|
|
Die allgemeinen Pflichten der Parteien aus dem Arbeitsvertrag sind an und für sich selbstverständlich. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet,
- pünktlich zu erscheinen und während der gesamten Arbeitszeit zu arbeiten und die geforderte Qualität abzuliefern,
- während der Arbeitszeit keinen Alkohol zu sich zu nehmen18,
- technische Vorschriften zu beachten,
- rechtmäßige Weisungen zu beachten,
- die Vermögensinteressen des Arbeitgebers zu wahren,
- mit Material, Energie, Rohstoffen etc. sparsam umzugehen,
- den Namen des Unternehmens zu wahren,
- interne Vorschriften zu beachten und
- sich mit den übrigen Arbeitnehmern abzustimmen und ihnen Hilfe zu leisten.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, folgendes sicherzustellen:
- Arbeitsmöglichkeit,
- ungefährliche und sichere Arbeitsbedingungen,
- Weisungen über die Art der Erfüllung der Aufgaben zu erteilen und
- den Arbeitnehmer gegen alle der Versicherung unterliegenden sozialen Risiken abzusichern
|
|