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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Bulgariens

Hinweise zur Methodik

Inflationsrate Im Rahmen der Vorbereitungen auf die gemeinsame Währung haben die EU-Mitgliedstaaten einen neuen Verbraucherpreisindex erstellt, um die Verpflichtungen aus dem EU-Vertrag zu erfüllen. Die Verbraucherpreisindizes sollten Vergleiche zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen. Die wichtigste Aufgabe war die Harmonisierung der Methoden und des Erfassungsbereichs. So entstand der Harmonisierte Verbraucherpreis-index (HVPI). Die Beitrittsländer haben ein ähnliches Projekt begonnen. Im Hinblick auf die Erweiterung muss ihre Wirtschaftsleistung ebenfalls anhand vergleichbarer Indizes bewertet werden. Bei der Anpassung an die neuen Bestimmungen wurden bereits Fortschritte erzielt. Seit Januar 1999 melden die Beitrittsländer Eurostat monatlich ,,Proxy-HVPI``, die auf den einzelstaatlichen VPI basieren, aber an den Erfassungsbereich der HVPI angepasst wurden. Sie stimmen noch nicht voll mit den HVPI der Mitgliedstaaten überein. Die in den Tabellen verwendeten Proxy-HVPI wurden bis 1996 (Sätze von 1997) zurückgerechnet.

Finanzindikatoren

Öffentliche Finanzen: Die Statistiken der Beitrittsländer über das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand sind insofern vorläufig, als sie den Anforderungen der EU-Methodik noch nicht voll entsprechen. Allgemein gesagt entspricht das Defizit/der Überschuss des Staates dem Konzept des konsolidierten Finanzierungssaldos des Staates gemäß dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95). Der Schuldenstand des Staates ist definiert als der konsolidierte Bruttoschuldenstand zum Nominalwert am Jahresende. Die Reihen liegen ab 1997 vor; die Angaben für 1996 sind Annäherungswerte, die auf der GFS-Methodik des IWF beruhen.

Die Bruttoauslandsverschuldung bezieht sich auf die Volkswirtschaft und umfasst kurz- und langfristige Papiere, aber keine Kapitalbeteiligungen oder Geldmarktpapiere. Die Angaben über die ausstehenden Verbindlichkeiten stammen von der OECD, die Daten über das BIP von Eurostat. Für das Verhältnis der Bruttoauslandsverschuldung zu den Exporten wird die Definition der Volkwirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Exporte von Waren und Dienstleistungen herangezogen (Quelle: Eurostat). Die Angaben für 2000 sind Schätzwerte von Eurostat, die auf den gemeinsamen Reihen von OECD, IWF, BIZ und Weltbank beruhen.

Die Geldmenge sind die Bestände zum Jahresende, wie sie Eurostat mitgeteilt wurden. M1 umfasst in der Regel das im Umlauf befindliche Bargeld sowie Sichteinlagen bei Banken. M2 umfasst M1 sowie Spareinlagen und sonstige kurzfristige Forderungen gegenüber Banken. M3 entspricht M2 zuzüglich verschiedene weniger liquide oder längerfristige Anlagen. Nicht alle Staaten erstellen Reihen für M3. Bei der Kreditgewährung insgesamt handelt es sich um die Kreditgewährung von inländischen geldschöpfenden Kredit- und Finanzinstituten (MFI) an inländische Nicht-MFI.

Zinssätze: Jährliche Durchschnittssätze auf der Grundlage der Eurostat mitgeteilten monatlichen Reihen. Die Ausleihesätze beziehen sich auf Darlehen von Banken an Unternehmen mit Laufzeiten von über einem Jahr. Die Einlagesätze betreffen Einlagen bei Banken mit einer vereinbarten Fälligkeit bis zu einem Jahr. Tagesgeldsätze entsprechen den Interbank-Tagesgeldsätzen.

Wechselkurse: Die ECU-Wechselkurse sind die offiziell bis zum 1. Januar 1999, d. h. bis zu dem Zeitpunkt, an dem die ECU durch den Euro ersetzt wurde, mitgeteilten Kurse. Die Euro-Wechselkurse sind die Referenzkurse der Europäischen Zentralbank. Der (nominale) Index des effektiven Wechselkurses, wie er Eurostat mitgeteilt wird, ist nach den wichtigsten Handelspartnern gewichtet.

Die Währungsreserven sind die Bestände zum Jahresende, wie sie Eurostat mitgeteilt wurden. Sie sind definiert als die Summe der von der Zentralbank gehaltenen Gold- und Devisenbestände und SZR, der Reserveposition des Landes im IWF sowie der sonstigen Forderungen der Zentralbank gegenüber Gebietsfremden. Die Goldbestände werden zum Marktpreis zum Jahresende bewertet.

Außenhandel

Importe und Exporte (jeweilige Preise). Die Datenerfassung basiert auf dem System des Spezialhandels, wonach der Außenhandel aus den Gütern besteht, die die Zollgrenze des Landes überschreiten. In den Handelsdaten nicht enthalten sind direkte Reexporte und der Handel mit Zollfreigebieten, der Dienstleistungsverkehr sowie der Handel mit Lizenzen, Know-how und Patenten. Der Wert des Außenhandelsumsatzes umfasst den Marktwert der Güter und die Zusatzkosten (Fracht, Versicherung usw.). Fob bedeutet, dass alle Kosten, die während der Beförderung bis zur Zollgrenze anfallen, zu Lasten des Verkäufers gehen. Cif bedeutet, dass der Käufer für die zusätzlichen Kosten aufkommt. Exporte werden hier auf fob-Basis ausgewiesen. Importe werden auf cif-Basis ausgewiesen.

Handelsklassifikationen. Die Warenhandelsströme werden anhand der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des Einheitspapiers erfasst.

Importe aus und Exporte nach EU-15. Von Bulgarien gemeldete Daten.

Bevölkerung

Nettowanderungsziffer. Die (von Eurostat neu berechnete) rohe Nettowanderungsziffer für das Jahr X ergibt sich aus: Bevölkerung (X+1) - Bevölkerung (X) - Sterbefälle (X) + Geburten (X). Dabei wird angenommen, dass jede Änderung in der Bevölkerungszahl, die nicht auf Geburten und Sterbefälle zurückzuführen ist, durch Zu- und Abwanderung bedingt ist. Dieser Indikator beinhaltet daher auch administrative Korrekturen (sowie Vorausschätzungsfehler, wenn die Gesamtbevölkerungszahl auf Schätzungen beruht, Geburten und Sterbefälle hingegen auf Registern). In diesem Fall sind die Zahlen konsistenter. Zudem sind die Unterschiede zwischen den rohen Nettowanderungsziffern, die von den Ländern gemeldet werden, und den von Eurostat berechneten Werten größtenteils darauf zurückzuführen, dass die Wanderungsströme nicht in vollem Ausmaß oder verspätet gemeldet werden.

Lebenserwartung. Die Angaben basieren auf einer alle 3 Jahre durchgeführten Erhebung.

Erwerbsbevölkerung

Die gemeinschaftliche Erhebung über Arbeitskräfte wird in jedem Frühjahr gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 durchgeführt. Eine ausführliche Beschreibung der Stichproben- und Berichtigungsverfahren, der Definitionen und der in der Arbeitskräfteerhebung verwendeten gemeinschaftlichen Kodierung enthalten die Veröffentlichungen ,,Erhebung über Arbeitskräfte - Methodik und Definition, 1998``. und ,,Labour force survey in central and east European countries: Methods and definitions, 2000``..

Die Definitionen gelten für alle in Privathaushalten lebenden Personen ab 15 Jahren. Sie entsprechen den Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation. Wehrdienstleistende sind nicht eingeschlossen.

Erwerbstätige sind Personen, die in der Berichtswoche mindestens eine Stunde gegen Bezahlung oder zur Erzielung eines Gewinns gearbeitet haben oder die in einem Arbeitsverhältnis standen, aber vorübergehend vom Arbeitsplatz abwesend waren. Mithelfende Familienangehörige sind eingeschlossen.

Die Quoten der durchschnittlichen Beschäftigung nach NACE-Positionen basieren auf Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) und sind daher nicht in vollem Umfang mit denen anderer Beitrittsländer vergleichbar, die aus der AKE abgeleitet werden. Die Unterschiede betreffen hauptsächlich die Wehrpflichtigen, die in Arbeitskräfteerhebungen nicht berücksichtigt werden, jedoch im ESVG zu den Arbeitnehmern des Staates zählen. Einzelheiten siehe Kapitel 11 Ziffer 19 der ESVG-Methodik.

Arbeitslose werden seit 2001 (Verordnung (EG) Nr. 1897/2000 der Kommission vom 7. September 2000) definiert als Personen von 15 bis 74 Jahren:

a)
die während der Berichtswoche ohne Arbeit waren, d. h. Personen, die weder einer vergüteten Erwerbstätigkeit noch (eine Stunde oder mehr) einer abhängigen oder einer selbständigen Beschäftigung nachgingen;
b)
die gegenwärtig für eine Beschäftigung verfügbar waren, d. h. Personen, die innerhalb der zwei auf die Berichtswoche folgenden Wochen für eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit verfügbar waren;
c)
die aktiv auf Arbeitssuche waren, d. h. Personen, die innerhalb der letzten vier Wochen (einschließlich der Berichtswoche) spezifische Schritte unternommen haben, um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu finden oder die einen Arbeitsplatz gefunden haben, die Beschäftigung aber erst später aufnehmen, d. h. innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten.
Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen vor 2001: Die Arbeitslosenzahlen bezogen sich auf Personen ab 15 Jahren. Personen, die einen Arbeitsplatz gefunden hatten, die Beschäftigung aber erst später aufnahmen, wurden zu den Arbeitslosen gezählt, sofern sie in der Berichtswoche keine Arbeit hatten.

Die Dauer der Arbeitslosigkeit ist wie folgt definiert:

a)
Dauer der Arbeitssuche oder
b)
Zeitraum seit der letzten Beschäftigung (falls dieser Zeitraum kürzer ist als die Dauer der Arbeitssuche).
Die Erwerbsbevölkerung entspricht der Summe aus Erwerbstätigen und Arbeitslosen.

Nichterwerbspersonen sind Personen, die weder als Erwerbstätige noch als Arbeitslose eingestuft sind.

Die Erwerbstätigenquote entspricht dem Anteil der Erwerbstätigen von 15 bis 64 Jahren an der Bevölkerung desselben Alters.

Die Arbeitslosenquote entspricht dem Anteil der Arbeitslosen an der Erwerbsbevölkerung im Alter ab 15 Jahren.

Die Erwerbsquote entspricht dem Anteil der Erwerbsbevölkerung von 15 bis 64 Jahren an der Bevölkerung desselben Alters.

Die Daten beziehen sich jeweils auf den Monat Juni.

Infrastruktur

Eisenbahnnetz. Alle Eisenbahnstrecken in einem gegebenen Gebiet. Ausgeschlossen sind Abschnitte von Straßen oder Wasserstraßen, auch wenn Eisenbahnfahrzeuge darauf befördert werden, z. B. nach Verladen auf Anhänger oder Fähren. Ausgeschlossen sind ferner Eisenbahnstrecken, die nur während der Feriensaison betrieben werden, sowie Eisenbahnstrecken, die ausschließlich bergbaulichen, land- und forstwirtschaftlichen oder industriellen Zwecken dienen und nicht dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen. Den Daten liegen die Konstruktionslängen der Eisenbahnstrecken zugrunde.

Länge der Autobahnen: Eine Autobahn ist eine speziell für den Kraftverkehr ausgelegte Straße ohne Zugang zu angrenzenden Grundstücken, die:

a)
außer an besonderen Stellen oder vorübergehend, getrennte Fahrbahnen für beide Verkehrsrichtungen hat, die entweder durch einen unbefahrbaren Mittelstreifen oder in Ausnahmefällen anderweitig getrennt sind;
b)
keine Kreuzungen mit anderen Straßen, Gleisen oder Gehwegen aufweist;
c)
speziell als Autobahn beschildert und besonderen Klassen von Kraftfahrzeugen vorbehalten ist.
Eingeschlossen sind Auffahrten und Ausfahrten, unabhängig vom Aufstellungsort der Hinweisschilder. Stadtautobahnen sind ebenfalls eingeschlossen.

Industrie und Landwirtschaft

Volumenindizes der Industrieproduktion. Die Industrieproduktion umfasst Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe sowie Energie- und Wasserversorgung (nach der Systematik NACE Rev. 1, Abschnitte C, D, E).

Der Index der jährlichen Industrieproduktion basiert auf einer umfassenden Erhebung der (staatlichen und privaten) Unternehmen des Industriesektors.

Volumenindizes der Bruttoagrarproduktion: Die Angaben beruhen auf der SNA-Methodik und umfassen die Land- und Forstwirtschaft (NACE-Abschnitte A und B).

Lebensstandard

Zahl der Kraftfahrzeuge. Personenkraftwagen: Kraftfahrzeuge außer Motorrädern, die für die Personenbeförderung vorgesehen sind und bis zu 9 Personen (einschließlich Fahrer) Sitzplätze bieten.

Der Begriff ,,Personenkraftwagen`` schließt daher Kleinkraftwagen (für die kein Führerschein erforderlich ist) sowie Taxis und Mietwagen ein, sofern sie weniger als 10 Sitzplätze haben. Hierunter können auch Kleinlastwagen (Pick-up) fallen.

Internetanschlüsse: Vom bulgarischen Telekommunikationsunternehmen gemeldete Daten.

Quellen

Gesamtfläche, Außenhandel, Arbeitsmarkt, Infrastruktur, Bevölkerung, Industrie und Landwirtschaft, Lebensstandard (außer Internetanschlüsse): nationale Quellen.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Inflationsrate, Zahlungsbilanz, öffentliche Finanzen, Finanzindikatoren: Eurostat.

© Europäische Kommission -- 2003-03-29

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