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Arbeitsrecht Sozialversicherungsrecht

Normale Dauer der Arbeitszeit

Die normale Dauer für eine fünf-tägige Woche ist bis zu 40 Stunden und 46 Stunden für eine Arbeitswoche von 6 Tagen. Das Grundprinzip im Arbeitsgesetzbuch ist, dass die Überstunden verboten sind. Das Gesetzbuch betrachtet als Überstunden die geleistete Arbeit, die auf Anordnung, oder mit dem Wissen des Arbeitgebers, außerhalb der normalen Arbeitsstunden, geleistet wird. Hier gibt es eine Behörde, das Arbeitsaufsichtsbehörde, welches den Gebrauch von Überstunden kontrolliert. In Unternehmen, wo es möglich ist, wird die Gleitzeitarbeit eingeführt. Die Stunden, die der Arbeitnehmer auf seinem Arbeitsplatz verbringen muss, wie auch die Art und Weise der Berechnung, werden von dem Arbeitgeber bestimmt. Außerhalb der streng beschränkten Arbeitsdauer, kann der Arbeitnehmer bestimmen wann die Arbeitszeit beginnen soll.

Die Höchstarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche bei einer Fünftagewoche, die normalen Arbeitszeit 8 Stunden (Art. 136 Abs. 1). Für Branchen, in denen die Fünftagewoche nicht eingeführt ist, beträgt die wöchentliche Arbeitszeit bis zu 46 Stunden bei einer 6-tägigen Arbeitswoche (Art. 136 Abs. 2). Die normale Arbeitszeit darf nicht verlängert werden. Für Arbeiter unter 18 Jahren gelten kürzere Arbeitszeiten.

Die Vereinbarung von Teilzeitarbeit ist möglich; es muss jedoch die Dauer und Verteilung der Arbeitszeit genau festgelegt werden. Arbeiten auf Abruf sind demnach nur in kurz befristeten Arbeitsverträgen möglich.

Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Pause von mindestens 12 Stunden liegen.


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