Das Mindestalter für Arbeitnehmer beträgt 16 Jahre; jüngere Personen können nur in Ausnahmefällen eingestellt werden. Als Grundlage des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses kennt das bulgarische Arbeitsgesetzbuch
- den Arbeitsvertrag (Art. 61 - 67 ArbG),
- die Wahl (Art. 83 - 89 ArbG)12 und
- die Ausschreibung (Art. 89 - 97 ArbG)13.
Die Vertragsparteien haben im Vertrag die gesetzliche und tarifvertraglich vorgeschriebene Minimalerfordernis einzuhalten, ansonsten sind sie frei bei der Gestaltung des Arbeitsverhältnisses. Art. 66 Abs. 2 ArbG sieht vor, dass im Arbeitsvertrag Bedingungen vereinbart werden können, die für ihn günstiger sind, als die im Tarifvertrag vereinbarten. Wesentliche Bestandteile sind der Ort und die Art der Arbeit, die Höhe des Entgeltes und die Verpflichtung des Arbeitgebers, regelmäßig Sozialversicherungsbeiträge für seine Angestellten zu zahlen.
Der Arbeitsvertrag ist schriftlich abzuschließen. Wenn der Arbeitnehmer ohne schriftlichen Vertrag eingestellt wurde, so ist gleichwohl ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen. Nach Art 76 ArbG sind die Vorschriften über einen unwirksamen Vertrag entsprechend anzuwenden, d. h. es wird vom Gericht ein Vertrag konstruiert bzw. die endgültige Unwirksamkeit festgestellt.
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