Ein Arbeitsvertrag, der dem Gesetz oder einem kollektiven Arbeitsvertrag15 widerspricht, ist zumindest insoweit unwirksam. Die Unwirksamkeit wird durch Gericht konstitutiv festgestellt. In dem Gerichtsverfahren kann der Arbeitsvertrag den gültigen Normen angepasst werden. Wir gehen davon aus, dass im Regelfall das Gericht einen Arbeitsvertrag, der zum Nachteil des Arbeitnehmers von den genannten Normen abweicht, nicht für gänzlich unwirksam erklären wird, sondern zugunsten des Arbeitnehmers an die Normen anpassen wird.
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