Handbuch Osteuropa
 Finanzierungs- und Förderprogramme

NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
Überblick
Geographie
Geschichte
EU-Beitritt
Komissionsbericht (2002)
Botschaften
Einreise
Bücher
Links
Sicherheitshinweise
Recht:
Aktienrecht
Minderheitsaktionäre
Arbeitsrecht
Investitionsgesetz (2007)
Investitionsgesetz (alt)
Privatisierung
Handelsrecht
Buchhaltung
Mehrwertsteuer
Wirtschaft:
Business Guide 04/2002
Business Guide 2006
Statistische Daten
Handelsstatistik
Wirtschaft 1997
Institutionen
Kontakte
Investment Guide EBRD
Doppelbesteuerung:
DBA Deutschland
DBA Schweiz
english
EU Accession
EU Accession Report 2002
Trade Statistics
Business Guide 04/2002
Commerce Law
Investment Guide EBRD
Accountancy Law
Foreign Investment Law
Value Added Tax
Links
Investment Agency
Contacts
... Arbeitgeber1
Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person oder sonstige organisatorisch oder ökonomisch abgesonderte Einheit, die selbständig Arbeiter oder Angestellte in einem Arbeitsverhältnis einstellt.

                  
... ist2
Auch die arbeitsrechtlichen Beziehungen bulgarischer Bürger, die ins Ausland geschickt werden, um dort zu arbeiten oder von Ausländern, die in Bulgarien in bulgarischen oder gemischten Unternehmen arbeiten, regeln sich gemäß Art. 10 Abs. 2 nach dem bulgarischen Arbeitsgesetz, soweit nichts anderes vorgesehen ist.

                  
... Investitionen3
Nach Art. 14 des Gesetzes über ausländische Investitionen werden auch die Unternehmen erfaßt, bei denen eine ausländische Gesellschaft mehr als 50 % der Anteile hält.

                  
... Tarifvertrag4
Eine an und für sich unsinnige Bestimmung, denn der Arbeitgeber ist sowieso an den Tarifvertrag gebunden.

                  
... Arbeitsgesetz5
Im folgenden: ArbG

                  
... geregelt6
Der Tarifvertrag darf keine Klauseln enthalten, die für die Arbeiter und Angestellten ungünstiger sind als die gesetzlichen Vorschriften (Art. 50 Abs. 2 ArbG).

                  
... Arbeitgeberorganisation7
Wenn der Arbeitgeber Mitglied einer Arbeitgeberorganisation ist und zwischen der Arbeitgeberorganisation und der Gewerkschaft ein Tarifvertrag geschlossen wurde, so kann der Arbeitgeber sich nicht durch Austritt aus seiner Organisation von dem Vertrag lösen.

                  
... vorzulegen8
Verhandlungen muß der Arbeitgeber binnen einer Monatsfrist aufnehmen; Auskunft binnen 15 Tagen erteilten.

                  
... verpflichtet9
Wie der Schaden zu bemessen ist, ist nicht geregelt.

                  
... 21/9010
Dieses Gesetz statuiert besondere Regeln für kollektive Streitigkeiten, insbesondere auch die Zuständigkeiten der Gerichte, wobei Schiedsgerichte möglich sind, und Fragen der "Waffen" von Arbeitgebern und -nehmern bei einem Streit, nämlich die Bedingungen für einen zulässigen Streik.

                  
... gewählte11
Die Vertreter müssen mit 2/3 der Mitglieder der Versammlung gewählt werden. Im übrigen ist die Arbeiterversammlung nur ordnungsgemäß zustande gekommen, wenn zumindest die Hälfte der Arbeitnehmer daran teilgenommen hat. Die Versammlung kann einberufen werden von 10 % der Belegschaft, dem Arbeitgeber oder der Leitung der Gewerkschaftsorganisationen.

                  
... ArbG)12
Es gibt einige Arbeitsstellen, die durch eine Wahl besetzt werden; die konkreten Stellen werden durch Gesetz oder eine Verordnung des Ministerrates bestimmt.

                  
... ArbG)13
Die Stellen, die für Wahlen vorgesehen sind, können auch durch eine Ausschreibung besetzt werden. Aufgehoben wurden die Art 98 bis 106 ArbG, die Arbeitseinweisungen junger Spezialisten, die Arbeitseinweisungen durch das Büro für Arbeit und Soziales, die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Gerichtsentscheidung und aufgrund der Mitgliedschaft in einer Produktionsgenossenschaft.

                  
... Arbeitsplatz14
Arbeitsplatz ist der Raum. Die Werkabteilung, das Zimmer, der Ort einer Maschine, Anlage oder ein anderer ähnlicher territorialer Ort in dem Unternehmen, wo der Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers seine Arbeit verrichtet.

                  
... Arbeitsvertrag15
Der Tarifvertrag hat, wie gesagt, normative Wirkung.

                  
... 31. 12. 199216
Nr. 267 über das Verfahren und die Voraussetzungen für die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen für Ausländer in der Republik Bulgarien.

                  
... gibt17
Der Arbeitgeber muß einen Monat vor dem Antrag seinen Bedarf für die entsprechende Arbeitskraft bekannt geben und einen bei ihm arbeitenden Bulgaren benennen, der bei dem Ausländer ausgebildet wird.

                  
... nehmen18
Erscheint der Arbeitnehmer im Rausch, kann er von der Arbeit entfernt werden und erhält für diese Zeit keinen Lohn.

                  
... Entlassung19
Bisher war in bestimmten Fällen eine disziplinarische Entlassung zwingend vorgeschrieben, jetzt liegt sie im Belieben des Arbeitgebers bzw. der von ihm oder durch Gesetz ermächtigten Person (Art. 190, 192 ArbG).

                  
... Gewerkschaftsleitung20
Die Gewerkschaftsleitung ist der Vorsitzende und der Sekretär der betreffenden Gewerkschaft.

                  
... Berufen21
Die Rolle der Gewerkschaften beschränkt sich nun auf das Recht, die Kontrollbehörden auf Verstöße gegen die Arbeitsgesetzgebung hinzuweisen und Verwaltungsstrafe zu beantragen. Andere staatliche Behörden können durch Gesetz oder durch Verordnung des Ministerrats das Kontrollrecht erhalten.

                  
... entsprechen22
Ferner dürfen neue, umgestaltete und modernisierte Objekte erst nach einer Entscheidung einer staatlichen Kommission, die eine Bewertung der Arbeitssicherheit und der Umweltbelange vorzunehmen hat, in Betrieb genommen werden.

                  
... Versicherungsrisiken23
Es werden noch 10 weitere Einkunftsquellen genannt, wovon lediglich die Mittel, die der Gemeinsame Fond nach Art. 8 des Privatisierungsgesetzes erwirtschaftet, von Belang sind. Hier wird nämlich bestimmt, daß der gemeinsame Fond zur Erfüllung seiner Pflichten die Aktien und Anteile, die er erhält, verkaufen kann.

                  
... Sozialversicherungsfond24
D. V. 1995 Nr. 104

                  
... ist25
Die Haftung des Arbeitnehmers für fahrlässig begangene Schäden ist vor allem in vielerlei Hinsicht der Höhe nach beschränkt, je nach Fall z. B. auf drei Monatslöhne, nicht ersetzt wird z. B. entgangener Gewinn.

                  
... Verträge26
D. V. 1950 Nr. 275, zuletzt geändert mit D. V. 1996 Nr. 83

                  
... bestimmt27
Art. 14 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes über ausländische Investitionen

                  
... Rentengesetz28
Art. 56 und 57 der Durchführungsverordnung zum Rentengesetz

                  
... sind29
Etwas zweifelhaft sind weitere dort genannte Fälle wie ein Schaden bei der Rettung eines Menschenlebens oder von öffentlichem Vermögen, bei Erfüllung einer öffentlichen Verpflichtung, wenn z. B. einem Polizisten oder Feuerwehrmann geholfen wurde. Hier stellt sich die Frage, ob es sich dabei nicht um eine rentenrechtliche Regelung

                  

Sitemap
Recht: Das UN-Kaufrecht
China: Bedeutung für die deutsche Wirtschaft
Ausfuhrgewährleistung
Exportförderung
Exportgenehigungen
Hermes-Kredite
Exportfinanzierung
Außenhandel
Investitionslenkung
Investitonsschutz
Länderrating
China in der WTO
DBA Musterabkommen
Botschaften
UN-Kaufrecht CISG
EU-VO: Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen
UN-Charta
Deutsches IPR
Bücher
Articles - IMF
Articles - IBRD
United Nations Convention on the Assignment of Receivables in International Trade
Links:
German Industry Associations
Int. Institutions
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version