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Unterabschnitte KapitalherabsetzungDas Gesellschaftskapital kann auch herabgesetzt werden. Arten der Kapitalherabsetzung
Verfahren und VoraussetzungenEs ist ein Beschluss der Hauptversammlung (Art. 199, 230 HG) erforderlich, der ebenso wie im Falle der Kapitalerhöhung für jede Aktiengattung92 gesondert erfolgen muss (Art. 199 Abs. 2 HG). Dabei ist grundsätzlich eine 2/3 Mehrheit des vertretenen Kapitals erforderlich93. Durch die Satzung oder das Gesetz können andere Mehrheitserfordernisse festgesetzt werden94. Der Beschluss muss den Zweck und die Art der Herabsetzung angeben. Der Beschluss ist zu veröffentlichen. Eine Kapitalherabsetzung darf nicht erfolgen, wenn das gesetzliche Mindestgrundkapital von 50 000,- BGN unterschritten würde. Schutz der GläubigerGläubiger, deren Forderungen vor der Veröffentlichung des Herabsetzungsbeschlusses entstanden sind, können eine Sicherung verlangen. Hierfür besteht eine Frist von 6 Monaten nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung. Zahlungen an die Aktionäre im Zusammenhang mit der Kapitalherabsetzung dürfen erst nach Ablauf der o.g. Frist und nach Gestellung der (geforderten) Sicherheit bzw. Befriedigung der Gläubiger erfolgen (Art. 202 Abs. 2 HG). |
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