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Organe der Aktiengesellschaft

Die Binnenverfassung der AG richtet sich danach, welche Organisationsstruktur gewählt wurde. Maßgeblich ist hierfür die Satzung. Es sind zwei verschiedene Systeme der Organstruktur zu unterscheiden:

Einstufiges System mit folgenden Organen:

  • Hauptversammlung der Aktionäre
  • Direktorium46 (als Zusammenfassung von Vorstand und Aufsichtsrat in einem Organ)

Zweistufiges System:

  • Hauptversammlung der Aktionäre
  • Vorstand
  • Aufsichtsrat

Zunächst werden die Aufgaben und Befugnisse der einzelnen Organe dargestellt, so wie sie im HG vorgesehen sind. In der Regel enthält das Gesetz Kataloge, in denen die einzelnen Kompetenzen aufgelistet sind. Diese können aber durch entsprechende Änderungen der Satzung umgestaltet werden.


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