![]() |
|
|||||||||||||
|
|
|
Unterabschnitte Zweistufiges SystemVorstandDer Vorstand58 leitet und vertritt die AG (Art. 241 Abs. 1 HG). Die Kompetenz ist bezüglich der geschäftlichen Führung umfassend. Ausdrücklich stipuliert nur Art. 236 Abs. 1 HG mögliche Beschränkungen, wodurch die Beschlüsse des Vorstandes der Zustimmung des Aufsichtsrats unterworfen werden können, der im zweistufigen System die Kontrolle ausübt. Der Vorstand gibt sich eine eigene Verfahrensordnung, die vom Aufsichtsrat zu billigen ist (Art. 241 Abs. 5 HG). AufsichtsratDer Aufsichtsrat darf sich nicht an der Geschäftsführung beteiligen. Er vertritt lediglich die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand und kontrolliert den Vorstand mittels zahlreicher Kompetenzen:
Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. |
| Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | |
||