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Arbeitsrecht Sozialversicherungsrecht

Zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung

Im übrigen gilt: Wenn Ausländer in Bulgarien als Arbeitnehmer tätig werden sollen, so ist hierfür eine Genehmigung erforderlich. Das Verfahren richtet sich nach einer Ministerratsverordnung vom 31. 12. 199216. Arbeitserlaubnisse werden vom Nationalen Arbeitsamt bei dem Ministerium für Arbeit und Sozialhilfe ausgestellt. Die Arbeitserlaubnisse werden für genau angegebene Zeitdauer, Arbeitstelle und Arbeitgeber herausgegeben. Die Genehmigung ist vom Arbeitgeber zu beantragen und muss mit zahlreichen Dokumenten eingereicht werden. Die Voraussetzungen für die Erteilung sind sehr eng, insbesondere ist vorgesehen, dass es für die betreffende Arbeit besondere Kenntnisse, berufliches Können und fachmännische Erfahrung erforderlich sind und das es keinen geeigneten Arbeitnehmer mit bulgarischer Staatsbürgerschaft gibt17. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, so wird eine Genehmigung

  • für einen bestimmten Arbeitnehmer
  • für eine bestimmte Zeitdauer
  • an einem konkreten Arbeitsplatz
  • bei einem bestimmten Arbeitgeber und
  • an einem bestimmten Ort
  • für maximal ein Jahr erteilt.

Damit eine Erlaubnis ausgestellt werden kann, muss der Arbeitgeber folgende Dokumente den Arbeitsbehörden vorlegen:

  • Antragsformular (2 Exemplare)
  • 4 Passfotos von dem Arbeitnehmer
  • Begründung des Antrages
  • Eine beglaubigte Kopie der Registrierung des Arbeitgebers bei Gericht
  • Bescheinigung für Steuerregistrierung des Arbeitgebers
  • Ein Fragebogen - ausgefüllt vom Arbeitgeber - über alle Ausländer, die für ihn arbeiten
  • Kopien von den Zahlungen der letzten 12 Monate an den Sozialversicherungsfond und den Qualifikations- und Arbeitslosenfond
  • Beglaubigte und legalisierte Dokumente über Qualifikationen, Ausbildung u.a.
  • Zwei Kopien von dem Arbeitsvertrag, unterzeichnet und gestempelt vom Arbeitgeber.
  • Medizinische Bescheinigung, genehmigt von dem Gesundheitsminister
  • Andere notwendige Dokumente, abhängig von der Spezifikation der Arbeitsanforderungen laut der bulgarischen Gesetzgebung.
  • Eine Gebühr in der Höhe von 6 monatlichen Mindestgehältern.

Die Arbeitserlaubnis wird innerhalb von drei Wochen bis zu einem Monat erteilt. Wenn der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis für einen Ausländer ersucht, muss er einen Beitrag für den Qualifikations- und Arbeitslosenfond leisten. Die Höhe des Beitrages entspricht der Summe von 6 monatlichen Mindestgehältern.

Das Gesetz verbietet die Erteilung einer Arbeitserlaubnis wenn:

  • der Arbeitgeber, der den Antrag gestellt hat, in den letzten acht Monaten bulgarische Staatsbürger entlassen hat, die für diejenige Arbeit, für die die Arbeitserlaubnis erstellt werden muss, geeignet sind.
  • die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer mehr als 10 % der gesamten Anzahl der Arbeitnehmer des Unternehmers beträgt
  • für diese Arbeitstelle kein bulgarischer Staatsbürger geeignet ist.
  • die angebotenen Arbeitsbedingungen und die Bezahlung schlechter sind als diese, die gewöhnlich dem bulgarischen Arbeitnehmer erteilt werden.
  • das angebotene Gehalt ungenügend für den Unterhalt und Existenz des Arbeitnehmers ist
  • das Grundgesetz oder die Gesetze die bulgarische Staatsbürgerschaft für die Stelle erfordern.

Der Arbeitsvertrag hat noch einige Punkte zu beinhalten: Regelungen der Parteien über die Kosten für Unterkunft, medizinische Betreuung, Versicherung und Hin- und Rückreise in das Heimatland. Der Arbeitgeber muss ferner für den Ausländer die Transportkosten übernehmen für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis frühzeitig endet (Kündigung des Arbeitsvertrages vor dem Ablaufdatum) oder die erteilte Arbeitserlaubnis abgelaufen bzw. aufgehoben ist.


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