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Was unter dem Begriff der Auflösung im einzelnen zu verstehen ist, regelt das Gesetz nicht. Es ist also nicht klar, wann die Gesellschaft aufhört zu existieren. Der Löschungsantrag ist zumindes erst nach Abschluss der Liquidation zu stellen. Solange besteht die Gesellschaft noch als juristische Person fort. Verfahrensmäßig geht die Auflösung der Gesellschaft der Liquidation voraus.
Unterabschnitte
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