Eine Befristung des Arbeitsvertrages ist möglich
- für maximal drei Jahre
- bis zum Abschluss einer bestimmten Arbeit
- zur Vertretung eines abwesenden Arbeitnehmers
- zur Arbeit auf einem Arbeitsplatz14, der durch Ausschreibung zu besetzen ist, bis zur Besetzung mit der durch die Ausschreibung bestimmten Person.
Der Arbeitsvertrag wandelt sich automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag um, wenn nach Fristablauf der Arbeitnehmer ohne schriftlichen Widerspruch des Arbeitgebers weiter arbeitet. Selbstverständlich können die Parteien einen befristeten Arbeitsvertrag einvernehmlich auch in einen unbefristeten umwandeln.
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