan gab es einige Verzögerungen.

Kapitel 22: Umweltschutz

Bulgarien hat bei der Umsetzung des Besitzstands weiter Fortschritte gemacht, jedoch hat die Verzögerung bei der Verabschiedung des Umweltschutzgesetzes die Fortschritte bei der Umweltverträglichkeitsprüfungund der integrierten Prävention und Überwachung industrieller Abfälle verlangsamt. Weitere Anstrengungen für die Umsetzung des Besitzstands mit besonderer Betonung der Umweltverträglichkeitsprüfung, der Luftqualität, des Abfallmanagements, der Wasserqualität, des Naturschutzes, der Kontrolle der Umweltverschmutzung durch Industriebetriebe und des Risikomanagements sowie des Strahlenschutzes sind erforderlich. Ferner müssen die Anstrengungen für die Ausarbeitung und Entwicklung richtlinienspezifischer Umsetzungspläne, einschließlich Finanzierungspläne, sorgfältig fortgeführt werden. Für die Steigerung der Verwaltungs-, Überwachungs- und Durchsetzungskapazität auf nationaler und regionaler Ebene müssen entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden, während Entscheidungen zur Steigerung der Verwaltungskapazität des Ministeriums für Umwelt und Wasser sowie der Regionalaufsichtsbehörden bereits getroffen wurden. Obwohl die Umweltschutzvorschriften in sämtliche sektorale Politiken integriert wurden, muss hieran nach wie vor auf nationaler und lokaler Ebene gearbeitet werden. Insgesamt wurden die Beitrittspartnerschaftsprioritäten im Bereich des Umweltschutzes in begrenztem Umfang erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans verläuft weitgehend planmäßig.

Kapitel 23: Verbraucher- und Gesundheitsschutz

Die weitere Angleichung der Gesetze und die Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung des Verbraucherschutzgesetzes hat wenig Fortschritte gemacht. Besondere Aufmerksamkeit erfordert weiter die Entwicklung eines unabhängigen und effizienten Marktüberwachungsmechanismus. Insgesamt wurden die Beitrittspartnerschaftsprioritäten im Bereich des Verbraucherschutzes nur teilweise erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans verläuft offensichtlich planmäßig.

Kapitel 24 Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres

Bulgarien hat einen Schengener Aktionsplan verabschiedet. Die Infrastruktur an den künftigen EU-Außengrenzen wurde weiter verbessert und modernisiert, doch sind noch größere Maßnahmen erforderlich. Ein neues Asylgesetz wurde verabschiedet, die Verwaltungskapazität muss jedoch gesteigert und Mittel bereitgestellt werden, um eine planungsgemäße Umsetzung zu gewährleisten. Die Verbesserung der internen Zusammenarbeit innerhalb der Polizei und mit anderen Behörden zur Durchsetzung der Gesetze sowie mit der Justiz, insbesondere zur Steigerung der Kapazitäten zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens hat geringe Fortschritte gemacht. Bulgarien muss eine integrierte Strategie für die Bekämpfung des organisierten Verbrechens, von der Prävention bis zur Strafverfolgung, in Zusammenarbeit zwischen dem Justizministerium, dem Innenministerium und anderen betroffenen Regierungsstellen aktualisieren und umsetzen. Die Strategie zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens wurde noch nicht verabschiedet, so dass das im Aktionsplan enthaltene Ziel der Verabschiedung bis Ende Mai 2002 nicht eingehalten wurde. Bulgarien hat eine nationale Drogenstrategie entwickelt und muss jetzt die Verwaltungskapazität und die Koordinierung unter den von der Umsetzung betroffenen Stellen verbessern. Weitere Maßnahmen zur Gewährleistung der Durchführung von Gemeinschaftsinstrumenten im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in zivilrechtlichen Angelegenheiten sind erforderlich. Insgesamt wurden die Beitrittspartnerschaftsprioritäten im Bereich Justiz und Inneres teilweise erfüllt. Mit Ausnahme der Verabschiedung der Strategie zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens verläuft die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans weitgehend planmäßig.

Kapitel 25: Zollunion

Bei der Umsetzung des bulgarischen Zollkodex und seiner Durchführungsbestimmungen wurden einige Fortschritte erzielt, jedoch bleibt noch einiges zu tun. Eine größere Reformstrategie ist angelaufen, um die Arbeiten für die Garantie der Stabilität und der Stärkung der administrativen und operationellen Kapazitäten der Zollverwaltung zu unterstützen, damit sie die Rechtsvorschriften durchsetzen und die Zusammenarbeit mit anderen Vollzugsorganen verbessern kann. Wie im Aktionsplan erwähnt, wurde ein Beratender Zollausschuss eingerichtet. An den dringenden Prioritäten zur Durchführung der IT-Strategie der bulgarischen Zollverwaltung wird gearbeitet, jedoch mit Verzögerung. Die Umsetzung einer Berufsethikstrategie im Zoll geht weiter und wird auch in der nationalen Antikorruptionsstrategie berücksichtigt. Insgesamt wurden die Beitrittspartnerschaftsprioritäten im Bereich Zollunion nur teilweise erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans verläuft weitgehend planmäßig.

Kapitel 28: Finanzkontrolle

Die Änderung des Gesetzes über die öffentliche interne Finanzkontrolle zur Herstellung einer funktionellen Unabhängigkeit von der PIFC-Agentur hat erhebliche Fortschritte gemacht, wobei die Ex-ante-Finanzkontrolle unter den Verantwortungsbereich des Leiters des Ausgabezentrums gestellt wird. Die Durchführung der neuen Rahmenbestimmungen für die öffentliche interne Finanzkontrolle und die Steigerung der Verwaltungskapazität sowie der funktionellen Unabhängigkeit der einschlägigen Institutionen ist weiter vorangeschritten. Bulgarien befasst sich nunmehr mit der Priorität der Festlegung eines Rahmens für System- und Leistungsprüfungen oder der Entwicklung einer Kultur der Managerrechnungslegungspflicht. Die ersten Schritte für eine nachhaltige Ausbildung von Controllern und Wirtschaftsprüfern erfolgten in Einklang mit den Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des Aktionsplans. Die Entwicklung kohärenter und umfassender Normen für externe Prüfungen mit Unterstützung geeigneter Methodik und Handbücher hat einige Fortschritte gemacht. Die Kapazität des nationalen Wirtschaftsprüfungsamtes wurde insbesondere durch die Verabschiedung eines Gesetzes gesteigert, welches den Rechtsrahmen für externe Wirtschaftsprüfung vervollständigt. Eine Kontaktstelle für den Schutz der Finanzinteressen der Gemeinschaften für den Beginn einer effizienten Zusammenarbeit mit OLAF wurde noch nicht eingerichtet. Bulgarien hat die Betrugsbekämpfung und die Gewährleistung der korrekten Verwendung, Kontrolle, Überwachung und Bewertung der vor dem Beitritt gewährten EG-Mittel verbessert, muss jedoch weiter daran arbeiten. Insgesamt wurden die Beitrittspartnerschaftsprioritäten im Bereich Finanzkontrolle teilweise erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans verläuft weitgehend planmäßig.

© Europäische Kommission -- 2003-03-29

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